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Einweihung der Servicestation und des Veranstaltungszentrums am Biedermeierstrand

Schkeuditz/Leipzig. In den vergangenen zehn Jahren flossen rund neun Millionen Euro in die touristische Entwicklung am Strand Hayna. Die Ergebnisse dieser langjährigen Arbeit sind nun sichtbar und wurden am 7. Mai 2024 durch die beteiligten Akteure – Stadt Schkeuditz, Haynaer Strandverein und LMBV – feierlich eingeweiht.

Begrüßt wurden die Gäste aus Politik, Kultur und Wirtschaft von Christoph Zwiener, Vorsitzender des Haynaer Strandverein e.V., oberhalb der 2019 errichteten Treppenanlage. Nach einem kurzen Spaziergang zur frisch fertig gestellten Überwachungs- und Servicestation erläuterten Sandra Prax und Christian Mittag vom Architektur- und Ingenieurbüro MITTAG+PRAX die Besonderheiten und Vorzüge des kleinen, aber feinen Gebäudes, das sich farbenfroh in den Strandbereich einbettet.

Wenige Schritte weiter durften die Gäste Deutschlands größte überdachte Seebühne aus der Nähe betrachten und von den nun rund 1.000 Sitzplätzen aus das weitere Programm verfolgen. Nach einem kleinen kulturellen Zwischenspiel ließ Dr. Robert Böhnke, Projektkoordinator § 4-Maßnahmen bei der LMBV, die Etappen der vergangenen zehn Jahre Revue passieren. Dabei legte er den Fokus auf die Zusammenarbeit der zahlreichen Akteure, die bei der Finanzierung und Ausgestaltung beteiligt waren. Als einer dieser Akteure äußerte sich Rayk Bergner, Oberbürgermeister der Stadt Schkeuditz: „Es ist sehr beachtlich, was am Schladitzer See in den letzten Jahren mit Hilfe von ‚Kohlemitteln‘ entstanden ist! Der Biedermeierstrand ist zu einer Destination für Freizeit, Tourismus und Kultur geworden. Mit Seebühne und Strand gibt es hier echte Besuchermagnete.“

Anschließend führte Christoph Zwiener die Seebühne ihrer Bestimmung zu. Mit der Eröffnung der Spielsaison 2024 weckte er die Neugier auf die abwechslungsreichen Vorstellungen. In guter Tradition hatte er einzelne Protagonisten des Repertoires dabei, die mit einer Kostprobe ihres Könnens die Vorzüge der neu gestalteten Seebühne eindrucksvoll demonstrierten.

Feierlicher Banddurchschnitt: Christian Mittag (Architektur- und Ingenieurbüro Mittag +Prax), Rayk Bergner (Oberbürgermeister der Stadt Schkeuditz), Christoph Zwiener (Vorsitzender Hayner Strandverein) und Dr. Robert Böhnke (LMBV) (v.l.n.r.)

Die Baumaßnahmen der letzten 10 Jahre

In den Jahren 2023 und 2024 wurden parallel zwei große Baumaßnahmen realisiert: Erstens, die Vergrößerung des Veranstaltungszentrums am Haynaer Strand mit der baulichen Erweiterung der Bühne und Tribünen einschließlich Überdachung für eine Verdreifachung der Zuschauerkapazität von 350 auf rund 1000 Plätze. Die Gesamtkosten von voraussichtlich vier Millionen Euro verteilen sich mit 3,6 Millionen auf den Freistaat Sachsen und mit 400.000 Euro auf den Haynaer Strandverein, der die Baumaßnahmen in Eigenregie umsetzte. Zweitens, die Errichtung einer Überwachungs- und Servicestation mit Sanitäranlagen und Erste-Hilfe-Raum im räumlichen Zusammenhang mit Strand und Seebühne. Bei dieser Maßnahme war die Stadt Schkeuditz als Bauherr tätig, die LMBV fungierte als Projektträger und die Finanzierung der 1,2 Millionen erfolgte zu 90 Prozent über den Freistaat Sachsen und zu 10 Prozent über die Stadt Schkeuditz.

