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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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Compliance

Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Regeln müssen eingehalten werden. Das gilt insbesondere für die LMBV als Bundesunternehmen. Das ist die Grundlage der Arbeit und der Glaubwürdigkeit der LMBV, deshalb fördert sie eine auf Compliance, Ethik und Integrität ausgerichtete Unternehmenskultur.

Mit unse­rem Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem stel­len wir sicher, dass unse­re Grund­sät­ze und Regeln ein­ge­hal­ten wer­den und mit den uns anver­trau­ten Mit­teln inte­ger umge­gan­gen wird. Regel­ver­stö­ße wer­den durch vor­beu­gen­de Maß­nah­men weit­ge­hend ver­mie­den oder bei deren Auf­tre­ten auf­ge­klärt. Außer­dem stellt das Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem die Wirk­sam­keit der Grund­sät­ze und Regeln selbst kon­ti­nu­ier­lich auf den Prüf­stand. Wenn ein Ver­fah­ren nicht mehr den Anfor­de­run­gen ent­spricht, wird es über­ar­bei­tet und im Unter­neh­men bekannt gemacht.

Kor­rek­tes und regel­kon­for­mes Ver­hal­ten hat für die LMBV höchs­te Prio­ri­tät. Die Prin­zi­pi­en unse­rer gesell­schaft­li­chen Ord­nung wie Inte­gri­tät, Recht­schaf­fen­heit, Respekt vor der Men­schen­wür­de, Offen­heit und Nicht­dis­kri­mi­nie­rung lei­ten uns. Die­ses inte­gre Ver­hal­ten in der täg­li­chen Arbeit ist unser Kapi­tal. Auch der pro­fes­sio­nel­le Umgang mit mög­li­chen Inter­es­sen­kon­flik­ten ist Teil unse­rer Inte­gri­tät. 

Exter­ne Part­ner, Auf­trag­ge­ber sowie die Öffent­lich­keit – und auch Beschäf­tig­te der LMBV – kön­nen bei Ver­dacht auf Regel­ver­stö­ße die Hin­weis­ge­ber-Hot­line der LMBV nut­zen.

Hin­weis­ge­ber-Hot­line:

Die Hin­weis­ge­ber-Hot­line ermög­licht es, Hin­wei­se über Ver­stö­ße gegen gel­ten­des Recht sowie gegen inter­ne Richt­li­ni­en sowie (poten­ti­el­le) Miss­stän­de im Unter­neh­mens­um­feld der LMBV zu geben. Die Ver­trau­lich­keit und Anony­mi­tät wer­den zuge­si­chert — eine Über­mitt­lung der Ruf­num­mer an den Anschluss der Hot­line erfolgt nicht. Es besteht zudem die Mög­lich­keit, Hin­wei­se auf einem ange­schlos­se­nen Anruf­be­ant­wor­ter zu hin­ter­las­sen, so die Com­pli­ance-Beauf­trag­te der LMBV. Sofern sich ein gege­be­ner Hin­weis als gegen­stands­los her­aus­stellt, erge­ben sich kei­ne nega­ti­ven Kon­se­quen­zen für den Hin­weis­ge­ber.

Hot­line: +49 341 2222 2345

Beispiele für die Auswahl des Schwerpunktes

Kor­rup­ti­on und Bestechung

Miss­brauch anver­trau­ter Macht zu uner­laub­tem Nut­zen oder Vor­teil.

Bei­spie­le:

  • Entgegennahme/Zahlung von Bestechungs-/Be­schleu­ni­gungs­gel­dern oder ande­ren geld­wer­ten Vor­tei­len
  • Kick­back­zah­lun­gen und ver­deck­te Pro­vi­sio­nen
  • unzu­läs­si­ge Abspra­chen
Veruntreuung/Betrug/Unterschlagung und wei­te­re Straf­ta­ten

Ver­mö­gens­de­lik­te zum Nach­teil der LMBV sowie sol­che (Straf-) Taten, die aus der LMBV her­aus zum Nach­teil von Drit­ten began­gen wer­den.

