Röhrigschacht Wettelrode: Instandsetzungsarbeiten der Schachtröhre beendet
Sondershausen/Wettelrode. Nach den gut ein Jahr andauernden Instandsetzungsarbeiten der Schachtröhre erfolgte am 6. März 2024 die bauliche Endabnahme mit Sachverständigen des Nordhäuser Bauprüfinstitutes im Beisein des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt. Bereits Anfang Februar wurde eine Vorabnahme durchgeführt, sodass anstehende Restarbeiten auf der Rasenhängebank und die Reinigung des Schachtsumpfes zwischenzeitlich realisiert werden konnten. Die Auftragung der Oberflächenabdichtung auf den Mörteltaschen kann allerdings erst bei trockenerer Situation in der Schachtröhre realisiert werden und wird im Frühsommer umgesetzt.
Zur Maßnahme Nachdem im Jahr 2012 gut die Hälfte der vorhandenen Einstriche im Röhrigschacht erneuert wurden, waren nun die circa 160 noch verbliebenen Einstriche zu wechseln – einschließlich der Umstiegsbühne auf dem Niveau des Segen-Gottes-Stollen sowie der Schachtzugänge auf der Rasenhängebank. An den sogenannten Einstrichen sind die Spurlatten montiert, welche den Förderkorb führen.
Ursprünglich auf 8 Monate terminiert, führten bereits zu Beginn der Maßnahme Liefer-probleme zu Zeitverzögerungen. Des Weiteren wurde im Bereich der Rasenhängebank eine veränderte Situation angetroffen, welche einen erheblichen Mehraufwand nach sich zog. Dabei zeigte sich nach der Aufnahme der Abdeckbleche ein anderes Bild, als in der Erkundung ermittelt. Das Demontieren der alten Einstriche aus dem Schacht-mauerwerk erforderte ebenfalls einen erhöhten Aufwand. Insbesondre der gute Mauer-werkszustand führte zu einem Mehraufwand beim Ausspitzen der Auflagertaschen. Bauausführendes Unternehmen war die Schachtbau Nordhausen GmbH.
Fotos Sanierungsarbeit (Christian Horn)
Areal des Schaubergwerkes bzw. ehemaligen Kupferschiefer-Bergwerkes Röhrigschacht in Wettelrode (Bild: Christian Horn)
LMBV-Themenwerkstatt zu harten Regularien für Deponien
Senftenberg. Die Veranstaltungsreihe der LMBV am BTU-Campus in Senftenberg wird am 14. März 2024 fortgesetzt.
Welche Regelungen gelten für den Bau einer Deponie der Klasse DK1? Was darf dort verwahrt werden? Welche Grenzwerte müssen dabei eingehalten werden?
Diesen und anderen Fragen will eine weitere Themenwerkstatt der LMBV nachgehen, die sich mit dem Thema Eisenhydroxidschlamm beschäftigt. Referent ist Dr. Bernd Dutschmann, der den Abfallversorgungsverband Schwarze Elster leitet.
Hintergrund: Die LMBV plant auf ihrem Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). Während es im unmittelbaren Projektumfeld Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen Experten und das Aktionsbündnis Klare Spree darin eine Lösung für das EHS-Problem, das zur Verockerung der Spree und anderer Fließgewässer führt. Die Monodeponie könnte demnach – neben der Vermeidung und Wiederverwertung von EHS – eine von vielen Lösungen sein, um der Sache Herr zu werden.
Um das Thema etwas weiter zu öffnen, den Austausch zu ermöglichen und zugleich Missverständnisse auszuräumen, wird die Veranstaltungsreihe im März fortgesetzt.
Dr. Bernd Dutschmann wird die Themenwerkstatt mit einem Vortrag über „Harte Bandagen für Deponien. Was bei einer DK 1 deponiert werden darf“ einleiten. Anschließend sollen die Teilnehmer in einen möglichst regen Austausch zum Thema kommen.
Was?
LMBV-Themenwerkstatt zu EHS: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“
Wer?
Dr. Bernd Dutschmann, Verbandsvorsteher Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Wann?
14. März 2024, 17:00 Uhr – 18.30 Uhr
Wo?
