Finanzierung der Braunkohlesanierung
Eine gesicherte Finanzierung ist die Grundvoraussetzung für das Gelingen der Braunkohlesanierung.
Das zügige Erkennen des Umfangs und der Komplexität der über einen langen Zeitraum zu bewältigenden Aufgaben und die Schaffung eines geeigneten Instrumentariums – des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten, später der Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung – schufen die entscheidende Basis für die langfristige Gestaltung des Großvorhabens.
Nach 1990 rückte die Bewältigung der durch die Stilllegung großer Kapazitäten der ostdeutschen Braunkohlenindustrie entstandenen Herausforderungen im vereinten Deutschland schnell auf die Tagesordnung der Politik. Von Beginn an herrschte ein grundlegender Konsens darüber, dass die Lösung der Probleme, vor allem die Bereitstellung der dazu erforderlichen finanziellen Mittel, nur durch die vereinten Anstrengungen von Bund und Ländern sowie die rasche Einbeziehung aller Beteiligten möglich sein würde.
Abschluss eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Braunkohleländern
Der Beginn der Braunkohlesanierung ab 1991 zielte mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Zehntausende einerseits auf die zügige Beseitigung besonders eklatanter Umweltbelastungen und die Revitalisierung industriell-gewerblich vorgenutzter Flächen, andererseits auf möglichst große Beschäftigungswirkungen. Mit dem Abschluss des ersten Verwaltungsabkommens über die Regelung zur Finanzierung der Beseitigung der ökologischen Altlasten (VA I) im Jahr 1992 wurde ein wichtiger Meilenstein für die langfristig kontinuierliche Gestaltung der Prozesse vor allem in der Braunkohlesanierung gesetzt.
Nach dem 1998 folgenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA II), dem 2002 geschlossenen Zweiten ergänzenden Verwaltungsabkommen (VA III), dem ab 2007 geltenden Dritten ergänzenden Verwaltungsabkommen (VA IV) und dem 2012 in Kraft getretenen Vierten ergänzenden Verwaltungsabkommen (VA V) sichert ab 2018 das Fünfte ergänzende Verwaltungsabkommen (VA VI) die Kontinuität der Braunkohlesanierung bis 2022. Die Verhandlungen für ein Folgeverwaltungsabkommen (VA VII) von 2023 bis 2027 wurden erfolgreich bis zur Unterzeichnung des Dokuments am 08.12.2022 geführt.
Die Geschichte der Verwaltungsabkommen, in denen das Volumen und die Finanzierungsstruktur der Braunkohlesanierung für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurden, ist ein eindrucksvolles Beispiel des erfolgreichen Herangehens an eine außergewöhnliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diesem ökologischen Großprojekt vereinigen sich Bereitschaft zur Übernahme von politischer Verantwortung durch den Bund und die beteiligten Länder mit der hohen Kompetenz bei der materiell-technischen, organisatorischen und finanziellen Ausgestaltung der Prozesse.
Kosten, Ausgaben und Finanzierung der Braunkohlesanierung seit 1991
Gesamtkosten in Mio. EUR nach Finanzierungsart und Umsetzung in den Ländern 1991–2023
Quelle: Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA)
Die Sanierungsaufgaben werden vorwiegend aus den Mitteln von Bund und Ländern sowie in der Vergangenheit auch aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Bis Ende 2027 werden voraussichtlich rund 13.360 Millionen Euro in der Braunkohlesanierung (Stand: 12/2022 | ohne KSE) auf der Grundlage des Bund-Länder-„Verwaltungsabkommens über die Finanzierung ökologischer Altlasten“ eingesetzt und abgerechnet.
Für den Zeitraum 2013 — 2017 (VA V) stand der LMBV seitens des Bundes und der ostdeutschen Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt rund 1,23 Milliarden Euro als Zuwendungen bzw. Zuweisungen zur Finanzierung der Projekte der Braunkohlesanierung zur Verfügung. Für den Folgezeitraum 2018 — 2022 stand laut VA VI ein Plafond in gleicher Höhe zur Verfügung. Für den Zeitraum 2023 — 2027 (VA VII) stehen der LMBV seitens des Bundes und der ostdeutschen Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt rund 1,44 Milliarden Euro als Zuwendungen bzw. Zuweisungen zur Finanzierung der Projekte der Braunkohlesanierung zur Verfügung.Für den Zeitraum 2013 — 2017 (VA V) stand der LMBV seitens des Bundes und der ostdeutschen Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt rund 1,23 Milliarden Euro als Zuwendungen bzw. Zuweisungen zur Finanzierung der Projekte der Braunkohlesanierung zur Verfügung.
Finanzierungsgrundlagen der Braunkohlesanierung – das Verwaltungsabkommen
6. Ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2023 bis 2027 (VA VII Braunkohlesanierung) über insgesamt 1,440 Mrd. €
5. Ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2018 bis 2022 (VA VI Braunkohlesanierung) über insgesamt 1,230 Mrd. €
4. Ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2013 bis 2017 (VA V Braunkohlesanierung) über insgesamt 1,230 Mrd. €
3. Ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 (VA IV Braunkohlesanierung) über insgesamt 1,025 Mrd. €
2. Ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2003 bis 2007 (VA III Braunkohlesanierung) über 1,771 Mrd. €
1. Ergänzendes Verwaltungsabkommen zum VA Altlastenfinanzierung über die Finanzierung der Braunkohlesanierung 1998 bis 2002 (VA II Braunkohlesanierung) — in Summe wurden 2,700 Mrd. € finanziert
Basis-Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie den neuen Bundesländern über die Regelung der Finanzierung ökologischer Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) 1993 bis 1997 über jährlich bis zu 1,500 Mrd. DM = 767 Mio. Euro; (in Summe wurden bis 1997 3,323 Mrd. € sowie 724 Mio. € für ABM im Zeitraum 1991 von 1993 finanziert)