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Vorsorgliche Entlastung geplant — Querbauwerke im Störmthaler Kanal im Bau

01 LMBV Luftbildaufnahme Stoermthaler Kanal mit Beschriftung

Gewässerverbindung zwischen Markkleeberger und Störmthaler See wird mit zusätzlichen Querbauwerken vorläufig abgesperrt und gesichert

Leipzig/Markkleeberg. Am Böschungs­sys­tem des Kanals zwi­schen Störm­tha­ler und Mark­klee­ber­ger See sind im Rah­men des regu­lä­ren Moni­to­ring­pro­gramms Böschungs­schä­den und Riss­bil­dun­gen nahe dem Schleu­sen­bau­werk (Kanu­park­schleu­se) fest­ge­stellt wor­den. Die­sen Sach­ver­halt hat die LMBV dem Säch­si­schen Ober­berg­amt sowie der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen am 17. März 2021 förm­lich ange­zeigt. Die LMBV hat als ver­ant­wort­li­cher Berg­bau­sa­nie­rer Sofort­maß­nah­men ver­an­lasst, um Gefah­ren für die geo­tech­ni­sche Sicher­heit aus­zu­schlie­ßen. Eben­so ist sie für die Durch­füh­rung der Siche­rungs­maß­nah­men ver­ant­wort­lich.

Zur Siche­rung des Störm­tha­ler Kanals und der Kanu­park­schleu­se wer­den vor­aus­sicht­lich ab 29. März 2021 zusätz­li­che Quer­bau­wer­ke ober­halb und unter­halb des Schleu­sen­bau­wer­kes in den Kanal ein­ge­baut wer­den, um eine tem­po­rä­re Siche­rung zu schaf­fen und nach­fol­gen­de Maß­nah­men risi­ko­los vor­be­rei­ten zu kön­nen. Wegen die­ser bau­li­chen Maß­nah­men im Bereich des Störm­tha­ler Kanals und der Gefähr­dungs­la­ge wird die Unte­re Was­ser­be­hör­de des Land­krei­ses Leip­zig zeit­lich begrenz­te Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen auf dem Störm­tha­ler See, im Störm­tha­ler Kanal und auf dem Mark­klee­ber­ger See aus­spre­chen. Zu erwar­ten sind zum einen zeit­wei­li­ge Ein­schrän­kun­gen wie die Aus­set­zung des Gemein­ge­brauchs sowie der Gestat­tun­gen zum Betrieb von Boo­ten. Zum ande­ren ist mit tem­po­rä­ren Ein­schrän­kun­gen an den vor­han­de­nen par­al­lel ver­lau­fen­den Wirt­schafts­we­gen ent­lang des Störm­tha­ler Kanals zu rech­nen.

Anlass für die Maß­nah­me ist ein im März 2021 im Auf­trag der LMBV von einem Sach­ver­stän­di­gen­team vor­ge­stell­tes geo­tech­ni­sches Gut­ach­ten. Es zeigt Defi­zi­te bei der dau­er­haf­ten Stand­si­cher­heit der Sei­ten­bö­schun­gen und des Schleu­sen­bau­werks auf und emp­fiehlt ins­be­son­de­re eine zeit­na­he Abrie­ge­lung des Bereichs, wei­te­re Kon­trol­len und eine mess­tech­ni­sche Über­wa­chung. Zur Ermitt­lung der Ursa­chen sind wei­te­re Unter­su­chun­gen erfor­der­lich. Per­spek­ti­visch sol­len Siche­rungs­maß­nah­men zur Wie­der­her­stel­lung der geo­tech­ni­schen Sicher­heit und der was­ser­tou­ris­ti­schen Nut­zungs­fä­hig­keit der Anla­gen ver­an­lasst wer­den. Am 23. März 2021 bil­de­te sich eine Arbeits­grup­pe aus Ver­tre­tern der zustän­di­gen Behör­den, Gut­ach­tern, kom­mu­na­len Ver­tre­tern und LMBV. Am 26. März 2021 wird ein Medi­en­ge­spräch statt­fin­den.

Hin­ter­grund:

Der Störm­tha­ler Kanal und die Kanu­park­schleu­se befin­den sich auf einer Berg­bau­kip­pe des ehe­ma­li­gen Tage­baus Espen­hain. Gebaut wur­de die Schleu­se zwi­schen März 2011 und Okto­ber 2012 in Pro­jekt­trä­ger­schaft der LMBV. Finan­ziert wur­de die Maß­nah­me gemäß § 2 und § 4 des Ver­wal­tungs­ab­kom­mens zur Braun­koh­le­sa­nie­rung. 2013 wur­de das Bau­werk an die Stadt Mark­klee­berg über­ge­ben und wird seit­her durch die Ent­wick­lungs­ge­sell­schaft für Gewer­be und Woh­nen mbH (EGW) betrie­ben. Neben ihrer tou­ris­ti­schen Funk­ti­on dient die Schleu­se der not­wen­di­gen Ablei­tung des Über­schuss­was­sers aus dem ca. 4 Meter höher gele­ge­nen Störm­tha­ler See.

02 LMBV Stoermthaler See A38 Kanuparkschleuse Markkleeberger See 2019
Mark­klee­ber­ger See, Störm­tha­ler Kanal mit Kanu­park­schleu­se und A 38, Störm­tha­ler See (v.l.n.r., Quel­le: LMBV)

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