BTU-Campus Senftenberg, Universitätsplatz 1, Gebäude 2, Senatssaal (1. Etage)
Weitere Veranstaltungen in dieser Themenreihe sind in Vorbereitung.
Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf keiner Anmeldung.
Konditionierungsanlage reduzierte auch 2023 die Eisenfracht in der Spree — Jahresbericht erschienen
Senftenberg/Spremberg. Der Jahresbericht 2023 zum "Monitoring der Eisenbelastung der Spree und in der Talsperre Spremberg" durch den Fachgutachter „Klare Spree“ der LMBV Dr. Uhlmann vom Institut für Wasser und Boden (IWB Dresden) liegt vor. Die Wasserbehandlung durch den bedarfsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlage im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg zeigte auch im Jahr 2023 ihre positive Wirkung. Die Konditionierungsanlage, bestehend aus der ertüchtigten Bekalkungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal sowie nach ca. 1,5 km Fließweg der Flockungshilfsmittelzugabe am Einlaufbauwerk der Vorsperre Bühlow, erzielte eine deutliche Erhöhung des Eisenrückhaltes.
Circa 43 Prozent der Eisenfracht der Spree wurde in der Vorsperre zurückgehalten und somit die Hauptsperre der Talsperre, d. h. der Spremberger Stausee, entlastet. Gleichzeitig wird somit die Einhaltung der Ablaufwerte aus der Talsperre am Pegel Bräsinchen gesichert. Die Eisen-gesamt-Konzentration lag hier 2023 jahresdurchschnittlich bei 0,5mg/I sowie ganzjährig < 2 mg/I und somit stabil unterhalb der Sichtbarkeitsschwelle für partikuläres Eisen in der Spree.
Bei Einhaltung einer jahresdurchschnittlichen Eisen-gesamt-Konzentration von ≤ 1,8 mg/I gilt gemäß der „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer“ (OGewV) in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der gute ökologische Zustand bzw. bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflussten Fließgewässern, das gute ökologische Potential bezogen auf den allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) „Eisen“, als erfüllt. Die Talsperre Spremberg (Vor- und Hauptsperre) erzielte dabei insgesamt einen Eisenrückhalt von ca. 88 Prozent bezogen auf die Immission, d. h. die im Spreewasser transportierte Eisenfracht.
Die Entwicklung der Eisen-gesamt-Konzentrationen im EZG Spree verlief in 2023 moderat bzw. sogar rückläufig. Dies war zum einen witterungsbedingt, auf die langanhaltenden Dürreperioden, mit großräumig und flächenhaft abgesenkten Grundwasserständen zurückzuführen, wodurch die Exfiltration aus den Grundwasserleitern in die Fließgewässer reduziert wurde. Zum anderen waren im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg, aufgrund des Eisenrückhaltes an den Mitte 2021 komplett fertiggestellten GW-Abfangmaßnahmen der LMBV in Ostsachsen (hier: Barrierekonzept Spreegebiet Südraum), deutlich reduzierte Eisenfrachten (Pegel Wilhelmsthal: i. M. von ca. 5.500 kg/d auf ca. 3.800 kg/d) aus dem Oberlauf der Spree zu verzeichnen.
Aufgrund dessen ist auch die jährliche Mengenzuwachsrate an Eisenhydroxidschlamm (EHS) im Vorstaubecken der Vorsperre Bühlow rückläufig und quasi halbiert worden (d. h. von ca. 40.000 m³ auf ≤ 20.000 m³ pro Jahr). Insofern war die zyklische Beräumung der Vorsperre mittels Saug-/Spülbaggerung in 2023 bedarfsgerecht nicht erforderlich.
Gleichzeitig wurden die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bekalkungsstation im Spremberger OT Cantdorf in 2023 abgeschlossen. Dazu zählten die lokale Beräumung und Entwässerung von EHS mittels Saug-/Spülbaggerung in Geotubes sowie die Errichtung einer Sohlschwelle am Altarm Wilhelmsthal. Neugebaut wurde ein Bediensteg (inklusive Slipanlage für das Arbeitsboot) zur wasserseitigen Unterhaltung der Plattform für den Eintrag der Kalksuspension in der Hauptspree.
