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Zusätzliche Absperrungen am Sperrgebiet Schlabendorf-Süd ausgebaut

Zuwegungen in den Sperrbereich zusätzlich mittels Zäunen und Verwallungen verbaut

LMBV Sperrgebiet Schlabendorf Sued

Senf­ten­berg | Fürst­lich Dreh­na | Zin­nitz. Auch wenn das Land­schafts­bild auf den LMBV-Kip­pen­flä­chen des ehe­ma­li­gen Tage­bau­es Schla­ben­dorf-Süd ein idyl­li­sches Natur­bild ver­mit­telt, so bestehen dort nicht sicht­ba­re Gefah­ren.

Es kam im gesperr­ten Tage­bau­ge­län­de mehr­mals in den zurück­lie­gen­den Jah­ren zu uner­war­te­ten Boden­be­we­gun­gen und Grund­brü­chen grö­ße­ren Aus­ma­ßes. Die­se Ereig­nis­se haben ihre Ursa­che in den beson­de­ren boden­me­cha­ni­schen Eigen­schaf­ten des Schla­ben­dor­fer Kip­pen­bo­dens (locker gela­ger­te, gleich­för­mi­ge Lau­sit­zer San­de) im Zusam­men­hang mit dem hohen Grund­was­ser­stand.

Auf­grund des sehr hohen geo­tech­ni­schen Gefähr­dungs­po­ten­ti­als ist die gesam­te Kip­pen­flä­che als Sperr­ge­biet aus­ge­wie­sen, was ein Betre­tungs­ver­bot für die Öffent­lich­keit bedeu­tet. Ein Betre­ten durch den Berg­bau­sa­nie­rer LMBV bzw. durch beauf­trag­te und beson­ders ein­ge­wie­se­ne Per­so­nen fin­det nur bei abso­lu­ter Not­wen­dig­keit und unter größt­mög­li­chen Sicher­heits­an­for­de­run­gen statt. Die Sperr­be­reichs­gren­ze ist auf der gesam­ten Län­ge durch eine regel­mä­ßi­ge Beschil­de­rung „Sperr­be­reich – Betre­ten ver­bo­ten – Lebens­ge­fahr“ für jeder­mann kennt­lich gemacht.

Trotz der Hin­weis­schil­der wird der Sperr­be­reich, mit stei­gen­der Ten­denz, durch unbe­fug­te Per­so­nen betre­ten und befah­ren. Zwi­schen dem Lan­des­amt für Berg­bau, Geo­lo­gie und Roh­stof­fe (LBGR) und der LMBV mbH wur­de dar­auf­hin ver­ein­bart, die Zuwe­gun­gen in den Sperr­be­reich zusätz­lich mit­tels Zäu­nen und Ver­wal­lun­gen abzu­sper­ren.

Bis zum Abschluss der Siche­rung der Kip­pen­flä­chen bleibt das Betre­ten der Sperr­be­rei­che aus­drück­lich unter­sagt, da es jeder­zeit und unvor­her­seh­bar zu Boden­be­we­gun­gen kom­men kann, die eine aku­te Lebens­ge­fahr dar­stel­len. Per­so­nen könn­ten ver­schüt­tet, ein­ge­klemmt oder zer­quetscht wer­den, Fahr­zeu­ge könn­ten umstür­zen oder in plötz­lich ent­ste­hen­den Was­ser­flä­chen ver­sin­ken, in Wald­be­rei­chen bestehe die Gefahr von umstür­zen­den Bäu­men. Auf­grund der bestehen­den Gefähr­dun­gen weist die LMBV erneut dar­auf hin, die ört­li­chen Sperr­schil­der und Kenn­zeich­nun­gen zu beach­ten und den Sperr­be­reich nicht zu betre­ten.

Gefah­ren auf unge­si­cher­ten Kip­pen

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