Unbefristet formulierte Verlängerung des Seennutzungsverbots schafft die Möglichkeit, flexibler auf den aktuellen Baufortschritt der Sicherungsmaßnahmen reagieren zu können
Leipzig. Am 21. Mai 2021 hat das Landratsamt Leipzig angekündigt, die zum Monatsende auslaufende Allgemeinverfügung vorsorglich zu entfristen. Die Allgemeinverfügung vom 24.03.2021 beinhaltete ein temporär befristetes Nutzungsverbot für den Störmthaler See, den Markkleeberger See sowie den Störmthaler Kanal bis zum 31.05.2021.
Die Verlängerung der Seensperrung erfolgt aufgrund einer aktualisierten Gefährdungseinschätzung eines beauftragten Sachverständigen für Geotechnik. Es war in Anbetracht des auslaufenden Termins notwendig, frühzeitig Planungssicherheit unter anderem auch für die ortsansässigen gewerblichen Nutzer zu schaffen.
Die nun unbefristet formulierte Verlängerung des Seennutzungsverbots schafft die Möglichkeit, flexibler auf den aktuellen Baufortschritt der Sicherungsmaßnahmen reagieren zu können. Das Landratsamt ist bemüht, die Seen zügig freizugeben, sobald die Sicherheit gewährleistet ist. Bis zum Ende der Sicherungsmaßnahmen ist die Nutzung der Seen als Badegewässer sowie der Betrieb von Booten und alle sonstigen Nutzungen auf diesen weiterhin nicht gestattet.
In der plannmäßig am 27.05.2021 stattfindenden regulären Arbeitsberatung wird seitens der LMBV voraussichtlich eine Tendenz zum weiteren Baufortschritt aufgezeigt.