Der durch die Konditionierung (hier: Kalkung und Flockung) geförderte Eisenrückhalt in der Vorsperre Bühlow hat bei vergleichsweise moderaten Durchflussmengen der Spree von jahresdurchschnittlich 10,4 m³/s (Pegel Spremberg) in 2023 wiederum gut funktioniert. Der Einsatz von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln (hier: Weißfeinkalk und Koaret PA 3230 T) wird im Hinblick auf die aquatischen Lebewesen durch ein fischereibiologisches Monitoring in der Talsperre überwacht, um eventuelle Auswirkungen der Wasserbehandlung auf Fische und Großmuscheln sowie auf das Makrozoobenthos festzustellen bzw. auszuschließen.
Mit dem Einsatz der Flockungs- und Flockungshilfsmittel (d. h. Kalkprodukte und FHM) wurden die Umweltbedingungen für die aquatische Fauna (Wasserorganismen) durch die erfolgreiche Erhöhung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre Bühlow verbessert, wodurch auch in 2023 die Stabilität des Fischbestandes und der Benthosdichte zu erklären ist. Im Einklang mit den Vorjahresergebnissen kann das Fazit gezogen werden, dass die Vorteile einer verbesserten Eisenrückhaltung, die mit den Wasserkonditionierungsmaßnahmen mittels Kalkprodukten und FHM eventuell noch vorhandene Restrisiken für Fische und andere aquatische Organismen (z. B. Mollusken und Wasserinsekten) bei weitem aufwiegen (Quelle: Monitoringbericht 2023 zum „Jungfisch-, Benthos- und Großmuschelmonitoring im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ausbringung von Flockungsmitteln in der Talsperre Spremberg“ vom Institut für Binnenfischerei e.V. [IfB] Potsdam-Sacrow).
Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)
Neue Publikationen
Vorfristige Außerbetriebnahme der Deubener Grundwasserreinigungsanlage dank Leitwand
Teuchern/Deuben. Nach 24 Jahren konnte zum 1. Januar 2024 die aktive Reinigung von kontaminiertem Grundwasser am Standort der ehemaligen Schwelerei in Deuben vorfristig beendet werden. Grund dafür ist der Bau der Leitwand für den Schadensbereich West: Die 160 Meter lange und bis 18,5 Meter tiefe Stahlspundwand wurde bereits Mitte 2023 fertig gestellt. Sie hält seither den westlichen Grundwasseranstrom ab, wie Untersuchungen nachgewiesen haben.
Es folgte ein behördlich vorgeschriebener halbjähriger Probebetrieb bis Ende Dezember 2023. Da sowohl die Dichtheitsuntersuchung als auch der Probebetrieb erfolgreich waren, konnte die kostenintensive Pump-and-Treat-Wasserbehandlungsanlage außer Betrieb genommen werden.
Zurzeit laufen die Planungen für den Rückbau der Anlage. Am gleichen Standort soll in ca. einem Jahr eine deutlich kleinere Grundwasserreinigungsanlage für den Schadensbereich Ost errichtet werden, welche bei Überschreiten von Grenzwerten aktiv wird und dann durch mit Sauerstoff angereichertem Wasser die Grundwasserreinigung übernimmt.
Das ehemalige Deubener Schwelereigelände: Links hinter dem weißen Gebäude der Grundwasserreinigungsanlage im Vordergrund wurde die Leitwand in die Erde gepresst (Foto: LMBV/Christian Kortüm).
Eindrücke von Baustelle und Grundwasserreinigungsanlage (Fotos: LMBV/Mario Markowski)
Trotz Einsatzmöglichkeiten stößt EHS-Verwertung an Grenzen
Senftenberg. Eisenhydroxid erfährt mittlerweile in verschiedenen Produkten eine sinnvolle Verwendung. Gleichwohl verbleiben auch bei den besten Verfahren beseitigungsbedürftige Rückstände. Zudem stellen die enormen Mengen und deren Beschaffenheit des in der Lausitz anfallenden Eisenhydroxidschlamms (EHS), aus dem der Wertstoff gewonnen werden kann, eine besondere Herausforderung dar. Das ist das Fazit der zweiten von der LMBV initiierten Themenwerkstatt, die am 15. Februar auf dem BTU-Campus in Senftenberg „Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung“ zum Thema hatte.
