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Verwahren von alten Brunnen rund um und am Berzdorfer See hat begonnen

Senftenberg/Görlitz. Der­zeit wer­den im Auf­trag der LMBV, der Pro­jekt­trä­ge­rin der Braun­koh­le­sa­nie­rung im Osten Deutsch­lands, noch alte berg­bau­li­che Fil­ter­brun­nen im Umfeld des vor­ma­li­gen Tage­baus Berz­dorf bei Gör­litz end­ver­wahrt. Den Auf­trag dazu hat die Bohr­ge­sell­schaft Lands­berg mbH im Früh­jahr bis zum Ende des Jah­res 2025 über­nom­men.

Ins­ge­samt sind 148 Fil­ter­brun­nen­stand­or­te nach­zu­ver­wah­ren bzw. zu sichern. Unter Berück­sich­ti­gung der Vor­ort­si­tua­ti­on befin­den sich die Stand­or­te im unbe­fes­tig­ten Gelän­de oder im Bereich von befes­tig­ten Wegen, Stra­ßen, Plät­zen und im Flach­was­ser­be­reich rund um den Berg­bau­fol­ge­see. Dies kann zu loka­len und tem­po­rä­ren Ein­schrän­kun­gen am See füh­ren, für die die LMBV um Ver­ständ­nis bei Anrai­nern und Besu­chern am Berz­dor­fer See bit­tet.

Die alten Fil­ter­brun­nen im Bereich des ehe­ma­li­gen Tage­bau­es Berz­dorf wur­den nach der Tage­bau­ein­stel­lung zum Teil bereits rück­ge­baut und mit san­dig-kie­si­gen Mate­ria­li­en – damals jedoch ohne Ver­dich­tung – ver­wahrt.

Um eine mög­li­che künf­ti­ge Gefähr­dung durch Fil­ter­brun­nen, die sich in direk­ten Berei­chen der öffent­li­chen Zugäng­lich­keit bzw. in Berei­chen der direk­ten Nach­nut­zung befin­den und somit eine Ein­schrän­kung für die Wie­der­nutz­bar­ma­chung der Ober­flä­che dar­stel­len könn­ten, aus­zu­schlie­ßen, müs­sen alle Fil­ter­brun­nen­stand­or­te noch ein­mal auf­ge­sucht und mit kohä­si­vem Mate­ri­al nach­ver­wahrt wer­den.

Dies kann z. B. durch Ver­pres­sen von hydrau­lisch dich­tem Mate­ri­al, Dich­tungs- bzw. Dämm­sus­pen­si­on pas­sie­ren. Bei einem Nicht­auf­fin­den wer­den die Ober­flä­chen der vor­ma­li­gen Brun­nen­stand­or­te mit Geo­tex­ti­li­en gesi­chert.

Foto: LMBV/Steffen Rasche (2024)

Verwahren von alten Brunnen rund um und am Berzdorfer See hat begonnen

Senftenberg/Görlitz. Der­zeit wer­den im Auf­trag der LMBV, der Pro­jekt­trä­ge­rin der Braun­koh­le­sa­nie­rung im Osten Deutsch­lands, noch alte berg­bau­li­che Fil­ter­brun­nen im Umfeld des vor­ma­li­gen Tage­baus Berz­dorf bei Gör­litz end­ver­wahrt. Den Auf­trag dazu hat die Bohr­ge­sell­schaft Lands­berg mbH im Früh­jahr bis zum Ende des Jah­res 2025 über­nom­men.

Ins­ge­samt sind 148 Fil­ter­brun­nen­stand­or­te nach­zu­ver­wah­ren bzw. zu sichern. Unter Berück­sich­ti­gung der Vor­ort­si­tua­ti­on befin­den sich die Stand­or­te im unbe­fes­tig­ten Gelän­de oder im Bereich von befes­tig­ten Wegen, Stra­ßen, Plät­zen und im Flach­was­ser­be­reich rund um den Berg­bau­fol­ge­see. Dies kann zu loka­len und tem­po­rä­ren Ein­schrän­kun­gen am See füh­ren, für die die LMBV um Ver­ständ­nis bei Anrai­nern und Besu­chern am Berz­dor­fer See bit­tet.

Die alten Fil­ter­brun­nen im Bereich des ehe­ma­li­gen Tage­bau­es Berz­dorf wur­den nach der Tage­bau­ein­stel­lung zum Teil bereits rück­ge­baut und mit san­dig-kie­si­gen Mate­ria­li­en – damals jedoch ohne Ver­dich­tung – ver­wahrt.

Um eine mög­li­che künf­ti­ge Gefähr­dung durch Fil­ter­brun­nen, die sich in direk­ten Berei­chen der öffent­li­chen Zugäng­lich­keit bzw. in Berei­chen der direk­ten Nach­nut­zung befin­den und somit eine Ein­schrän­kung für die Wie­der­nutz­bar­ma­chung der Ober­flä­che dar­stel­len könn­ten, aus­zu­schlie­ßen, müs­sen alle Fil­ter­brun­nen­stand­or­te noch ein­mal auf­ge­sucht und mit kohä­si­vem Mate­ri­al nach­ver­wahrt wer­den.

Dies kann z. B. durch Ver­pres­sen von hydrau­lisch dich­tem Mate­ri­al, Dich­tungs- bzw. Dämm­sus­pen­si­on pas­sie­ren. Bei einem Nicht­auf­fin­den wer­den die Ober­flä­chen der vor­ma­li­gen Brun­nen­stand­or­te mit Geo­tex­ti­li­en gesi­chert.

Foto: LMBV/Steffen Rasche (2024)

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