Wegen Corona-Pandemie erfolgt das Unterschriften-Einholen im Umlaufverfahren bis Ende Mai 2020
Senftenberg/Elsterheide. Die Unterzeichnung eines Fischereipachtvertrages für den Geierswalder See war ursprünglich in einem öffentlichkeitswirksamen gemeinsamen Termin aller Vertragsbeteiligten Ende März vorgesehen. Dieser Termin fiel jedoch den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie zum Opfer. Die Unterzeichnung des Vertrages wurde daher als Umlaufverfahren zwischen den Vertragspartnern unter Beteiligung der Fischereibehörden des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg auf den Weg gebracht. Die Landesgrenze zwischen den beiden Bundesländern verläuft durch den Bergbaufolgesee.
Das Vorliegen des vollständig unterzeichneten Vertrages wird bis Ende Mai 2020 erwartet, so Evelyn Künzler, Bereichsleiterin Flächenmanagement der LMBV auf Nachfrage. „Die Freigabe des Geierswalder Sees für das Angeln bedarf mit Wirksamkeit des Vertrages dann zwar noch einiger (länderübergreifender) Abstimmungen und praktischer Vorbereitungen; sie rückt damit aber in greifbare Nähe und dürfte im Verlaufe des Sommers 2020 Realität werden“, präzisiert der u.a. mit den Verhandlungen beauftragte zuständige LMBV-Abteilungsleiter Flächenmanagement Lausitz, Jörg Lietzke.
Für den Partwitzer See wird zum Erreichen eines vergleichbaren Standes noch einige Zeit ins Land gehen, so die Flächenmanagement-Verantwortlichen. Hier seien zunächst fischereiliche Untersuchungen und in deren Ergebnis eine Klassifizierung des Gewässers erforderlich, bevor die LMBV eine Fischereiverpachtung aktiv angehen kann. Dies wird nicht vor dem Jahr 2022 geschehen.