Vertreter der LVÄ sowie der Bergbauunternehmen trafen sich vor Ort in Bad Muskau zu ersten gemeinsamen Messungen im Grenzübergangsbereich der beiden Bundesländer
Bad Muskau. Die Vermessungsämter der Länder (LVÄ) Brandenburg und
Sachsen sowie die im Lausitzer Braunkohlerevier wirkenden
Bergbauunternehmen LMBV und LEAG werden die im Revier vorhandenen und
regelmäßig beobachteten Nivellementslinien zukünftig einer gemeinsamen
Bearbeitung unterwerfen.
Dazu trafen sich Vertreter der LVÄ sowie der Bergbauunternehmen vor
Ort in Bad Muskau zu ersten gemeinsamen Messungen im
Grenzübergangsbereich der beiden Bundesländer.
Grundlage bilden einschlägige Vorschriften aus dem Vermessungs- und
Bergrecht, aufgrund derer die Höhen im Gebiet des Lausitzer
Braunkohlereviers regelmäßig zu aktualisieren sind. Wegen der
weitgehenden Übereinstimmung der durch die Landesvermessungsbehörden und
die Bergbauunternehmen angelegten Höhenfestpunktnetze ist eine
gemeinsame, abgestimmte und arbeitsteilige Bearbeitung dieser
Höhenfestpunktnetze im gegenseitigen Interesse. Zudem führt die
gemeinsame Höhenbestimmung nach abgestimmten Standards zu einem
länderübergreifend einheitlichen und hinreichend kontrollierten
Höhennachweis für alle Beteiligten.
Dazu wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der LEAG (Lausitz Energie
Bergbau AG), der LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH), dem GeoSN (Staatsbetrieb
Geobasisinformation und Vermessung Sachsen) sowie der LGB
(Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) geschlossen.
„Die Vertragsparteien vereinbaren, die im Lausitzer
Braunkohlerevier vorhandenen und regelmäßig zu beobachtenden
Nivellementslinien zukünftig einer gemeinsamen Bearbeitung zu
unterziehen. Grundlage bilden einschlägige Vorschriften aus dem
Vermessungs- und Bergrecht, aufgrund derer die Höhen im Gebiet des
Lausitzer Braunkohlereviers regelmäßig zu aktualisieren sind.
Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der durch die
Landesvermessungsbehörden (LVB) und die Bergbauunternehmen (BBU)
angelegten Höhenfestpunktnetze ist eine gemeinsame, abgestimmte und
arbeitsteilige Bearbeitung dieser Höhenfestpunktnetze im allseitigen
Interesse einer effizienten Aufgabenerledigung. Zudem führt die
gemeinsame Höhenbestimmung nach abgestimmten Standards zu einem
einheitlichen und hinreichend kontrollierten Höhennachweis für alle
beteiligten Stellen und deren Nutzer.“
Oben: Gemeinsames Foto mit den Verantwortlichen
- Janus Czodrowski, Referatsleiter 32 - Geodätischer Raumbezug - vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen,
- Stephan Bergweiler, Dezernatsleiter D 21 - Geodätischer Raumbezug - der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg,
- Marko Hein, Leiter der Markscheiderei der LEAG und
- Stefan Weber, Mitarbeiter der Markscheiderei der LMBV sowie
den Nivellementstrupps der GMB und des GeoSN bei Bad Muskau.
Feldanweisung der Landesvermessungsbehörden und Bergbauunternehmen für die gemeinsame Aktualisierung der Höhen im Lausitzer Braunkohlerevier erarbeitet
Bad Muskau. Auf Basis dieser länderübergreifend abgestimmten
Rahmenvereinbarung und der darauf fußenden Feldanweisung fand am
15.09.2020 der Start der ersten Messkampagne im Netz 1. Ordnung
unmittelbar an der Landesgrenze zwischen dem Freistaat Sachsen und dem
Land Brandenburg statt.
Die mit den Landesvermessungen abgestimmten Feldanweisung sagt u.a. aus: „Aufgrund
der einschlägigen Vorschriften aus dem Vermessungs- und Bergrecht sind
die Höhen im Gebiet des Lausitzer Braunkohlereviers regelmäßig zu
aktualisieren. Wegen der weitgehenden Übereinstimmung der durch die
Landesvermessungsbehörden (LVB) und die Bergbauunternehmen (BBU)
angelegten Höhenfestpunktnetze ist eine konzertierte und arbeitsteilige
Bearbeitung dieser Höhenfestpunktnetze im allseitigen Interesse an einer
effizienten Aufgabenerledigung.
Zudem führt die gemeinsame Höhenbestimmung nach abgestimmten
Standards zu einem einheitlichen und hinreichend kontrollierten
Höhennachweis. Die Wiederholungsmessungen in der Lausitz sollen sowohl
der Analyse des Höhenänderungsgeschehens dienen als auch der
Bereitstellung von einheitlichen, anforderungsgerechten Höhen in der
Gebietsfläche als Anschlusshöhen für die Vermessungspraxis.
Diese Feldanweisung konzentriert sich auf das digitale
Präzisionsnivellement als das aktuelle für die geforderten Genauigkeiten
geeignete Verfahren. Das Vorhaben der beteiligten Stellen, im Bereich
der Lausitz bis zur Entlassung der Gebiete aus der Bergaufsicht die
Höhen gemeinsam zu aktualisieren, ist jedoch grundsätzlich offen für
alternative oder ergänzende Technologien, sofern diese hinsichtlich
ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit den rechtlichen Anforderungen
genügen.
Aufgrund der komplexen Thematik kann und soll diese Feldanweisung
kein erschöpfender Leitfaden für alle beim Präzisionsnivellement
anfallenden Tätigkeiten sein. Vielmehr wird auf die anerkannten Regeln
des Präzisionsnivellements mittels Digitalnivellieren verwiesen, die in
den einschlägigen Erlassen, Richtlinien und fachlichen Weisungen der
Landesvermessungsbehörden sowie in den Lehrbüchern und DIN- und
ISO-Normen enthalten sind.“
Foto: Netzentwurf für das Rahmennetz des Lausitzer Braunkohlereviers, Rahmennetzlinien (rot), Anschluss-UF (schwarze Ringe)