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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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Sicherungsarbeiten am Störmthaler Kanal laufen auch nach Pfingsten weiter

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Unbefristet formulierte Verlängerung des Seennutzungsverbots schafft die Möglichkeit, flexibler auf den aktuellen Baufortschritt der Sicherungsmaßnahmen reagieren zu können

Leip­zig. Am 21. Mai 2021 hat das Land­rats­amt Leip­zig ange­kün­digt, die zum Monats­en­de aus­lau­fen­de All­ge­mein­ver­fü­gung vor­sorg­lich zu ent­fris­ten. Die All­ge­mein­ver­fü­gung vom 24.03.2021 beinhal­te­te ein tem­po­rär befris­te­tes Nut­zungs­ver­bot für den Störm­tha­ler See, den Mark­klee­ber­ger See sowie den Störm­tha­ler Kanal bis zum 31.05.2021.

Die Ver­län­ge­rung der Seen­sper­rung erfolgt auf­grund einer aktua­li­sier­ten Gefähr­dungs­ein­schät­zung eines beauf­trag­ten Sach­ver­stän­di­gen für Geo­tech­nik. Es war in Anbe­tracht des aus­lau­fen­den Ter­mins not­wen­dig, früh­zei­tig Pla­nungs­si­cher­heit unter ande­rem auch für die orts­an­säs­si­gen gewerb­li­chen Nut­zer zu schaf­fen.

Die nun unbe­fris­tet for­mu­lier­te Ver­län­ge­rung des Seen­nut­zungs­ver­bots schafft die Mög­lich­keit, fle­xi­bler auf den aktu­el­len Bau­fort­schritt der Siche­rungs­maß­nah­men reagie­ren zu kön­nen. Das Land­rats­amt ist bemüht, die Seen zügig frei­zu­ge­ben, sobald die Sicher­heit gewähr­leis­tet ist. Bis zum Ende der Siche­rungs­maß­nah­men ist die Nut­zung der Seen als Bade­ge­wäs­ser sowie der Betrieb von Boo­ten und alle sons­ti­gen Nut­zun­gen auf die­sen wei­ter­hin nicht gestat­tet.

In der plann­mä­ßig am 27.05.2021 statt­fin­den­den regu­lä­ren Arbeits­be­ra­tung wird sei­tens der LMBV vor­aus­sicht­lich eine Ten­denz zum wei­te­ren Bau­fort­schritt auf­ge­zeigt.