Vertreter der LVÄ sowie der Bergbauunternehmen trafen sich vor Ort in Bad Muskau zu ersten gemeinsamen Messungen im Grenzübergangsbereich der beiden Bundesländer
Bad Muskau. Die Vermessungsämter der Länder (LVÄ) Brandenburg und Sachsen sowie die im Lausitzer Braunkohlerevier wirkenden Bergbauunternehmen LMBV und LEAG werden die im Revier vorhandenen und regelmäßig beobachteten Nivellementslinien zukünftig einer gemeinsamen Bearbeitung unterwerfen.
Dazu trafen sich Vertreter der LVÄ sowie der Bergbauunternehmen vor Ort in Bad Muskau zu ersten gemeinsamen Messungen im Grenzübergangsbereich der beiden Bundesländer.
Grundlage bilden einschlägige Vorschriften aus dem Vermessungs- und Bergrecht, aufgrund derer die Höhen im Gebiet des Lausitzer Braunkohlereviers regelmäßig zu aktualisieren sind. Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der durch die Landesvermessungsbehörden und die Bergbauunternehmen angelegten Höhenfestpunktnetze ist eine gemeinsame, abgestimmte und arbeitsteilige Bearbeitung dieser Höhenfestpunktnetze im gegenseitigen Interesse. Zudem führt die gemeinsame Höhenbestimmung nach abgestimmten Standards zu einem länderübergreifend einheitlichen und hinreichend kontrollierten Höhennachweis für alle Beteiligten.
Dazu wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG), der LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH), dem GeoSN (Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen) sowie der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) geschlossen.
„Die Vertragsparteien vereinbaren, die im Lausitzer Braunkohlerevier vorhandenen und regelmäßig zu beobachtenden Nivellementslinien zukünftig einer gemeinsamen Bearbeitung zu unterziehen. Grundlage bilden einschlägige Vorschriften aus dem Vermessungs- und Bergrecht, aufgrund derer die Höhen im Gebiet des Lausitzer Braunkohlereviers regelmäßig zu aktualisieren sind.
Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der durch die Landesvermessungsbehörden (LVB) und die Bergbauunternehmen (BBU) angelegten Höhenfestpunktnetze ist eine gemeinsame, abgestimmte und arbeitsteilige Bearbeitung dieser Höhenfestpunktnetze im allseitigen Interesse einer effizienten Aufgabenerledigung. Zudem führt die gemeinsame Höhenbestimmung nach abgestimmten Standards zu einem einheitlichen und hinreichend kontrollierten Höhennachweis für alle beteiligten Stellen und deren Nutzer.“
Oben: Gemeinsames Foto mit den Verantwortlichen
- Janus Czodrowski, Referatsleiter 32 — Geodätischer Raumbezug — vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen,
- Stephan Bergweiler, Dezernatsleiter D 21 — Geodätischer Raumbezug — der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg,
- Marko Hein, Leiter der Markscheiderei der LEAG und
- Stefan Weber, Mitarbeiter der Markscheiderei der LMBV sowie
den Nivellementstrupps der GMB und des GeoSN bei Bad Muskau.
Feldanweisung der Landesvermessungsbehörden und Bergbauunternehmen für die gemeinsame Aktualisierung der Höhen im Lausitzer Braunkohlerevier erarbeitet
Bad Muskau. Auf Basis dieser länderübergreifend abgestimmten Rahmenvereinbarung und der darauf fußenden Feldanweisung fand am 15.09.2020 der Start der ersten Messkampagne im Netz 1. Ordnung unmittelbar an der Landesgrenze zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg statt.
Die mit den Landesvermessungen abgestimmten Feldanweisung sagt u.a. aus: „Aufgrund der einschlägigen Vorschriften aus dem Vermessungs- und Bergrecht sind die Höhen im Gebiet des Lausitzer Braunkohlereviers regelmäßig zu aktualisieren. Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der durch die Landesvermessungsbehörden (LVB) und die Bergbauunternehmen (BBU) angelegten Höhenfestpunktnetze ist eine konzertierte und arbeitsteilige Bearbeitung dieser Höhenfestpunktnetze im allseitigen Interesse an einer effizienten Aufgabenerledigung.
Zudem führt die gemeinsame Höhenbestimmung nach abgestimmten Standards zu einem einheitlichen und hinreichend kontrollierten Höhennachweis. Die Wiederholungsmessungen in der Lausitz sollen sowohl der Analyse des Höhenänderungsgeschehens dienen als auch der Bereitstellung von einheitlichen, anforderungsgerechten Höhen in der Gebietsfläche als Anschlusshöhen für die Vermessungspraxis.
Diese Feldanweisung konzentriert sich auf das digitale Präzisionsnivellement als das aktuelle für die geforderten Genauigkeiten geeignete Verfahren. Das Vorhaben der beteiligten Stellen, im Bereich der Lausitz bis zur Entlassung der Gebiete aus der Bergaufsicht die Höhen gemeinsam zu aktualisieren, ist jedoch grundsätzlich offen für alternative oder ergänzende Technologien, sofern diese hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit den rechtlichen Anforderungen genügen.
Aufgrund der komplexen Thematik kann und soll diese Feldanweisung kein erschöpfender Leitfaden für alle beim Präzisionsnivellement anfallenden Tätigkeiten sein. Vielmehr wird auf die anerkannten Regeln des Präzisionsnivellements mittels Digitalnivellieren verwiesen, die in den einschlägigen Erlassen, Richtlinien und fachlichen Weisungen der Landesvermessungsbehörden sowie in den Lehrbüchern und DIN- und ISO-Normen enthalten sind.“
Foto: Netzentwurf für das Rahmennetz des Lausitzer Braunkohlereviers, Rahmennetzlinien (rot), Anschluss-UF (schwarze Ringe)