Von Juni 2018 bis Oktober 2019 entstanden bereits der Strandbereich, ein Parkplatz mit 386 Stellflächen und eine barrierefreie Bushaltestelle. Zudem wurde die Freifläche zwischen Parkplatz und Strand mit Asphaltzufahrt, barrierefreiem Zugang zum Strand und Treppenanlage gestaltet. Die Anbindung an die Südumfahrung des Schladitzer Sees sowie die elektro- und abwassertechnische Erschließung vervollständigen die Arbeiten von 2018 und 2019. Diese wurden von der Stadt Schkeuditz als Bauherr betreut und von der LMBV als Projektträger umgesetzt. Die Kosten von 3,7 Millionen Euro wurden auch hier vom Freistaat Sachsen (3,3 Millionen) und der Stadt Schkeuditz (400.000 Euro) getragen.

Hintergrund:

Der Freistaat Sachsen verfolgt im Umfeld der Bergbaufolgeseen eine nachhaltige Entwicklung für verschiedenartige Nutzungen. Für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards – sogenannte § 4‑Maßnahmen – stellt er zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung, um gute Voraussetzungen für Folgeinvestitionen zur touristischen Nutzung zu schaffen. Dies ist im Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung geregelt.

Die LMBV fungiert als Projektträger dieser § 4‑Maßnahmen und in Bezug auf die bergbaulichen Sanierungen als gesetzlich Sanierungsverpflichteter. Somit werden Synergien zwischen Wiedernutzbarmachung und Folgenutzung erreicht, mit dem Ziel eine attraktive Bergbaufolgelandschaft zu entwickeln.

Ein paar Eindrücke der Einweihung
(Fotos: Christian Modla)


Seefreigabe geplant: Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See in Vorbereitung

Senftenberg/Großräschen.  Der Bergbausanierer LMBV hat auf Medienanfragen hin bestätigt, dass kurzfristig eine Erfolgsnachricht für das Lausitzer Seenland mit einer geplanten Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See ab Pfingsten kommen könnte.

„Dies könnte ein wichtiger weiterer Meilenstein auf dem Weg für die künftige Nutzung der Restlochkette aus Sedlitzer See, Partwitzer See, Geierswalder See und Großräschener See sein, die wir im Jahr 2026 ansteuern“, so der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV Bernd Sablotny.

Das diese Zwischennutzung am  Großräschener See nun möglich werden könnte, ist dem beharrlichen Vorantreiben von bisher noch notwendigen Sanierungsarbeiten durch die LMBV und dem parallelen Abarbeiten von geforderten Stellungnahmen und Anträgen zur Zwischennutzung zu verdanken. Gleichermaßen ist der Stadt Großräschen, hier insbesondere dem Bürgermeister Thomas Zenker, und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg mit dem Verbandsvorsteher Detlef Wurzler sowie dem Landkreis OSL für ihr Engagement in dieser Angelegenheit zu danken, so die LMBV. Das Unternehmen hatte sich – nachdem bereits 2019 erstmals zeitweilig der Hafen geöffnet wurde – nun dem Ziel einer Zwischennutzung im Jahr 2024 (und optional auch 2025) des Sees gemeinsam mit den Landes- und Kreisbehörden in enger Abstimmung mit der Kommune Großräschen sehr intensiv verschrieben.

Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Wasserstand von 100,00 bis 101,00 m NHN im Bergbaufolgegewässer als Grundvoraussetzung für eine Zwischennutzung, der jetzt gegeben ist. Derzeit liegt der Wasserspiegel bei ca. 100,8 m NHN. Bei einem Wasserstand von unter 100,00 NHN ist die Nutzung der Wasserfläche im Teilbereich der Innenkippe jedoch wieder einzustellen, unter 99,5 m NHN kann dann kein Bootsverkehr mehr stattfinden. „Auf Grund der anhaltenden Niederschläge seit dem Herbst haben sich die Wasserverhältnisse so verbessert, dass wir von einer Nutzung bis in den September 2024 ausgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir die Bewirtschaftung der Seen der Restlochkette weiter nach sanierungstechnischen Erfordernissen im Sedlitzer See steuern müssen“, so Bernd Sablotny weiter. Die LMBV hat zudem einen ergänzenden Antrag zum Abschlussbetriebsplan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschieden werden muss.

