Compliance
Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Regeln müssen eingehalten werden. Das gilt insbesondere für die LMBV als Bundesunternehmen. Das ist die Grundlage der Arbeit und der Glaubwürdigkeit der LMBV, deshalb fördert sie eine auf Compliance, Ethik und Integrität ausgerichtete Unternehmenskultur.
Mit unserem Compliance Management System stellen wir sicher, dass unsere Grundsätze und Regeln eingehalten werden und mit den uns anvertrauten Mitteln integer umgegangen wird. Regelverstöße werden durch vorbeugende Maßnahmen weitgehend vermieden oder bei deren Auftreten aufgeklärt. Außerdem stellt das Compliance Management System die Wirksamkeit der Grundsätze und Regeln selbst kontinuierlich auf den Prüfstand. Wenn ein Verfahren nicht mehr den Anforderungen entspricht, wird es überarbeitet und im Unternehmen bekannt gemacht.
Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die LMBV höchste Priorität. Die Prinzipien unserer gesellschaftlichen Ordnung wie Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung leiten uns. Dieses integre Verhalten in der täglichen Arbeit ist unser Kapital. Auch der professionelle Umgang mit möglichen Interessenkonflikten ist Teil unserer Integrität.
Externe Partner, Auftraggeber sowie die Öffentlichkeit – und auch Beschäftigte der LMBV – können bei Verdacht auf Regelverstöße die Hinweisgeber-Hotline der LMBV nutzen.
Hinweisgeber-Hotline:
Die Hinweisgeber-Hotline ermöglicht es, Hinweise über Verstöße gegen geltendes Recht sowie gegen interne Richtlinien sowie (potentielle) Missstände im Unternehmensumfeld der LMBV zu geben. Die Vertraulichkeit und Anonymität werden zugesichert — eine Übermittlung der Rufnummer an den Anschluss der Hotline erfolgt nicht. Es besteht zudem die Möglichkeit, Hinweise auf einem angeschlossenen Anrufbeantworter zu hinterlassen, so die Compliance-Beauftragte der LMBV. Sofern sich ein gegebener Hinweis als gegenstandslos herausstellt, ergeben sich keine negativen Konsequenzen für den Hinweisgeber.
Hotline: +49 341 2222 2345
Beispiele für die Auswahl des Schwerpunktes
Missbrauch anvertrauter Macht zu unerlaubtem Nutzen oder Vorteil.
Beispiele:
- Entgegennahme/Zahlung von Bestechungs-/Beschleunigungsgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen
- Kickbackzahlungen und verdeckte Provisionen
- unzulässige Absprachen
Vermögensdelikte zum Nachteil der LMBV sowie solche (Straf-) Taten, die aus der LMBV heraus zum Nachteil von Dritten begangen werden.
Beispiele:
- Ausschreibungsbetrug
- Veruntreuung von LMBV-Geldern
- Manipulation von Abrechnungen
- Missbrauch von LMBV-Eigentum
- Diebstahl
- Fälschung von Dokumenten und Unterschriften
Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der ein Mensch oder eine Institution in einander ausschließenden Verpflichtungen, Bindungen oder Motivationslagen befangen und infolgedessen nicht mehr neutral ist. Dies können z.B. Konflikte zwischen den persönlichen Interessen der Beschäftigten und den Unternehmensinteressen der LMBV oder denen der Geschäftspartner, Projektpartner und Zielgruppen sein.
Beispiele:
- Ausübung von nichtangezeigten Nebentätigkeiten
- Verletzung der Interessen der LMBV durch die Verfolgung privater Interessen
- Verstöße aufgrund von Nicht-Offenlegung persönlicher und finanzieller Verbindungen zu LMBV-Projekt- und Geschäftspartnern, Wettbewerbern oder deren Angestellten
- Beauftragung/Beschäftigung nahestehender Personen
Sexuelles Fehlverhalten umfasst alle sexuell bestimmten Verhaltensweisen die bezwecken oder bewirken, dass die Würde einer Person verletzt wird und das Verhalten aus Sicht der direkt oder indirekt betroffenen Person unerwünscht ist.
Sexuelle Ausbeutung liegt dann vor, wenn sexuell bestimmte Verhaltensweisen zwar im Einvernehmen, jedoch unter Ausnutzung einer Notlage geschehen.
Beispiele:
- sexuell bestimmte körperliche Annäherungen, Berührungen oder Übergriffe
- Gesten und sonstige nonverbale Kommunikation mit sexuellem Bezug
- sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch sowie entwürdigende Bemerkungen
- Aufforderungen zu sexuellen Aktivitäten
- Zeigen oder Anbringen von pornografischen oder sexistischen Darstellungen
- Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften mit sexuellem Bezug
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