Vor einem voll besetzten Saal stellte Dr. Matthias Leiker, Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta, verschiedene Einsatzmöglichkeiten von Eisenhydroxid dar. Aufgrund seiner hohen Bindungsfähigkeit leiste das Eisenhydroxid in Biogasanlagen hilfreiche Dienste bei der Entschwefelung, Anlagenstabilisierung und Schaumbekämpfung. Gleiches gelte für die Reinigung von Wasserkreisläufen und der Verbesserung der Wasserqualität. Weltweit vertreibt Leiker die Produkte je nach Einsatzzweck als Pulver, Granulat oder Pellets.
Um die Produkte herzustellen, braucht es Eisenhydroxid in hoher Reinheit, machte der P.U.S.-Chef in der ebenso lebhaften wie fachkundigen Diskussion deutlich. Damit künftig auch EHS-Schlämme aus dem Verantwortungsbereich der LMBV von der P.U.S. genutzt werden können, seien Investitionen in der Grubenwasserbehandlungsanlage der LEAG in Schwarze Pumpe bereits planerisch vorgesehen, ergänzte Sven Radigk, Leiter der LMBV-Projektgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“. Genau genommen sei allerdings auch die Verwertung nur eine Zwischenlösung, betonte Dr. Leiker. Selbst die EHS-Produkte wären nach mehreren Einsatzzyklen gesättigt und müssten fachgerecht beseitigt werden.
Was zudem alles überlagert, ist das schiere Mengenproblem. Die Schlämme der LMBV könnten nicht einfach so wie sie sind genommen und weiterverarbeitet werden. Die Extraktion des Eisenhydroxids im Zuge der Wasserbehandlung stelle hohe finanzielle Aufwände dar. Zudem sind die Verarbeitungskapazitäten begrenzt. Aus diesem Grund hält die LMBV nach dem aktuellen Stand der Dinge rund 10.000 der jährlich durchschnittlich anfallenden 60.000 Tonnen EHS für wirtschaftlich verwertbar.
An der Themenwerkstatt nahmen neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Experten von LBGR, LMBV und IHK Cottbus sowie den Bürgermeistern von Lauchhammer und Kostebrau, Mirko Buhr und Hubert Lerche, auch die Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel (Grüne) und Wolfgang Roick (SPD) teil.
Im Vorfeld der Veranstaltung äußerten Vertreterinnen und Vertreter der Kostebrauer Bürgerinitiative gegen die EHS-Monodeponie im Rahmen einer Kundgebung ihren Unmut. Einige von ihnen besuchten auf Einladung der LMBV dann ebenfalls die Themenwerkstatt und beteiligten sich an der Diskussion. Worum es ihnen geht, brachte eine Kostebrauerin auf den Punkt: „Wir haben nichts gegen eine Deponie. Wir verstehen schon, dass das Thema ernst ist. Aber wir wollen sie nicht bei uns.“
Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.
Die Themenwerkstatt-Reihe wird mit zunächst einer weiteren Veranstaltung fortgesetzt:
„Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“
Donnerstag, 14. März 2024,
17:00 Uhr BTU-Campus Senftenberg, Senatssaal im Gebäude 2 Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg
Die Veranstaltung ist offen und bedarf keiner Voranmeldung.
Zur aktuellen Entwicklung des Strandgebietes Löbnitz
Löbnitz. Das Projekt zur Entwicklung der Bootsanlegerstraße in Sausedlitz und am Strand Löbnitz am Seelhausener See schreitet voran. Eine Vielzahl von Teilleistungen wird im Rahmen der §4-Maßnahme derzeit dort durchgeführt, um den Strandbereich zu revitalisieren und ein Naherholungsgebiet zu erschließen. Einige Bauleistungen wurden bereits abgeschlossen.
Die am 4. Oktober 2023 begonnene Baufeldfreimachung für den Erd- und Verkehrsbau beinhaltet Fäll- und Rodungsarbeiten sowie die Umsiedlung der uferbegleitenden Schilfbestände im Baubereich. Ziel der Schilfumsiedlung ist die Umsetzung naturschutzrechtlicher Auflagen aus der Baugenehmigung, welche als Ausgleichsmaßnahme eine Schaffung von Ersatzhabitatstrukturen für Röhrichtbrüter vorsieht. Ersatzhabitate für Gehölzbrüter und Zauneidechsen wurden bereits 2022 angelegt.
