Sanierungsträger informiert über die geotechnischen Besonderheiten des Speicherbeckens Borna
Leipzig/Borna. Am Montag, den 15. Juni, fand in der Feuerwache der Stadt Borna ein Informationsgespräch zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen am Speicherbecken Borna statt. Mitarbeiter der LMBV und der beteiligten Arbeitsgemeinschaft (CDM Smith und BIUG) informierten die vor Ort agierenden Rettungskräfte – beispielsweise die Feuerwehren aus Borna und Regis-Breitingen, die zuständigen Polizeireviere oder auch das Technische Hilfswerk – über die geplanten Sanierungsschritte und insbesondere die geotechnischen Besonderheiten vor Ort. In einem nächsten Schritt soll u. a. gemeinsam festgelegt werden, welche Wege bzw. Rettungspunkte im Falle eines Notfalles angesteuert werden können.
Historie Speicherbecken Borna
Das Speicherbecken Borna — im Eigentum des Freistaates Sachsen — befindet sich auf einem bergbaulich geprägten, unsanierten Gebiet. Eine geotechnische Sanierung der Kippenböden ist notwendig. Bis zum Abschluss der Sanierung besteht in einzelnen Bereichen die Gefahr von Grundbrüchen und Setzungsfließen. Daher wurde rund um das Speicherbecken ein geotechnischer Sperr- und Gefahrenbereich ausgewiesen. Hinweisschilder kennzeichnen die gefährdeten Gebiete beziehungsweise jene Areale, die nicht betreten werden dürfen.
Mit der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Speicher Borna des Sächsischen Oberbergamtes vom 11. Mai 2010 erfolgte – aufgrund der vor Ort festgestellten Gefahrenlage – die Ausweisung eines Gesamtgefahrenbereiches um den Speicher Borna mit einer vollständigen Sperrung von Teilbereichen. Die LMBV wurde dann durch das Sächsische Oberbergamt mit der Polizeivereinbarung vom 28. März 2018 aufgefordert, als Projektträger Gefahrenabwehrmaßnahmen durchzuführen.
Auf Grundlage der daraufhin durchgeführten Untersuchungen und Planungen erfolgte eine Neubewertung der Gefahrenlage, die zur Ausweisung eines erweiterten Sperrbereiches ab dem 1. Januar 2020 führte. Durch die in 2020 beginnenden Baumaßnahmen und die dabei eingetragenen Initiale wird die Gefährdungslage noch einmal verschärft, weshalb ab dem 1. August 2020 eine zusätzliche Erweiterung der Sperrbereichsgrenzen erfolgt.
Ziel der Sanierungsmaßnahmen am sächsischen Speicher Borna ist die gefahrlose Nutzung der Flächen und damit die Aufhebung des Sperrbereiches. Die Maßnahme wird, unterteilt in verschiedene Bauphasen, voraussichtlich bis 2029 andauern. Dabei kommen in den jeweiligen Teilbereichen entsprechend angepasste Sanierungstechnologien zum Einsatz.
Impression vom Gespräch | Archiv-Luftbild