LMBV Logo

Verwaltungsabkommen

Mit den von Bund und Ländern im Rahmen von inzwischen sieben aufeinanderfolgenden Verwaltungsabkommen bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 12 Milliarden Euro werden von der LMBV rund 100.000 Hektar vormaliger Braunkohlenabbaugebiete saniert. Die LMBV muss insgesamt 194 Abschlussbetriebspläne umsetzen. Diese sind 43 Großprojekten zugeordnet. Derzeit setzt die LMBV unterschiedliche 637 Vorhaben (Teilobjekte) um, davon allein 468 Teilvorhaben in der sogenannten Grundsanierung.

Für Braunkohlentagebaue und Braunkohleveredelungsanlagen sowie für Kali-, Spat- und Erzabbaugruben, die nach der Wiedervereinigung nicht privatisiert werden konnten, haben der Bund - vertreten durch das BMF und das BMUV - sowie die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die Aufgabe übernommen, die vom Bergbau beanspruchte Fläche gemäß den Vorgaben des Bergrechts zu sanieren und einer Nachnutzung zuzuführen. Die LMBV setzt seit 1995 diese Aufgaben um. Es handelt sich um eine Ausgangsfläche von ursprünglich 96.872 Hektar im Eigentum der LMBV, von der nach durchgeführter Sanierung bereits rund zwei Drittel an neue Eigentümer übertragen werden konnte. Ende 2023 befanden sich noch 31.249 Hektar davon im Besitz der LMBV.

Bund und Länder nehmen die Aufgabe der Braunkohlesanierung seit 1992 gemeinsam auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen (VA) wahr und haben bisher rund 12 Milliarden Euro in die Braunkohlesanierung (Stand 12/2023) investiert. Projektträgerin der Sanierung und Eigentümerin der Bergbauflächen und Altstandorte ist das bundeseigene Unternehmen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). 

Gesamtausgaben der Sanierung und Verwahrung von 1990 - 2023


Anstützung der Südwestböschung der Kippe Wulfersdorf
Beispiel: Anstützen der Südwestböschung der Kippe Wulfersdorf

„Mit den bisherigen Verwaltungsabkommen wurden die Grundlagen für eine nachfolgende Ansiedlung von Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus in den Regionen geschaffen.“

Olaf Scholz

Bundesminister der Finanzen (2020)

Das derzeitig laufende Abkommen VA VII vom 8. Dezember 2022 für die Jahre 2023 bis 2027 hat ein etwas höheres  Finanzvolumen wie das Vorgängerabkommen. Die Finanzierung der spezifischen Maßnahmen der Braunkohlesanierung erfolgt zu 75 Prozent durch den Bund und zu 25 Prozent durch die Länder (§ 2 VA BKS). Ergänzende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus dem Grundwasser-Wiederanstieg wurden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert (§ 3 VA BKS).  Für die kommenden 25 Jahre werden in der sogenannten Grundsanierung (§2 VA BKS) aus Sicht der LMBV voraussichtlich weitere 4,8 Mrd. Euro nötig sein.

Kosten der Sanierung und Verwahrung 2023


Verdichtung der Innenkippe Schlabendorf
Beispiel: Verdichtung der Innenkippe Schlabendorf


Über die Projekte entscheiden Bund und die Braunkohleländer im Steuerungs- und Budgetausschuss Braunkohlesanierung (StuBA) unter Vorsitz des Bundes, der gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wahrgenommen wird.

Heute entstehen in den ehemaligen Tagebaugebieten neue Seenlandschaften mit hoher Attraktivität für Freizeit und Erholung, wie das Lausitzer Seenland oder das Leipziger Neuseenland. Zugleich entstehen nicht nur in den Lausitz Industrieparks oder den mitteldeutschen Industrieparks neue Standorte für Wirtschaft und Gewerbe. Die Sanierung der Braunkohle-Altstandorte und -tagebaue in den neuen Ländern ist ein Vorzeigeprojekt des Aufbau Ost. Die Braunkohlesanierung entfaltet eine hohe Beschäftigungswirkung und trägt nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Lebensqualität in den Regionen bei. Es entsteht in den Regionen im Zuge der Sanierung planerisches und technisches Know-how, das auch international große Beachtung findet.

Die Bergbaufolgelandschaften sind auch naturschutzfachlich von hoher Bedeutung. Naturschutzgroßprojekte wie z.B. das Lausitzer Seenland weisen einmalige Entwicklungspotenziale auf. Dank eines breiten Interesses von Akteuren des Naturschutzes, wie insbesondere verschiedener Naturschutzstiftungen, können Bergbaufolgelandschaften als wertvolle Naturräume gesichert und entwickelt werden. Neben der Sielmann Stiftung und der NABU-Stiftung engagiert sich u.a. auch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DUH) bei der Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften.

Weiterführende Links

Verwaltungsabkommen VA VII (Volltext, PDF)

Verwaltungsabkommen VA VI (Volltext, PDF)

Verwaltungsabkommen VA V (Seite 2)

Verwaltungsabkommen VA V (Seite 3)