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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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Sanierungsplanung der B 97/S 130 schreitet voran

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Senf­ten­berg. In Vor­be­rei­tung des erfor­der­li­chen Geneh­mi­gungs­pro­zes­ses für die grund­le­gen­de Sanie­rung der B97/S130 in einem Teil­stück zwi­schen Sprem­berg und Hoyers­wer­da infor­mier­te die LMBV Ver­tre­ter von Kom­mu­nen, Behör­den und Medi­en­trä­gern zum aktu­el­len Pla­nungs­stand in Senf­ten­berg. Die Pla­nungs­un­ter­la­gen befin­den sich der­zeit mit der Geneh­mi­gungs­be­hör­de, dem Säch­si­schen Ober­berg­amt, in Abstim­mung.
Im Rah­men der Vor­pla­nung wur­den ver­schie­de­ne geo­tech­ni­sche und umwelt­fach­li­che Gut­ach­ten erstellt. Auch mit den Trä­gern von Ver­sor­gungs­lei­tun­gen bei­spiels­wei­se zur Über­tra­gung von Strom oder Fern­wär­me wur­den Ver­ein­ba­run­gen und Pla­nungs­ab­spra­chen getrof­fen.
Die grund­le­gen­de Sanie­rung eines Teil­stücks der B97/S130 zwi­schen Hoyers­wer­da und Sprem­berg ist unab­ding­bar. Der Stra­ßen­ab­schnitt ver­läuft über die auf­ge­schüt­te­te Kip­pe des ehe­ma­li­gen Tage­baus Bri­git­ta und ist geo­tech­nisch gefähr­det. Um die Stra­ße den­noch für ihre Nut­zer offen zu hal­ten, wur­den Siche­rungs­maß­nah­men zur Ver­dich­tung des Bodens bereits vor rund 20 Jah­ren (2003 bis 2007) vor­ge­nom­men. Weni­ge Jah­re spä­ter begann ein umfang­rei­ches Moni­to­ring des Stra­ßen­zu­stands, das bis heu­te fort­ge­führt wird. Im Jahr 2020 führ­ten Ris­se in der Stra­ße bereits zu einer Sper­rung eines Teil­stücks.  Weni­ge Mona­te spä­ter konn­te der Abschnitt mit der bereits vor­her bestehen­den Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf Tem­po 30 wie­der genutzt wer­den.
Damit die Sanie­rung so gründ­lich wie nötig und zugleich so schnell wie mög­lich erfolgt, wird die LMBV im nächs­ten wich­ti­gen Schritt ein Test­feld in unmit­tel­ba­rer Nähe der B97/S130 ein­rich­ten. Die­ses Test­feld soll bei­spiels­wei­se zei­gen, in wel­chen Abstän­den bei der Rüt­tel­druck­ver­dich­tung die Rüt­tel­lan­ze in den Boden getrie­ben wer­den muss. Mit der Errich­tung des Test­fel­des sind Hol­zun­gen ver­bun­den. Zuvor ist auch für das Test­feld ein Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren beim Ober­berg­amt zu füh­ren.
Die Erkennt­nis­se des Test­fel­des flie­ßen in die Pla­nung der Gesamt­maß­nah­me ein. Dann erst las­sen sich kon­kre­te, belast­ba­re Anga­ben zum Ablauf und zur zeit­li­chen Ein­ord­nung der not­wen­di­gen Arbei­ten machen. Sicher ist, dass für die wei­te­ren Pla­nungs­schrit­te, die Ein­ar­bei­tung der Test­feld­ergeb­nis­se und das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren noch eini­ge Jah­re benö­tigt wer­den. Mit dem bis­her gewon­ne­nen Wis­sen ist mit einem Beginn der Maß­nah­me nicht vor 2030 zu rech­nen. Zu den Ver­zö­ge­run­gen kommt es unter ande­rem auf­grund von Lie­gen­schafts­fra­gen, Geneh­mi­gungs­aspek­ten sowie tech­ni­schen Her­aus­for­de­run­gen.
Zur Infor­ma­ti­on über den Stand der Sanie­rungs­maß­nah­me hat die LMBV in die­sem Jahr eine Inter­net­sei­te ein­ge­rich­tet. Zu errei­chen ist die­se unter www.b97-sanierung.de. Dort fin­den sich nicht nur jeder­zeit aktu­el­le Infor­ma­tio­nen über das Vor­ha­ben. In einem Fra­gen-und-Ant­wor­ten-Kata­log sind auch all­ge­mein inter­es­sie­ren­de und häu­fig gestell­te Fra­gen beant­wor­tet.

Fotos: LMBV