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Compliance

Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Regeln müssen eingehalten werden. Das gilt insbesondere für die LMBV als Bundesunternehmen. Das ist die Grundlage der Arbeit und der Glaubwürdigkeit der LMBV, deshalb fördert sie eine auf Compliance, Ethik und Integrität ausgerichtete Unternehmenskultur.

Mit unse­rem Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem stel­len wir sicher, dass unse­re Grund­sät­ze und Regeln ein­ge­hal­ten wer­den und mit den uns anver­trau­ten Mit­teln inte­ger umge­gan­gen wird. Regel­ver­stö­ße wer­den durch vor­beu­gen­de Maß­nah­men weit­ge­hend ver­mie­den oder bei deren Auf­tre­ten auf­ge­klärt. Außer­dem stellt das Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem die Wirk­sam­keit der Grund­sät­ze und Regeln selbst kon­ti­nu­ier­lich auf den Prüf­stand. Wenn ein Ver­fah­ren nicht mehr den Anfor­de­run­gen ent­spricht, wird es über­ar­bei­tet und im Unter­neh­men bekannt gemacht.

Kor­rek­tes und regel­kon­for­mes Ver­hal­ten hat für die LMBV höchs­te Prio­ri­tät. Die Prin­zi­pi­en unse­rer gesell­schaft­li­chen Ord­nung wie Inte­gri­tät, Recht­schaf­fen­heit, Respekt vor der Men­schen­wür­de, Offen­heit und Nicht­dis­kri­mi­nie­rung lei­ten uns. Die­ses inte­gre Ver­hal­ten in der täg­li­chen Arbeit ist unser Kapi­tal. Auch der pro­fes­sio­nel­le Umgang mit mög­li­chen Inter­es­sen­kon­flik­ten ist Teil unse­rer Inte­gri­tät. 

Exter­ne Part­ner, Auf­trag­ge­ber sowie die Öffent­lich­keit – und auch Beschäf­tig­te der LMBV – kön­nen bei Ver­dacht auf Regel­ver­stö­ße die Hin­weis­ge­ber-Hot­line der LMBV nut­zen.

Hin­weis­ge­ber-Hot­line:

Die Hin­weis­ge­ber-Hot­line ermög­licht es, Hin­wei­se über Ver­stö­ße gegen gel­ten­des Recht sowie gegen inter­ne Richt­li­ni­en sowie (poten­ti­el­le) Miss­stän­de im Unter­neh­mens­um­feld der LMBV zu geben. Die Ver­trau­lich­keit und Anony­mi­tät wer­den zuge­si­chert — eine Über­mitt­lung der Ruf­num­mer an den Anschluss der Hot­line erfolgt nicht. Es besteht zudem die Mög­lich­keit, Hin­wei­se auf einem ange­schlos­se­nen Anruf­be­ant­wor­ter zu hin­ter­las­sen, so die Com­pli­ance-Beauf­trag­te der LMBV. Sofern sich ein gege­be­ner Hin­weis als gegen­stands­los her­aus­stellt, erge­ben sich kei­ne nega­ti­ven Kon­se­quen­zen für den Hin­weis­ge­ber.

Hot­line: +49 341 2222 2345

Beispiele für die Auswahl des Schwerpunktes

Kor­rup­ti­on und Bestechung

Miss­brauch anver­trau­ter Macht zu uner­laub­tem Nut­zen oder Vor­teil.

Bei­spie­le:

  • Entgegennahme/Zahlung von Bestechungs-/Be­schleu­ni­gungs­gel­dern oder ande­ren geld­wer­ten Vor­tei­len
  • Kick­back­zah­lun­gen und ver­deck­te Pro­vi­sio­nen
  • unzu­läs­si­ge Abspra­chen

Der­zeit ist das nach­fol­gen­de For­mu­lar auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me nicht nutz­bar. Sie kön­nen den Com­pli­ance-Beauf­trag­ten der­zeit aus­schließ­lich über die oben ste­hen­de Hin­weis­ge­ber-Hot­line errei­chen.

Wenn Sie eine Mel­dung sen­den möch­ten, nut­zen Sie bit­te das nach­fol­gen­de For­mu­lar:

Ihre Anony­mi­tät wird in jedem Fall bewahrt, unser Sys­tem schützt Sie tech­nisch. Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Anga­ben kei­ne Rück­schlüs­se auf Ihre Per­son zulas­sen.

Bit­te beant­wor­ten Sie zur opti­mier­ten Bear­bei­tung ihrer Mel­dung zusätz­lich fol­gen­de Fra­gen, auch wenn sie die Ant­wor­ten bereits im Text­feld genannt haben:

Wie ist Ihre Bezie­hung zur LMBV?*

Haben Sie bereits jeman­den über den Vor­fall infor­miert?*

Sind LMBV-Füh­rungs­kräf­te in Kennt­nis des Vor­falls?*

Dau­ert der Vor­fall noch an?*

Wel­che Orga­ni­sa­tio­nen sind an dem Vor­fall betei­ligt?

Anhang: Sie kön­nen meh­re­re Datei­en sen­den.

* Pflicht­fel­der