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Seefreigabe geplant: Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See in Vorbereitung

Senftenberg/Großräschen.  Der Bergbausanierer LMBV hat auf Medienanfragen hin bestätigt, dass kurzfristig eine Erfolgsnachricht für das Lausitzer Seenland mit einer geplanten Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See ab Pfingsten kommen könnte.

„Dies könnte ein wichtiger weiterer Meilenstein auf dem Weg für die künftige Nutzung der Restlochkette aus Sedlitzer See, Partwitzer See, Geierswalder See und Großräschener See sein, die wir im Jahr 2026 ansteuern“, so der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV Bernd Sablotny.

Das diese Zwischennutzung am  Großräschener See nun möglich werden könnte, ist dem beharrlichen Vorantreiben von bisher noch notwendigen Sanierungsarbeiten durch die LMBV und dem parallelen Abarbeiten von geforderten Stellungnahmen und Anträgen zur Zwischennutzung zu verdanken. Gleichermaßen ist der Stadt Großräschen, hier insbesondere dem Bürgermeister Thomas Zenker, und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg mit dem Verbandsvorsteher Detlef Wurzler sowie dem Landkreis OSL für ihr Engagement in dieser Angelegenheit zu danken, so die LMBV. Das Unternehmen hatte sich – nachdem bereits 2019 erstmals zeitweilig der Hafen geöffnet wurde – nun dem Ziel einer Zwischennutzung im Jahr 2024 (und optional auch 2025) des Sees gemeinsam mit den Landes- und Kreisbehörden in enger Abstimmung mit der Kommune Großräschen sehr intensiv verschrieben.

Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Wasserstand von 100,00 bis 101,00 m NHN im Bergbaufolgegewässer als Grundvoraussetzung für eine Zwischennutzung, der jetzt gegeben ist. Derzeit liegt der Wasserspiegel bei ca. 100,8 m NHN. Bei einem Wasserstand von unter 100,00 NHN ist die Nutzung der Wasserfläche im Teilbereich der Innenkippe jedoch wieder einzustellen, unter 99,5 m NHN kann dann kein Bootsverkehr mehr stattfinden. „Auf Grund der anhaltenden Niederschläge seit dem Herbst haben sich die Wasserverhältnisse so verbessert, dass wir von einer Nutzung bis in den September 2024 ausgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir die Bewirtschaftung der Seen der Restlochkette weiter nach sanierungstechnischen Erfordernissen im Sedlitzer See steuern müssen“, so Bernd Sablotny weiter. Die LMBV hat zudem einen ergänzenden Antrag zum Abschlussbetriebsplan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschieden werden muss.

Parallel arbeitet die LMBV noch an rechtlichen Vertragsunterlagen (Nutzungsvertrag mit der Stadt Großräschen, Haftungs- und Einverständniserklärung), um die Haftungsfragen zu klären. Sofern alle Bemühungen erfolgreich werden und die zuständigen Behörden ihre entsprechenden Zustimmungen erteilen, könnte am Pfingstfreitag (17.05.2024) eine Nutzung des Sees über den Hafen für behördlich genehmigte, vorab definierte Anzahl von Booten ermöglicht werden. Dazu haben die kommunalen und regionalen Akteure entsprechenden Anträge gestellt. Die untere Wasserbehörde des LK OSL prüft diese Anträge derzeit und ist dazu in der weiteren Beteiligung. 

Da es sich um eine eingeschränkte Nutzung handelt, könnten am Freitag vor Pfingsten in einem kleinen Kreis die Nutzungsvereinbarung in einem regionalen Pressetermin unterzeichnet werden und die ersten Boote auf den See gehen. Ein Baden wird im ersten Schritt noch nicht möglich sein. Dies ist für den Frühsommer als Option in Prüfung: ein Baden nur vom Stadtstrand aus wäre dann – aus heutiger Sicht - später in der Saison 2024 nach Erlass einer „Allgemeinverfügung über einen eingeschränkten Gemeingebrauch am GR-See (AV)“ möglich.

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)