Aktuell werden Schutzmaßnahmen für Gehölze und Vegetation sowie für Amphibien und Reptilien umgesetzt. Hierzu wurden Zäune als Schutz der vorhandenen Gehölzbestände aufgestellt. Um Amphibien und Reptilien zu schützen und eine Rückwanderung in das Baugebiet zu verhindern, wurden zudem Amphibienschutzzäune errichtet und Individuen in bereits bestehende Ersatzhabitate umgesiedelt. Die Zäune bleiben während der Bauphase der Erd- und Verkehrsbaumaßnahmen bestehen.
Eine archäologische Untersuchung wurde vom 4. Dezember 2023 bis zum 19. Januar 2024 durchgeführt. Die Tiefschnitte führten dabei zu keinen archäologisch relevanten Ergebnissen. Durch den archäologiegerechten Abtrag für den Wall und den geplanten Weg wurden jedoch Spuren gefunden, welche auf eine eisenzeitliche Besiedlung der Region und ein archäologisch relevantes Denkmal hinweisen. Das Landesamt für Archäologie hat für die entsprechenden Flächen eine Freigabe erteilt, so dass die geplanten Arbeiten inzwischen wieder von statten gehen. Zukünftige Arbeiten Dritter bei Baumaßnahmen außerhalb des derzeitigen Baufeldes bedingen weitere archäologische Untersuchungen.
Seit dem 25. Januar 2024 läuft die Teilleistung Erd- und Verkehrsbau. Grundsätzliches Ziel der Maßnahme ist es, die Flächen so zu gestalten bzw. vorzubereiten, dass eine touristische Entwicklung erfolgen kann. Insbesondere die Geländetopografie soll in den ufernahen Bereichen verändert werden, um eine geplante spätere Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet zu ermöglichen.
Die vor Ort anfallenden Aushubmassen sollen nach Möglichkeit innerhalb des Baufeldes wiederverwendet werden. Ein Teil des Aushubs, einschließlich des gewonnenen Oberbodens, soll für die teilweise zu bepflanzenden Lärmschutzwälle entlang der am Planungsgebiet vorbeiführenden Straße Verwendung finden. Der deutlich größere Teil des Aushubs wird im südöstlichen Bereich des Planungsgebiets für die Gestaltung der Uferböschung verwendet. Darüber hinaus wird ein Teil des vorhandenen Rundwegs in seinem Verlauf verändert. Dieser neue Verlauf ist auf das perspektivische Nutzungskonzept des Gesamtareals ausgelegt.
Dieses beinhaltet das Herstellen neu gestalteter und terrassierter Uferböschungen sowie angemessen dimensionierter Strandbereiche. Zu den Maßnahmen zählt auch das Errichten von Erdwällen als Sicht- und Lärmschutz. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird zurückgebaut.
Durch die laufenden Maßnahmen wird eine nachhaltige Entwicklung des Strandgebietes Löbnitz vorangetrieben, um für Bewohner sowie Besucher der Region ein attraktives Ausflugsziel und Naherholungsgebiet zu gestalten.
LMBV lässt in Probefeld eine Dichtwand an der Abproduktenhalde Terpe errichten
Senftenberg/Terpe. Im Zeitraum Mitte Januar bis Mitte Februar entstand eine Baustelleneinrichtung im Auftrag der LMBV nahe der Abproduktenhalde Terpe (APH Terpe). Hier soll in einem definierten Abschnitt eine Probedichtwand im Boden errichtet werden. Es handelt sich um einen Feldversuch der LMBV zur planerischen Prüfung und Vorbereitung für eine mögliche umfassendere vertikale Abdichtung der APH Terpe. Die Länge der im Rahmen des Feldversuches herzustellenden Dichtwand beträgt zunächst 15 Meter, die Tiefe hierbei etwa 16,5 Meter. Der Feldversuch vor Ort ist für den Zeitraum bis Mai 2024 geplant. Anschließend erfolgt nachlaufend zunächst die Ergebnisbewertung.
