Zuwegungen in den Sperrbereich zusätzlich mittels Zäunen und Verwallungen verbaut
Senftenberg | Fürstlich Drehna | Zinnitz. Auch wenn das Landschaftsbild auf den LMBV-Kippenflächen des ehemaligen Tagebaues Schlabendorf-Süd ein idyllisches Naturbild vermittelt, so bestehen dort nicht sichtbare Gefahren.
Es kam im gesperrten Tagebaugelände mehrmals in den zurückliegenden Jahren zu unerwarteten Bodenbewegungen und Grundbrüchen größeren Ausmaßes. Diese Ereignisse haben ihre Ursache in den besonderen bodenmechanischen Eigenschaften des Schlabendorfer Kippenbodens (locker gelagerte, gleichförmige Lausitzer Sande) im Zusammenhang mit dem hohen Grundwasserstand.
Aufgrund des sehr hohen geotechnischen Gefährdungspotentials ist die gesamte Kippenfläche als Sperrgebiet ausgewiesen, was ein Betretungsverbot für die Öffentlichkeit bedeutet. Ein Betreten durch den Bergbausanierer LMBV bzw. durch beauftragte und besonders eingewiesene Personen findet nur bei absoluter Notwendigkeit und unter größtmöglichen Sicherheitsanforderungen statt. Die Sperrbereichsgrenze ist auf der gesamten Länge durch eine regelmäßige Beschilderung „Sperrbereich – Betreten verboten – Lebensgefahr“ für jedermann kenntlich gemacht.
Trotz der Hinweisschilder wird der Sperrbereich, mit steigender Tendenz, durch unbefugte Personen betreten und befahren. Zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und der LMBV mbH wurde daraufhin vereinbart, die Zuwegungen in den Sperrbereich zusätzlich mittels Zäunen und Verwallungen abzusperren.
Bis zum Abschluss der Sicherung der Kippenflächen bleibt das Betreten der Sperrbereiche ausdrücklich untersagt, da es jederzeit und unvorhersehbar zu Bodenbewegungen kommen kann, die eine akute Lebensgefahr darstellen. Personen könnten verschüttet, eingeklemmt oder zerquetscht werden, Fahrzeuge könnten umstürzen oder in plötzlich entstehenden Wasserflächen versinken, in Waldbereichen bestehe die Gefahr von umstürzenden Bäumen. Aufgrund der bestehenden Gefährdungen weist die LMBV erneut darauf hin, die örtlichen Sperrschilder und Kennzeichnungen zu beachten und den Sperrbereich nicht zu betreten.
Gefahren auf ungesicherten Kippen