Parallel arbeitet die LMBV noch an rechtlichen Vertragsunterlagen (Nutzungsvertrag mit der Stadt Großräschen, Haftungs- und Einverständniserklärung), um die Haftungsfragen zu klären. Sofern alle Bemühungen erfolgreich werden und die zuständigen Behörden ihre entsprechenden Zustimmungen erteilen, könnte am Pfingstfreitag (17.05.2024) eine Nutzung des Sees über den Hafen für behördlich genehmigte, vorab definierte Anzahl von Booten ermöglicht werden. Dazu haben die kommunalen und regionalen Akteure entsprechenden Anträge gestellt. Die untere Wasserbehörde des LK OSL prüft diese Anträge derzeit und ist dazu in der weiteren Beteiligung. 

Da es sich um eine eingeschränkte Nutzung handelt, könnten am Freitag vor Pfingsten in einem kleinen Kreis die Nutzungsvereinbarung in einem regionalen Pressetermin unterzeichnet werden und die ersten Boote auf den See gehen. Ein Baden wird im ersten Schritt noch nicht möglich sein. Dies ist für den Frühsommer als Option in Prüfung: ein Baden nur vom Stadtstrand aus wäre dann – aus heutiger Sicht - später in der Saison 2024 nach Erlass einer „Allgemeinverfügung über einen eingeschränkten Gemeingebrauch am GR-See (AV)“ möglich.

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)


Dem Denkmal eine Zukunft geben: Staatskanzlei fördert Konzeptstudie zur Nutzung der ehemaligen Kraftzentrale Brieske

Senftenberg/Brieske. Sie ist ein Zeugnis der Lausitzer Bergbaukultur und steht unter Denkmalschutz: die einstige Kraftzentrale der Brikettfabrik Brieske in Senftenberg. In direkter Nachbarschaft zu weiteren historischen Ensembles wie dem Zechenhaus und der Gartenstadt Marga soll der Kraftzentrale neues Leben eingehaucht werden. Wie das Gebäude genutzt werden könnte, soll in einer Konzeptstudie untersucht werden. Die Staatskanzlei fördert die Studie mit Landesmitteln in Höhe von 50.000 Euro. Den symbolischen Förderscheck hat der Lausitz-Beauftragte des Ministerpräsidenten, Klaus Freytag, heute an Jörg Lietzke, Abteilungsleiter Flächenmanagement Lausitz der  Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übergeben.

Lietzke: „Die Kraftzentrale Marga wird auch als Kathedrale der Arbeit bezeichnet. Zum einen wegen ihrer Bauform und der großen Halle im Innern. Zum anderen auf Grund ihrer früheren Bedeutung als technisches Herzstück des gesamten Braunkohlenwerkes vom Tagebau über die Kesselhäuser und Brikettfabriken bis hin zur Werkssiedlung. Dieses Wahrzeichen nicht nur als Bauwerk zu erhalten – dafür trägt der Denkmalschutz bereits Rechnung – sondern wieder mit Leben zu erfüllen und einer neuen, möglichst wirtschaftlichen Zweckbestimmung zuzuführen, dafür haben wir heute einen zielgerichteten Schritt getan.“

Freytag betonte: „Mit der Förderung der Konzeptstudie unterstreichen wir unser Engagement zur Bewahrung der kulturellen Identität der Lausitz. Die Ergebnisse der Studie werden entscheidend dazu beitragen, dass die LMBV zielgerichtet potenzielle Nutzer und Investoren ansprechen und den Standort als lebendigen Teil des kulturellen Erbes der Region entwickeln kann.“

Die Konzeptstudie wird eine umfassende Untersuchung einschließlich der baulichen Statik und Möglichkeiten für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Gebäudes beinhalten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verbindung zur Geschichte des Standortes und seiner Integration in das kulturelle und touristische Umfeld des Lausitzer Seenlands. Insbesondere sollen mögliche Synergien mit dem gegenüberliegenden Zechenhaus untersucht werden.