Bei­spie­le:

  • Aus­schrei­bungs­be­trug
  • Ver­un­treu­ung von LMBV-Gel­dern
  • Mani­pu­la­ti­on von Abrech­nun­gen
  • Miss­brauch von LMBV-Eigen­tum
  • Dieb­stahl
  • Fäl­schung von Doku­men­ten und Unter­schrif­ten
Inter­es­sen­kon­flik­te

Ein Inter­es­sen­kon­flikt ist eine Situa­ti­on, in der ein Mensch oder eine Insti­tu­ti­on in ein­an­der aus­schlie­ßen­den Ver­pflich­tun­gen, Bin­dun­gen oder Moti­va­ti­ons­la­gen befan­gen und infol­ge­des­sen nicht mehr neu­tral ist. Dies kön­nen z.B. Kon­flik­te zwi­schen den per­sön­li­chen Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten und den Unter­neh­mens­in­ter­es­sen der LMBV oder denen der Geschäfts­part­ner, Pro­jekt­part­ner und Ziel­grup­pen sein.

Bei­spie­le:

  • Aus­übung von nicht­an­ge­zeig­ten Neben­tä­tig­kei­ten
  • Ver­let­zung der Inter­es­sen der LMBV durch die Ver­fol­gung pri­va­ter Inter­es­sen
  • Ver­stö­ße auf­grund von Nicht-Offen­le­gung per­sön­li­cher und finan­zi­el­ler Ver­bin­dun­gen zu LMBV-Pro­jekt- und Geschäfts­part­nern, Wett­be­wer­bern oder deren Ange­stell­ten
  • Beauftragung/Beschäftigung nahe­ste­hen­der Per­so­nen
Sexu­el­les Fehl­ver­hal­ten und sexu­el­le Aus­beu­tung

Sexu­el­les Fehl­ver­hal­ten umfasst alle sexu­ell bestimm­ten Ver­hal­tens­wei­sen die bezwe­cken oder bewir­ken, dass die Wür­de einer Per­son ver­letzt wird und das Ver­hal­ten aus Sicht der direkt oder indi­rekt betrof­fe­nen Per­son uner­wünscht ist.
Sexu­el­le Aus­beu­tung liegt dann vor, wenn sexu­ell bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen zwar im Ein­ver­neh­men, jedoch unter Aus­nut­zung einer Not­la­ge gesche­hen.

Bei­spie­le:

  • sexu­ell bestimm­te kör­per­li­che Annä­he­run­gen, Berüh­run­gen oder Über­grif­fe
  • Ges­ten und sons­ti­ge non­ver­ba­le Kom­mu­ni­ka­ti­on mit sexu­el­lem Bezug
  • sexu­ell her­ab­wür­di­gen­der Sprach­ge­brauch sowie ent­wür­di­gen­de Bemer­kun­gen
  • Auf­for­de­run­gen zu sexu­el­len Akti­vi­tä­ten
  • Zei­gen oder Anbrin­gen von por­no­gra­fi­schen oder sexis­ti­schen Dar­stel­lun­gen
  • Ver­stö­ße gegen straf­recht­li­che Vor­schrif­ten mit sexu­el­lem Bezug
Ver­stö­ße gegen Men­schen­rech­te
Hin­wei­se über mög­li­che nega­ti­ve Wir­kun­gen unse­res Han­delns auf die Men­schen­rech­te.

Der­zeit ist das nach­fol­gen­de For­mu­lar auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me nicht nutz­bar. Sie kön­nen den Com­pli­ance-Beauf­trag­ten der­zeit aus­schließ­lich über die oben ste­hen­de Hin­weis­ge­ber-Hot­line errei­chen.

Wenn Sie eine Mel­dung sen­den möch­ten, nut­zen Sie bit­te das nach­fol­gen­de For­mu­lar:

Ihre Anony­mi­tät wird in jedem Fall bewahrt, unser Sys­tem schützt Sie tech­nisch. Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Anga­ben kei­ne Rück­schlüs­se auf Ihre Per­son zulas­sen.

Bit­te beant­wor­ten Sie zur opti­mier­ten Bear­bei­tung ihrer Mel­dung zusätz­lich fol­gen­de Fra­gen, auch wenn sie die Ant­wor­ten bereits im Text­feld genannt haben:

Wie ist Ihre Bezie­hung zur LMBV?*

Haben Sie bereits jeman­den über den Vor­fall infor­miert?*

Sind LMBV-Füh­rungs­kräf­te in Kennt­nis des Vor­falls?*

Dau­ert der Vor­fall noch an?*

Wel­che Orga­ni­sa­tio­nen sind an dem Vor­fall betei­ligt?

Anhang: Sie kön­nen meh­re­re Datei­en sen­den.

* Pflicht­fel­der