„Der jetzt ausgeführte Feldversuch für das Errichten einer Dichtwand dient der planerischen Prüfung und Vorbereitung für eine mögliche vertikale Abdichtung der Abproduktenhalde bis in Tiefen von bis zu ca. 18 Meter. Damit soll ein Abströmen von kontaminiertem Grundwasser, das direkt unterhalb des Haldenkörpers vorhanden ist, unterbunden werden,“ so Joachim Schmidt, verantwortlicher Projektmanager der LMBV.
Die Abproduktenhalde Terpe sowie die Sanierung des kontaminierten Grundwassers unterliegen dem Bergrecht (BBergG). Die Grundwasserkontamination betrifft die oberen, nur lokal ausgebildeten Grundwasserleiter. Dieses Grundwasser unterliegt einer sehr geringen Dynamik und hat keine direkte hydraulische Anbindung an die tieferliegenden Hauptgrundwasserleiter. Auch die Überwachung standorttypischer Schadstoffe (BTEX, Alkylphenole, PAK) ist über den Abschlussbetriebsplan „Abproduktenhalde Terpe“ bergrechtlich geregelt und wird am Standort durch Untersuchungen an ca. 70 Grundwassermessstellen quartalsweise bis jährlich umgesetzt. Die Reinigung des aus mehreren Sanierungsbrunnen gehobenen kontaminierten Grundwassers und die Wiedereinleitung des gereinigten Wassers wird nach strengen Vorgaben der zuständigen Bergbehörde durch monatliche Analysen kontrolliert.
Hintergrund: Die Abproduktenhalde Terpe (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Deponie Terpe benannt) wurde in einer ehemaligen Kiesgrube aufgebaut. Im Zeitraum 1959 - 1965 diente diese aufgelassene Grube zur Ablagerung von Aschen aus dem Kraftwerk sowie von Generatoren- und Filteraschen aus dem Druckgaswerk des ehemaligen Gaskombinates Schwarze Pumpe. Auf diese Ascheschicht wurden ab 1965 Teerölfeststoffe (TÖF) verbracht.
Die Abproduktenhalde bestand aus einer Produktenhalde, einer s.g. Havariehalde sowie den nördlichen und südlichen Teerbecken. In die Teerbecken wurden flüssig-pastöse Teerölfeststoffe eingebracht, während im Bereich der Produktenhalde feste Staub-Dickteer-Gemische, das sog. „Produkt“, abgelagert wurden. Auf der Havariehalde wurden Havariemassen aus dem ehemaligen Gaskombinat Schwarze Pumpe aufgehaldet, ein Konglomerat aus gering bis stark kontaminierten Bauschutt, Erdaushub und Aschen. Ab 1985 erfolgte der teilweise Rückbau der Staub-Dickteer-Produkte und der Einbau von mit teer- bzw. ölbelastetem Boden- und Bauschuttmassen. Die Einlagerung endete im Jahr 1990.
Die Abproduktenhalde wurde seit 1994 saniert. In einer 1. Phase wurden die abgelagerten TÖF-Produkte mit Ausnahme der Havariehalde ausgehoben und entsorgt bzw. verwertet. Im Bereich der nördlichen Teerbecken erfolgte auch eine teilweise Immobilisierung der TÖF-Produkte durch Einmischen von Asche. In der anschließenden 2. Phase wurde die Halde durch Umlagerung verbleibender Restmassen (Aschen) konturiert und durch eine Oberflächenabdichtung versiegelt. Diese Sanierungsarbeiten wurden 2007 abgeschlossen.
Fotos: LMBV / Uwe Steinhuber
Temporäre Tonnagebeschränkung auf der Ortrander Straße in Lauchhammer nötig
Lokale Gefährdungssituation durch temporären Anstieg des Grundwassers infolge der Niederschläge eingetreten
Senftenberg/Lauchhammer. Aufgrund der Niederschlagssituation der letzten Wochen ist jetzt ein Vorwarnwert für den nördlichen Teil der Ortrander Straße erreicht worden, so dass entsprechend eines „Havarieplans“ eine Begrenzung der Tonnage auf 20 Tonnen auf dieser Strecke erfolgen musste. Bei weiterem Grundwasseranstieg kann auch noch eine weitere Beschränkung auf 12 Tonnen erforderlich werden.
