Löbnitz. Das Projekt zur Entwicklung der Bootsanlegerstraße in Sausedlitz und am Strand Löbnitz am Seelhausener See schreitet voran. Eine Vielzahl von Teilleistungen wird im Rahmen der §4‑Maßnahme derzeit dort durchgeführt, um den Strandbereich zu revitalisieren und ein Naherholungsgebiet zu erschließen. Einige Bauleistungen wurden bereits abgeschlossen.
Die am 4. Oktober 2023 begonnene Baufeldfreimachung für den Erd- und Verkehrsbau beinhaltet Fäll- und Rodungsarbeiten sowie die Umsiedlung der uferbegleitenden Schilfbestände im Baubereich. Ziel der Schilfumsiedlung ist die Umsetzung naturschutzrechtlicher Auflagen aus der Baugenehmigung, welche als Ausgleichsmaßnahme eine Schaffung von Ersatzhabitatstrukturen für Röhrichtbrüter vorsieht. Ersatzhabitate für Gehölzbrüter und Zauneidechsen wurden bereits 2022 angelegt.
Aktuell werden Schutzmaßnahmen für Gehölze und Vegetation sowie für Amphibien und Reptilien umgesetzt. Hierzu wurden Zäune als Schutz der vorhandenen Gehölzbestände aufgestellt. Um Amphibien und Reptilien zu schützen und eine Rückwanderung in das Baugebiet zu verhindern, wurden zudem Amphibienschutzzäune errichtet und Individuen in bereits bestehende Ersatzhabitate umgesiedelt. Die Zäune bleiben während der Bauphase der Erd- und Verkehrsbaumaßnahmen bestehen.
Eine archäologische Untersuchung wurde vom 4. Dezember 2023 bis zum 19. Januar 2024 durchgeführt. Die Tiefschnitte führten dabei zu keinen archäologisch relevanten Ergebnissen. Durch den archäologiegerechten Abtrag für den Wall und den geplanten Weg wurden jedoch Spuren gefunden, welche auf eine eisenzeitliche Besiedlung der Region und ein archäologisch relevantes Denkmal hinweisen. Das Landesamt für Archäologie hat für die entsprechenden Flächen eine Freigabe erteilt, so dass die geplanten Arbeiten inzwischen wieder von statten gehen. Zukünftige Arbeiten Dritter bei Baumaßnahmen außerhalb des derzeitigen Baufeldes bedingen weitere archäologische Untersuchungen.
Seit dem 25. Januar 2024 läuft die Teilleistung Erd- und Verkehrsbau. Grundsätzliches Ziel der Maßnahme ist es, die Flächen so zu gestalten bzw. vorzubereiten, dass eine touristische Entwicklung erfolgen kann. Insbesondere die Geländetopografie soll in den ufernahen Bereichen verändert werden, um eine geplante spätere Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet zu ermöglichen.
Die vor Ort anfallenden Aushubmassen sollen nach Möglichkeit innerhalb des Baufeldes wiederverwendet werden. Ein Teil des Aushubs, einschließlich des gewonnenen Oberbodens, soll für die teilweise zu bepflanzenden Lärmschutzwälle entlang der am Planungsgebiet vorbeiführenden Straße Verwendung finden. Der deutlich größere Teil des Aushubs wird im südöstlichen Bereich des Planungsgebiets für die Gestaltung der Uferböschung verwendet. Darüber hinaus wird ein Teil des vorhandenen Rundwegs in seinem Verlauf verändert. Dieser neue Verlauf ist auf das perspektivische Nutzungskonzept des Gesamtareals ausgelegt.
Dieses beinhaltet das Herstellen neu gestalteter und terrassierter Uferböschungen sowie angemessen dimensionierter Strandbereiche. Zu den Maßnahmen zählt auch das Errichten von Erdwällen als Sicht- und Lärmschutz. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird zurückgebaut.
Durch die laufenden Maßnahmen wird eine nachhaltige Entwicklung des Strandgebietes Löbnitz vorangetrieben, um für Bewohner sowie Besucher der Region ein attraktives Ausflugsziel und Naherholungsgebiet zu gestalten.