Im April 2022 konnte bereits das gegenüberliegende Zechenhaus samt Fläche an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz veräußert werden. Perspektivisch soll das historische Gebäude als Kreisarchiv und Schaudepot des Kreismuseums und für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Auch dieses Projekt wird im Rahmen des Lausitzer Strukturwandels gefördert.

Die Beauftragung der Konzeptstudie wird, entsprechend der Förderbedingungen, an fachkundige und leistungsfähige Anbieter unter wettbewerblichen Gesichtspunkten und wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.


Exkursion zur Baustelle der Wasserbehandlunganlage Plessa

Lauchhammer/Plessa. Eine Exkursion zur Baustelle der Wasserbehandlungsanlage (WBA) Plessa führte dieser Tage Bürger aus Lauchhammer und Kostebrau zusammen. Die Wasserbehandlungsanlage Plessa wird künftig Eisenhydroxid aus dem Floßgraben und dem Hammergraben ausfällen und so die Schwarze Elster vor Verockerung schützen. Diese so genannten EHS-Rückstände aus dem Reinigungsprozess sollen, so die aktuellen Planungen der LMBV, künftig auf einer Monodeponie nahe Kostebrau endgelagert werden. Um hier die Möglichkeit einer sachlichen Information zum Thema zu bieten, wurde die Exkursion für interessierte Anwohner aus Kostebrau und Lauchhammer seitens der LMBV initiiert. Vertreter der Bürgerinitiative, die die Monodeponie ablehnen, nahmen an der Exkursion nicht teil.
Markus Steinhardt, zuständiger LMBV-Projektmanager der Wasserbehandlungsanlage in Plessa, erläuterte in dem zweistündigen Rundgang die Notwendigkeit der Anlage, die nach Inbetriebnahme zwischen 15.000 und 25.000 Tonnen EHS zurückhalten wird. Zudem erklärte er die Funktionsweise, angefangen vom Entnahmepumpwerk über das Reaktionsbecken, die drei Sedimentationsbecken, das EHS-Pumpwerk, die Schlammeindickung und -entwässerung bis hin zur Konditionierung und Einleitung des gereinigten Wassers in die Vorflut.
Die Teilnehmer nutzten unter anderem die Gelegenheit, in die Sedimentationsbecken hinabzusteigen - eine Möglichkeit, die es nach Inbetriebnahme nicht mehr geben wird.
Die Exkursion gehört zu einer Reihe von Informationsangeboten, welche die LMBV im Zusammenhang mit der geplanten EHS-Deponie initiiert hat.


Umfangreiche Sanierung am Kulturhaus Böhlen bis April 2025

Böhlen. Das unter Denkmalschutz stehende Kulturhaus Böhlen wird seit mehreren Jahren umfassend saniert. Im Zeitraum von Februar 2024 bis April 2025 werden die Außenanlagen und die Grundleitungen erneuert. Unter anderem werden die Entwässerungsleitungen (Schmutz- und Regenwasser) komplett ersetzt, zwei neue Parkplätze angelegt und der bestehende Parkplatz grundhaft saniert. Auch die Wege im Umfeld des Kulturhauses werden ertüchtigt, so die Feuerwehrumfahrt um das Gebäude und die Bühnenzufahrt befestigt. Darüber hinaus wird im Zuge der Arbeiten die Straßenbeleutung neu gebaut, am Haupteingang werden die Freitreppe erneuert, ein barrierfreier Zugang hergestellt und Fahrradbügel installiert. Die Wegeverbindung zur  und die Treppenanlage im Anschlussbereich der Leipziger Straße werden ebenfalls saniert. Die Gesamtkosten für diese Teilmaßnahme belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro. Im Anschluss an die Baumaßnahmen schließen sich Ausgleichs- und Ersatzpflanungen an, die für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2025 geplant und mit Kosten in Höhe von 80.000 Euro kalkuliert sind.

Einschränkungen in der Verkehrsführung

Aufgrund der räumlichen Lage und der im laufenden Betrieb des Kulturhaus Böhlen stattfindenden Baumaßnahme, kommt es zu Einschränkungen in der Verkehrsführung, den Parkmöglichkeiten sowie zu Einschränkungen von vorhandenen Geh-/Radwegen rund um das Kulturhaus. Die Zu- und Ausfahrt vom Kulturhaus ist bis auf Weiteres nur über die bisherige Ausfahrt vom Parkplatz möglich und vor Ort entsprechend ausgeschildert.

Die geänderte Verkehrsführung am Kulturhaus Böhlen (Grafik: Stadt Böhlen)

Bautechnische Sanierung Ende 2023 abgeschlossen

Die jüngsten Arbeiten am Gebäude des Kulturhauses Böhlen liefen von Mai 2022 bis Dezember 2023. In diesem Zeitraum wurde unter anderem der Bühneneingang komplett erneuert. Die Gesamtkoten für diese Teilmaßnahme beliefen sich auf 1,35 Millionen Euro.

Zudem erfolgten folgende Arbeiten:

  • Sanierung der Sockelbereiche durch
    • Horizontale und vertikale Bauwerkstrockenlegung
    • Sanierung / Erneuerung des Sockelputzes
    • Schadensbeseitigung / Überarbeitung von schadhaften Bereichen an den Innenwandflächen
  • Erneuerung der Schmutzwassergrundleitungen am Gebäudeaustritt und Anbindung an die Bestandsleitungen
  • Erneuerung Blitzschutz ab Sockelkante abwärts
  • Erneuerung der Bühneneingangskonstruktion
  • Sanierung von schadhaften Bereichen innerhalb des Gebäudes
  • Sockelsanierung nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben

Finanzierung

Die Kosten von voraussichtlich 3,3 Millionen Euro (brutto) werden überden  § 4 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung finanziert. Der Freistatt Sachsen übernimmt 85 Prozent der Kosten, die Stadt Böhlen kommt für 15 Prozent der Kosten auf. Bauherr ist die Stadt Böhlen. Die LMBV ist als Projektträger für die Umsetzung zuständig.


Geplantes Einleiten von Haldenwässern in Bischofferode

TLUBN informiert über öffentliche Auslegung der Antragspläne

Sondershausen/Bischofferode. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist in diesem von der LMBV angestrengten Betriebsplanverfahren nach dem Bundesberggesetz für die Zulassung zuständig. Nachdem die LMBV im November 2023 ihre Pläne zum Einleiten von aufbereiteten Haldenwässern in das ehemalige Bergwerk Bischofferode bereits öffentlich vorgestellt hatte, haben Anwohner und Interessierte nun die Möglichkeit, die entsprechenden Antragsunterlagen einzusehen. Auf seiner Webpage www.tlubn.de informiert das Landesamt genauer über die Auslegung. Geplant ist die Auslegung vom 23. April 2024 bis einschließlich 22. Mai 2024.


Verbesserung der Oberflächenentwässerung am Gremminer See

Gräfenhainichen/Leipzig. Am Gremminer See laufen derzeit Sanierungsmaßnahmen, um das Entwässerungssystem der Südböschung  wirksamer zu gestalten. Die Arbeiten konzentrieren sich darauf, die Oberflächenentwässerung zu verbessern, um so den ungehinderten Abfluss des Oberflächenwassers in den See zu gewährleisten.

Die Vernässung des Südufers ist an einigen Stellen bereits durch den Bewuchs mit Schilf erkennbar. Die hohen Niederschlagsmengen der vergangenen Monate führten erneut dazu, dass es zu größeren Vernässungen im Böschungsbereich kam und veranschaulichen den Grund für die Maßnahme. Um eine effizientere Ableitung des Wassers zu ermöglichen und potenzielle Überschwemmungen der Böschung zu verhindern, werden die vorhandenen Entwässerungsgräben vertieft. Diese benötigen dadurch etwas mehr Platz, so dass an einigen Stellen die Skulpturen entlang des Weges um wenige Meter versetzt werden. Zusätzlich werden Ableiter ausgebaut, die von den Entwässerungsgräben in den See führen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den natürlichen Wasserfluss zu verbessern und Standsicherheit der Südböschung zu erhalten.

Des Weiteren wird die Umgestaltung der Weggabelung unterhalb des Stadtbalkons (Zugangsbereich von der Stadt Gräfenhainichen) vorgenommen. In der dort bestehenden Senke sammelt sich das Wasser und überschwemmt teilweise die Wege, die dann nur noch schwer zu passieren sind. Um das Problem zu beheben werden der Hauptwirtschaftsweg angehoben und die wegebegleitende Entwässerung erneuert. Damit soll die Zugänglichkeit der Wege langfristig verbessert werden. Die Arbeiten haben 2023 begonnen und sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Die Baumaßnahmen am Südufer des Gremminer Sees sollen vorraussichtlich noch 2024 abgeschlossen werden.

Fotos: Christian Kortüm


Finanzierung der Sicherung des Helenesees bei Frankfurt/O. durch Bund und Land bestätigt

Berlin/Potsdam/Senftenberg. Die Finanzierung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Helenesee bei Frankfurt/Oder ist gesichert. Im Rahmen von § 3 des aktuellen Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit der Sanierung des derzeit gesperrten Tagebaufolgesees beauftragt. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und die LMBV haben sich verständigt, dass sich das LBGR am Helenesee weiterhin engagiert und die nächsten Planungsphasen leitet und vorantreibt. Nachfolgend wird die LMBV die Sicherungsmaßnahmen vollständig übernehmen und umsetzen.

Dies beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 20. März 2024 der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) in Berlin. „Bund und Land beteiligen sich jeweils zur Hälfte an den Kosten. Wir sind froh, dass sich alle Beteiligten für die Sicherung des Helenesees engangieren und auf unsere Erfahrungen in der Bergbausanierung bauen“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV.
Der Staatssekretär des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Uwe Schüler, betont: „Die gemeinsam mit dem Bund vereinbarte Sicherstellung der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen über das Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung ist ein gutes Signal für die Region und für ganz Brandenburg.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat sich als für die Umsetzung des Verwaltungsabkommens zuständiges Ressort für die Aufnahme des Projektes in den Anwendungsbereich eingesetzt. Die Landesmittel werden in einem Haushaltstitel des MIL bereitgestellt. Staatssekretär Uwe Schüler: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit der Helenesee wieder für die Region als Bade- und
Veranstaltungsort nutzbar werden kann. Es ist allen Beteiligten klar, dass dabei noch ein weiter Weg vor uns liegt.“

Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer: „Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung der Helenesee-Sanierung gesichert ist. Mit dieser Klarheit im Rücken kann es nun Schritt für Schritt losgehen. Die Sanierung nach den umfassenden Rutschungen ist sicherlich ein Kraftakt. Daher danke ich allen Beteiligten ausdrücklich für die gute, gemeinsame Vorarbeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen. Die Stadt Frankfurt/Oder hat mit ihren Informationsveranstaltungen die Kommunikation vor Ort maßgeblich gestaltet. Die Sperrung des Helenesees und die Arbeiten vor Ort sind auch für die Betroffenen eine Herausforderung. Und es wird noch einige Zeit dauern – aber die Freude wird groß sein, wenn der See wieder genutzt werden kann. Er ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt und auch eine feste touristische Größe.“

Das LBGR hatte den See im Mai 2021 nach einer Rutschung am Oststrand vollständig gesperrt. „Wir sind froh, dass wir nun zügig mit den Planungen für die Sicherung des Helenesees beginnen können, denn wir wissen um die große Bedeutung des Gewässers in der Region. Wenn alles komplikationslos verläuft, könnten Ende des Jahres 2027 die ersten Sicherungsmaßnahmen am Nordufer beginnen“, so LBGR-Präsident Sebastian Fritze. Die Behörde hatte Anfang März ein Standsicherheitsgutachten für den Helenesee vorgestellt, das an den Uferbereichen eine sogenannte Verflüssigungsgefahr attestiert. Dort sind es vor allem locker gelagerte Sande, die mit technischen Mitteln, z.B. dem Abtrag der Massen beseitigt oder dem Rütteldruckverdichtungsverfahren stabilisiert werden sollen.

Art und Umfang der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie die genauen Kosten können jedoch erst nach Vorliegen der Vorplanung, bei welcher aus mehreren möglichen Sicherungstechnologien eine Vorzugsvariante mit fundierter Kostenschätzung erarbeitet wird, bewertet werden.

Hintergrund:
Im März 2021 kam es am Oststrand des Helenesees nahe Frankfurt/Oder zu einer Rutschung. Diese ist rund 30 Meter breit und reichte zwischen neun und zwölf Meter ins Hinterland. Rund 500 m3 Bodenmassen rutschten in den See, sodass der Badestrand komplett zerstört wurde. Mit der Allgemeinverfügung „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund früherer bergbaulicher Tätigkeit am Helenesee“ vom 21. Mai 2021 sperrte das LBGR den kompletten See und seine Uferbereiche. Bereits 2011 war es am Südufer des Helenesees zu Rutschungen gekommen.

Der ehemalige Tagebau Helene/Nord förderte von 1940 bis 1958 Braunkohle und war nach der Flutung bis vor wenigen Jahren ein beliebter Ort für Erholung und Events mit überregionaler Bedeutung bis zur Bundeshauptstadt Berlin.


Zur Pressemitteilung


Mögliche EHS-Monodeponie unterliegt strengen Regularien

Senftenberg. Von der Genehmigung über den Betrieb bis hin zu Nachsorge und Nachnutzung: Eine EHS-Monodeponie, wie die LMBV sie im ehemaligen Bergbaugebiet nahe der Ortschaft Kostebrau plant, würde strengen Regularien unterliegen. Daran ließ Dr. Bernd Dutschmann, der Verbandsvorsteher des Abfallentsorgungsverbands Schwarze Elster, bei der 3. von der LMBV initiierten Themenwerkstatt am 14. März auf dem BTU-Campus in Senftenberg keinen Zweifel. Die Veranstaltung trug den Titel: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK 1 deponiert werden darf“. An der Themenwerkstatt beteiligten sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch Vertreter der Bürgerinitiative Kostebrau, des Landesbergamtes Brandenburg, des Aktionsbündnisses Klare Spree sowie der Bürgermeister von Lauchhammer, Mirko Buhr, und die Landtagsabgeordnete Isabell Hiekel (Grüne).

Entscheidend sei eine stichhaltige Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme, betonte Dutschmann. Eine Deponie sei immer „das letzte Mittel“, sagte er. Zuvor müssten alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, auf welchen Wegen der Eisenhydroxidschlamm (EHS) wirtschaftlich zu verwerten sei. Nur die dann immer noch verbleibenden Mengen dürften einer Deponierung zugeführt werden. Sie müssten es allerdings auch, da sie als Abfall gelten.

Sven Radigk, Projektleiter EHS-Monodeponie der LMBV, erinnerte daran, dass trotz verschiedener Verwertungsoptionen noch für viele Jahrzehnte erhebliche Mengen EHS anfielen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die vorherige Themenwerkstatt im Februar, in der mit dem Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta. Dr. Matthias Leiker, eigens diese Frage vertiefend erörtert worden war.

Verbandsvorsteher Dutschmann erläuterte den erforderlichen Aufbau der Schichten für eine genehmigungsfähige Deponie. Dieser würde sich abhängig von der Gefährlichkeit des abzulagernden Materials unterscheiden. So gelten für nicht gefährliche Abfälle und eine Deponie der Deponieklasse (DK) 1 beispielsweise geringere Auflagen bei der Basisabdichtung als bei einer Deponie der Klasse DK 2. Gleiches gelte für die Oberflächenabdichtung, wenn die Deponie ihren genehmigten Füllstand erreicht hat und eine neue Oberfläche für die Nachnutzung hergestellt wird.

In der nachfolgenden, thematisch vielseitigen Diskussion ging es unter anderem um Kriterien für die Anlieferung des EHS, die Prüfung alternativer Standorte sowie den Umgang mit potenziellen Insolvenzrisiken eines Deponiebetreibers. Immerhin handele es sich um ein über viele Jahrzehnte dauerndes Projekt. Eigens für diesen Fall werde mit der Genehmigung festgelegt, welche finanziellen Sicherheitsleistungen der Betreiber hinterlegen muss, erklärte Dutschmann. Radigk ergänzte, dass es sich bei der LMBV um ein bundeseigenes Unternehmen handele, das durch den Staat abgesichert sei.

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.

Die Themenwerkstatt-Reihe zur EHS-Thematik wird mit weiteren Veranstaltungen nach der Sommerpause fortgesetzt. Die Planungen dafür laufen in Kürze an. Über die Themen und die genauen Termine wird die LMBV rechtzeitig informieren.

Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr und LMBV-Projektverantwortlicher Sven Radigk im Gespräch mit der Bürgerinitiative Kostebrau.


Verwahrung von Filterbrunnen am Geiseltalsee

Leipzig. Am Geiseltalsee lässt die LMBV derzeit 29 Filterbrunnenstandorte und bis zu sechs Pegelstandorte fachgerecht sichern. Diese befinden sich im Ufer- bzw. Flachwasserbereich des Geiseltalsees. Auf Grund der Lage im Wasser bzw. im unmittelbaren Uferbereich werden die Filterbrunnenstandorte mit einem Geogitter gesichert werden. Dazu wird die Öffnung des nicht mehr genutzten Filterbrunnens mit einem sechs mal sechs Meter großem Gitter bedeckt und anschließend mit einer 50 Zentimeter dicken Schicht aus Wasserbausteinen bedeckt (ausgeführt als Pyramidenstumpf). Die Sicherung der Filterbrunnenstandorte erfolgt in einer Tiefe von mindestens 80 Zentimetern unter der Gewässersohle bzw. Geländeoberkante. Für 24 der 29 Filterbrunnen und für alle Pegelstandorte erfolgt die Sicherung mit schwimmbarer Gerätetechnik vom Wasser aus. Die restlichen fünf Filterbrunnenstandorte werden von Land aus gesichert. Die Arbeiten werden von der Firma ABG Dresden ausgeführt und sollen bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.

Die Filterbrunnen liegen mindestens 80 cm im Wasser, deshalb muss auch die Technik vom Wasser aus arbeiten.

Diese Arbeiten sind notwendig, um die Sicherheit der ehemaligen Braunkohlenflächen zu gewährleisten. Die Filterbrunnen dienten während der Kohleförderung dazu, den Tagebau trocken zu legen. Mit Einstellung der Wasserhaltung und Flutung des Geiseltalsees haben sie ihre Funktion verloren. Da die Filterbrunnen einen Durchmesser von etwa 35 Zentimetern haben und zwischen acht und 130 Metern tief sind, geht von ihnen eine potentielle Gefahr für Badende aus, weshalb die LMBV alle Brunnen verfüllen lässt. Dies ist zudem eine Bedingung, um die Flächen aus der Bergaufsicht entlassen zu können.

Die Verwahrung der Filterbrunnen am Geiseltalsee soll bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.

Impressionen der Arbeiten.
Fotos: Christian Kortüm