LMBV Logo

Sperrbereiche und Verhaltensanforderungen unbedingt beachten!

Die LMBV betreibt in der Lausitz und im Raum Mitteldeutschland als bergrechtlich verantwortliche Projektträgerin Sanierungsbergbau inklusive Planung, Ausschreibung, Vergabe, Kontrolle und Abnahme der Sanierungsarbeiten mit dem Ziel der Beendigung der Bergaufsicht stillgelegter Bergwerke

Dabei sind zahlreiche berg- und wasserrechtliche Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen noch nicht gänzlich abgeschlossen und zum Schutz der Bevölkerung so genannte geotechnische Sperrbereiche ausgewiesen.
Diese sind mit Schildern gekennzeichnet.
Im geotechnischen Sperrbereich besteht eine latente Gefahr für die Sicherheit. Das Betreten oder Befahren dieser Bereiche ist verboten.

Die LMBV weist darauf hin, folgende Verhaltensanforderungen einzuhalten:
Alle Warn- und Hinweisschilder entlang der durch die LMBV freigegebenen Wirtschaftswege sind unbedingt zu beachten! Die Nutzung der durch die LMBV freigegebenen Wirtschaftswege erfolgt auf eigene Gefahr.

In Teilen der Kippenflächen ehemaliger Tagebaue sind aufgrund der noch erforderlichen Sicherung Sperrbereiche ausgewiesen, die durch Beschilderung „Sperrbereich –  Betreten verboten – Lebensgefahr“ kenntlich gemacht sind.

Im Sperrbereich besteht die Gefahr
• von Geländeeinbrüchen und Setzungsfließereignissen aufgrund von Bodenverflüssigungen
• von Böschungsrutschungen, Böschungserosionen und deren Auswirkungen
• einer nicht ausreichenden Tragfähigkeit der Oberfläche
• von Bodensenkungen, Tagesbrüchen
• tiefen Erosionsrinnen
In den zur Nutzung freigegebenen Flächen der Bergbaufolgeseen dürfen die mit gelben Bojen gekennzeichneten zugelassenen Seebereiche nicht verlassen werden. Die Bereiche hinter den Bojenketten sind noch nicht gesichert und somit rutschungsgefährdet.
Jedes Betreten oder Befahren kann ein Initial für das Auslösen von Böschungsrutschungen und deren Auswirkungen (z. B. Nachbrüche, Schwallwellen) darstellen. Weitere Gefahren bestehen in der Wind-/Wellenabrasion (Kliffbildung) und deren Auswirkungen (z. B. Nachbrüche) sowie tiefen Erosionsrinnen.
Die ausgewiesenen Sperrbereiche sind über das Geoportal der LMBV jederzeit aktuell einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass sich jederzeit kurzfristige Änderungen der geotechnischen Sperrbereiche ergeben können und informieren Sie sich im Geoportal der LMBV.