Der Teil der Ortrander Straße, der im Auftrag der LMBV durch Rütteldruckverdichtung gesichert wurde, ist von diesen Beschränkungen nicht betroffen. Die Ausschilderung erfolgte bereits ab dem Kreisel, also auch auf dem Teil der Ortrander Straße, der durch Rütteldruckverdichtung gesichert wurde, da weiter nördlich keine Wendemöglichkeiten für LKW bestehen. Während die vorhandene gewerbliche Nutzung der Grundstücke an der Ortrander Straße mit üblichen Geräten und Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht bei mittleren Grundwasserständen keine generellen Einschränkungen vorsieht, tritt bei einem temporären Anstieg des Grundwassers infolge hoher Niederschläge eine verschärfte Gefährdungssituation ein.
Zum Hintergrund: Das Restloch 35 (Wehlenteich) entstand durch die Geländeinanspruchnahme der Grube Emanuel für den Braunkohlenbergbau Anfang des 20. Jahrhunderts. Unmittelbar westlich des Wehlenteichgebietes schließt sich innerhalb der Begrenzung des ehemaligen Tagebaues Emanuel das RL 38 (Kuthteich) an. Der gesamte Bereich zwischen den beiden Restlöchern besteht aus Kippenboden. Die ersten Bebauungen im Bereich des heutigen sogenannten Kippen-Abschnittes „Ki 3.1“ erfolgten Anfang der 1950 Jahre, weitere Bebauungen dann in den 1960er Jahren.
Im Rahmen der geotechnischen Untersuchungen am RL 35 wurde für den nördlichen Bearbeitungsbereich des Kippengebietes eine durchschnittliche Kippenmächtigkeit von 17 m bis 19 m ermittelt. Der Großteil des anstehenden locker gelagerten Kippenbodens ist wassergesättigt und somit bei Initialeintrag in diesen verflüssigungsgefährdet. Während die vorhandene gewerbliche Nutzung der Grundstücke an der Ortrander Straße mit üblichen Geräten und Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht bei mittleren Grundwasserständen keine generellen Einschränkungen vorsieht, tritt bei einem temporären Anstieg des Grundwassers infolge hoher Niederschläge eine verschärfte Gefährdungssituation ein.
Für die dauerhafte Überwachung der Grundwasserstände im Bearbeitungsgebiet wurde ein Grundwassermonitoring installiert. Die permanente Kontrolle der Grundwasserverhältnisse im Bereich der Gewerbeflächen, an der Ortrander Straße sowie für die Bereiche der Baustraße zur Medienumverlegung/Medientrasse wurden folgende Grundwassermessstellen (GWM) mit einem Datenfernübertragungssystem ausgestattet:
- GWM 003890 nahe der Nordostecke Ki 3.1
- GWM 003368 nahe der Ortrander Straße im nördlichen Teil der Gewerbefläche
- GWM 003895 nahe der Ortrander Straße im südlichen Teil der Gewerbefläche
- GWM 003214 nahe dem Kreisel Süd der Ortrander Straße im südlichen Teil des Kippengebietes
Es wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsabläufe ein „Havarieplan“ erarbeitet, welcher in Abhängigkeit vom temporären Anstieg des Grundwassers die einzuleitenden Maßnahmen und die erforderlichen Einschränkungen sowie die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten beschreibt. Weitere Bereiche mit einem ähnlichen Havarieplan sind die inzwischen freigezogenen Kippengebiete Külzstraße und Pappelweg.
Fotos: LMBV-Archiv| Steffen Rasche
Flutungsbauwerk der Goitzsche: Sperrung der nicht standsicheren Holzbrücke
Muldestausee/Friedersdorf. Aus Sicherheitsgründen musste am 11. Januar 2024 die Holzbrücke am ehemaligen Flutungsbauwerk der Goitzsche zwischen Bitterfeld und Friedersdorf durch die LMBV gesperrt werden. Sie ist ein Bestandteil der 1999 fertig gestellten Flutungsanlage Mühlbeck. Die Sperrung wurde erforderlich, nachdem im Rahmen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung durch einen zertifizierten Prüfingenieur festgestellt worden war, dass die Brücke bis zu ihrem planmäßigen Rückbau bzw. bis zu ihrer Umgestaltung weder standsicher noch verkehrstüchtig ist. Derzeit arbeitet die LMBV zusammen mit der betroffenen Gemeinde Muldestausee, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie dem für die Deichunterhaltung zuständigen Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) an einer für die Öffentlichkeit zufriedenstellenden Lösung. Eine alternative Route ist über den nahegelegenen südlich verlaufenden Landwirtschaftsweg gegeben, wobei die Ausweisung nicht im Verantwortungsbereich der LMBV liegt. Die LMBV bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis.
Die Brücke ist – auch wenn sie bisher durch Radfahrer, Fußgänger und teilweise Autos genutzt wurde – kein für den öffentlichen Verkehr zugelassenes Bauwerk, sondern eine Betriebsanlage der LMBV. Dies ist durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Die Zufahrt zu beiden Seiten der Brücke führt über einen Wirtschaftsweg des LHW. Dieser Weg ist zur Unterhaltung der Deichanlagen und deren Verteidigung im Hochwasserfall sowie für die LMBV zur Bewirtschaftung des ehemaligen Flutungsbauwerkes notwendig. Die Sperrung der Brücke im weiteren Verlauf des Wirtschaftsweges dient somit der Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeitern des LHW und der LMBV. Weiterhin verweist die LMBV darauf, dass das Betreten des Flutungsbauwerkes – auch Bediensteg, Gitterrost und Betonsteg sowie Treppe – ebenfalls verboten ist, da es sich bei dem Bauwerk ebenfalls um eine Betriebsanlage der LMBV handelt. Die wasserbauliche Anlage ist mit Hinweistafeln zum Betretungsverbot beschildert.
Hintergrund:
Nach der Einstellung der Kohleförderung 1991 wurde der Tagebaubereich Goitsche in die Sanierung überführt. Ein Schwerpunkt der inzwischen abgeschlossenen bergbaulichen Sanierungstätigkeit in Verantwortung der LMBV war u. a. die Herstellung der Flutungsanlage von der Mulde unterhalb des Muldestausees bis zum Einlaufbauwerk in den „Bernsteinsee“ (ehemaliges Restloch Mühlbeck) mit Untertunnelung der B 100. Im Jahr 1997 begann der Bau der Flutungsanlage: Diese umfasst das Deichbauwerk, den Zulaufgraben und das eigentliche Flutungsbauwerk in Mühlbeck mit einer Kapazität von 5,0 m³/s. Die Fremdflutung des Großen Goitzschesees mit Wasser der Mulde begann am 7. Mai 1999 und war nach dem Hochwasser 2002 abgeschlossen. Nach den Hochwässern von 2002 und 2013 musste die Flutungsanlage Mühlbeck jeweils instandgesetzt werden.
Veranstaltungsreihe zur EHS-Thematik wird fortgesetzt
Senftenberg. Die LMBV plant auf ihrem eigenen Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). Während es im unmittelbaren Projektumfeld Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen Experten darin eine Lösung für das EHS-Problem, das zur Verockerung der Spree und anderer Fließgewässer führt. Auch über die Wiederverwertung von EHS wird nachgedacht, aber für die schiere Menge der eisenhaltigen Schlämme braucht es verschiedene Lösungen. Die Monodeponie auf dem Betriebsgelände der LMBV ist nur eine davon. Betroffen vom Thema ist die gesamte Lausitz.
Um das Thema etwas weiter zu öffnen, den Austausch zu ermöglichen und zugleich Missverständnisse auszuräumen, wird die Veranstaltungsreihe im Februar fortgesetzt.
Dr.-Ingenieur Matthias Leiker, Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice GmbH in Lauta wird die Themenwerkstatt mit einem Vortrag über „Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung“ einleiten. Anschließend sollen die Teilnehmer in einen möglichst regen Austausch zum Thema kommen.
Am 14. März 2024 geht die Themenwerkstatt in die vorerst letzte Runde mit dem Thema „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“
Die Veranstaltungen sind offen und bedürfen keiner Anmeldung.
Die Themenwerkstatt
„Möglichkeiten und Grenzen der EHS-Verwertung“
findet statt am:
Donnerstag, 15. Februar 2024,
17:00 Uhr BTU-Campus Senftenberg, Senatssaal im Gebäude 2 Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg