Freieslebenschacht II: Erneuerung der Energieversorgungsleitungen

Sondershausen/Mansfeld. Bis Mitte Januar 2025 wurden im Freieslebenschacht II bei Klostermansfeld Energieversorgungs- und Steuerkabel erneuert. Mit dem Einhängen und der Inbetriebnahme der neuen Kabel wurden nun noch die alten Versorgungsleitungen zurückgebaut. Der saigere Tagesschacht, mit einer Teufe von 132 Meter, stellt heute noch ein zentrales bergbautechnisches Element für die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit durch den Sanierungsbereich Kali-Spat-Erz der LMBV im Kupferschieferbergbaurevier der Mansfelder Mulde dar.

Vom Schacht aus erfolgt bis zum 20 Kilometer entfernten Mundloch halbjährlich eine zweischichtige Kontrollbefahrung des Schlüsselstollens. Dieser wiederum dient als zentraler Wasserlösestollen für die hydraulischen Entlastung des gefluteten Grubengebäudes. Damit hat der Schlüsselstollen eine wesentliche Langzeitfunktion für die öffentliche Sicherheit im Revier. Entsprechend ist die Unterhaltung und Überwachung des Schlüsselstollens einschließlich der dafür notwendigen Schächte, Lichtlöcher sowie Rettungswege auch an den angrenzenden lufterfüllten Altbergbau im Abschlussbetriebsplan und im Überwachungsbetriebsplan für den Kupferschieferbergbau festgeschrieben und langfristig erforderlich.  

Von 1877 bis 1917 diente der Schacht der Kupferschiefer-Förderung. Anschließend zur Wasserhaltung und Bewetterung der Grubenbaue genutzt, wurde der Freieslebenschacht II bei Beendigung des aktiven Bergbaus in der Mansfelder Mulde um 1969 bis zum Niveau Schlüsselstollen und das darunter befindliche Grubenfeld geflutet. Heute wird die denkmalgeschützte Tageschachtanlage für das Monitoring des angestauten Wassers in der Mansfelder Mulde und für Seil-/Materialfahrten im Zusammenhang mit den Kontrollbefahrungen des Schlüsselstollens genutzt. (JF)

Hintergrund: Namensgeber des Schachtes war der Geheime Finanzrat und Hauptfunktionär der Mansfelder Gewerkschaft Otto von Freiesleben.

Dokumentation der Arbeiten im Schacht (Christian Kortüm für LMBV)

Blick in den Schacht
Blick in den Schacht


LMBV und Stadt Görlitz: Sanieren des Berzdorfer Sees geht in die Schlussphase

Görlitz/Senftenberg. Am 15. Januar 2025 wurden die überarbeiteten Verträge über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees zwischen der LMBV und der Stadt Görlitz sowie der Gemeinde Schönau-Berzdorf unterzeichnet.

Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, betonte, dass „mit den nun gesetzten Unterschriften ein weiteres positives Kapitel des südlichsten Bergbaufolgesees der LMBV in der Lausitz aufgeschlagen wird. Das Sanieren des Sees geht in die Schlussphase. Dieser Dreiklang von Sanieren, Nutzen und Erreichen des Endes der Bergaufsicht ist uns wichtig. Der See wird mit dieser Entwicklung ein erfolgreiches Pilotvorhaben zur Übertragung an den Freistaat Sachsen.“

Der Kaufmännische Geschäftsführer der LMBV, Torsten Safarik, freute sich als gebürtiger Görlitzer, „dass die vereinbarte vorzeitige Folgenutzung am Haussee der Stadt nahtlos möglich gemacht wurde und damit vor allem Klarheit über den Umgang mit den Stränden besteht.“

Oberbürgermeister Octavian Ursu dankte den Beteiligten: „Es war ein langer, und nicht immer einfacher, Weg, den wir gemeinsam mit LMBV, Landesdirektion und Landkreis als Anliegergemeinden bis zur Schiffbarkeit im Jahr 2022 gegangen sind. Vielen Dank dafür, dass wir nun mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages einen weiteren wichtigen Schritt zum Ausbau der touristischen Infrastruktur am See machen.“

„Die Regelungen des Nutzungsvertrages geben uns nicht nur Sicherheit bei der Organisation und Nutzung von Flächen und Wegen, sondern ermöglichen uns auch, die weitere Entwicklung am Berzdorfer See aktiv voranzutreiben“, ergänzt Bürgermeister Benedikt M. Hummel.

Bereits 2022 wurde die Schiffbarkeit durch die Landesdirektion Sachsen und der Gemeingebrauch durch den Landkreis Görlitz erklärt. Die Nutzung der Seefläche ist damit für jedermann gestattet. Die bestehenden Nutzungsverträge konnten in der Folge so angepasst werden, dass nur noch die kommunal genutzten Uferflächen vertraglich zu regeln waren. Derzeit werden von der LMBV noch Restleistungen in der Sanierung erbracht. Ziel ist es, 2026 die Abschlussdokumentation für die Sanierung beim sächsischen Oberbergamt einzureichen und das Ende der Bergaufsicht für den Berzdorfer See bis zum umgebenden Wirtschaftsweg zu beantragen.

Der Berzdorfer See ist Bestandteil der Gewässerrahmenvereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen. Der Übertragungsprozess soll 2028 mit dem Berzdorfer See erstmalig angegangen werden. Die jetzt unterzeichneten Nutzungsverträge sind mit dem Freistaat abgestimmt und können unverändert übernommen werden.

Für die Stadt wurde der „Vertrag über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees“ von den Vertretern der Stadt Görlitz durch Oberbürgermeister Octavian Ursu und Bürgermeister Benedikt M. Hummel sowie für die LMBV von den Geschäftsführern Bernd Sablotny und Torsten Safarik unterzeichnet. Für die Gemeinde Schönau-Berzdorf unterschrieb Bürgermeisterin Luisa Rönisch den entsprechenden Vertrag. Als Vertreter der weiteren Anliegergemeinde am See war Bürgermeister Silvio Renger für Markersdorf ebenfalls anwesend.

 

Hintergrund:

Im Rahmen der Braunkohlesanierung entstehen im Freistaat Sachsen zahlreiche Bergbaufolgeseen in den Hohlformen ehemaliger Tagebaue. Die LMBV stellt diese Bergbaufolgeseen auf der Grundlage ihrer bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungs-Pflicht gemäß den ihr erteilten wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen her.

Der Berzdorfer See ist Bestandteil der zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen vom 15. Januar 2008 und soll nach Erfüllen aller Voraussetzungen an den Freistaat Sachsen übertragen werden. Das rund 969 Hektar große Gewässer ist in der verbliebenen Hohlform des vormaligen Tagebaus Berzdorf von 2002 bis 2013 vorallem mit Neißewasser geflutet worden. Der See hat ein Volumen von etwa 333 Mio. Kubikmeter und eine sehr gute Wasserqualität.

Die Anrainerkommunen haben ein besonderes Interesse an der Nutzung des Berzdorfer Sees, insbesondere an der Förderung der regionalen touristischen Entwicklung. Für den Berzdorfer See wurden bereits seitens der zuständigen Landesdirektion entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, so zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees v. 9. August 2022, zur temporären Begrenzung der Nutzung für die Schifffahrt v. 9. August 2022 sowie zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Berzdorfer See v. 17. August 2022. Die Allgemeinverfügung Gemeingebrauch gilt derzeit in der geänderten Fassung v. 31. Mai 2023.

Der vorliegende Vertrag mit Görlitz dient der aktuellen Regelung der Nutzung der vertragsgegenständlichen Flächen bis hin zur Wasserfläche des Berzdorfer Sees. Dabei geht es um Ufer- und Landflächen, insbesondere der vor Ort als Strandbereiche ausgewiesenen, gekennzeichneten Flächen - u. a. der Strandbereich Nordstrand und der Nordoststrand, der Strandbereich mit Erweiterung im Bereich der Halbinsel Tauchritz - sowie der vor Ort als Hundestrand ausgewiesenen Fläche bei Deutsch-Ossig, in einem Umfang von insgesamt 43.730 m².

Die LMBV gestattet der Stadt Görlitz als Nutzerin die vorzeitige Folgenutzung der vertragsgegenständlichen Flächen für touristische Zwecke mit dem Ziel, nach der Eröffnung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See sowie der Zulassung des Gemeingebrauchs durch die Regelung der Nutzung die Entwicklung des regionalen Tourismus und der kommunalen Wirtschaft zu unterstützen.

Die LMBV ist weiter für die Ufer- und Landflächen des Vertragsgegenstandes bergrechtlich verantwortlich. Die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen der LMBV aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen - vorallem oberhalb des Wirtschaftsweges - haben Vorrang vor den vorzeitigen Folgenutzungen des Berzdorfer Sees. Im Bereich des Nordoststrandes erfolgen noch Sanierungsmaßnahmen zum Beseitigen von Kliffen, die zu zeitlichen Einschränkungen der Nutzungen des Badens und Erholens führen können.

Die Kommune ist verantwortlich und trägt die Kosten für die landseitigen Unterhaltungsmaßnahmen, die auf dem Vertragsgegenstand durch die Nutzungen entstehen, u. a. für Strandreinigung, Rasenmahd, Papierkorbleerung, Müllbeseitigung. Darüber hinaus trägt sie alle anfallenden laufenden öffentlichen Lasten, Abgaben und Grundsteuern für den Vertragsgegenstand. (UST)

Fotos: S. Rasche für LMBV | 2024


Medieneinladung: Unterzeichnung des Nutzungsvertrages zum Berzdorfer See mit der Stadt Görlitz am 15.01.2025

Medieneinladung

Sehr geehrte Medienvertreterinnen und Medienvertreter,

hiermit laden wir Sie herzlich zur Unterzeichnung des "Vertrages über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees", der im Dezember 2024 im Görlitzer Stadtrat beschlossen wurde, ein:

Mittwoch, 15. Januar 2025

um 11 Uhr

Hotel Insel der Sinne, Dachgeschoss, Am See 33, Görlitz

Die Unterzeichnung erfolgt durch die Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Bernd Sablotny und Torsten Safarik, sowie für die Stadt Görlitz durch Oberbürgermeister Octavian Ursu und Bürgermeister Benedikt M. Hummel. Als Vertreter der weiteren Anliegergemeinden am See werden Bürgermeisterin Luisa Rönisch für Schönau-Berzdorf und Silvio Renger für Markersdorf ebenfalls anwesend sein.

Der Vertrag regelt unter anderem die Nutzung von verschiedenen Flächen und Wegen und wird vor Ort vorgestellt. Für Detailfragen stehen die Anwesenden anschließend im Gespräch zur Verfügung.

Wir bitten Sie um Rückmeldung zu Ihrer Teilnahme bis Dienstag, 14. Januar 2025 unter presse@goerlitz.de

Fotos: LMBV


Einigung zum künftigen Verlauf des Lober-Leine-Kanals erfolgt

Leipzig/Bitterfeld-Wolfen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Aufschluss des Tagebaus Goitsche war der Bau des Lober-Leine-Kanals zwischen 1949 und 1951. Die beiden Flüsse Lober und Leine querten das für den Abbau vorgesehene Feld. Um das Gelände für den Braunkohlentagebau frei zu machen, wurde innerhalb von zwei Jahren ein 14 Kilometer langer Kanal zur Aufnahme des Wassers der beiden Flüsse und zu dessen direkter Ableitung in die Mulde nahe des Ortes Döbern gebaut. Im Jahr 1982 wurde der Lober-Leine-Kanal nochmals in ein neues Bett verlegt – dieses Mal zur Freimachung des Baufeldes Rösa.

Der Kanal zwischen dem Goitzschesee und dem Seelhausener See war von vornherein nur als temporäres Gewässer geplant und sollte nach DDR-Bergbau-Planungen überbaggert werden, zumal er künstlich abgedichtet ist und keine Verbindung zum Grundwasser hat. Mit dem Ende des aktiven Braunkohlenabbaus in der Region und der Aufstellung der Abschlussbetriebspläne wurde der LMBV die Verantwortung zum Abschluss der Tagebaue einschließlich der Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Oberfläche und die nachbergbauliche Neugestaltung der Oberflächenabflusssysteme übertragen.

Die Luftaufnahme zeigt den aktuellen Verlauf des Lober-Leine-Kanals zwischen dem Großen Goitzschesee und dem Seelhausener See. (Foto: LMBV)

Über den künftigen Verlauf von Lober und Leine und damit verbunden über den Verbleib der Abschnitte Lober-Kanal und Lober-Leine-Kanal, gab es bei den beteiligten Fach- und Genehmigungsbehörden in Sachsen und Sachsen-Anhalt unterschiedliche Auffassungen. Im Jahr 2024 konnten zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und der LMBV die letzten Vorabstimmungen zur geplanten Einbindung von Lober und Leine in den Seenverbund erfolgreich abgeschlossen werden.

Lober und Leine werden in der Ortslage Sausedlitz über den Altlauf des Lober-Leine-Kanals und nachfolgend über das alte Flussbett der Leine in den Seelhausener See und von hier über einen neu zu errichtenden offenen Graben in den tiefer liegenden Großen Goitzschesee geführt. Damit wird jetzt die gefundene Vorzugsvariante für das noch zu führende Planfeststellungsverfahren planerisch und genehmigungsrechtlich durch die Planungs- und Fachbereiche der LMBV vorbereitet.

Dieses umfangreiche länderübergreifende Sanierungsprojekt in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist eines der größten noch bevorstehenden Fließgewässerprojekte, welches am Standort Mitteldeutschland umzusetzen ist. (CS)


Flutungszahlen der LMBV für 2024: Flutung der Bergbaufolgeseen weitestgehend abgeschlossen

Senftenberg. Für die Bergbaufolgeseen der LMBV im Lausitzer Revier konnten in 2024 bisher rund 86 Mio. m³ Wasser für die Flutung und Nachsorge aus den Flüssen genutzt werden, so Maik Ulrich, Leiter der Flutungszentrale Lausitz der LMBV, zu den vorläufigen Flutungszahlen des vergangenen Jahres.

Mit rund 62 Mio. m³ wurde der größte Teil des Wassers aus dem Einzugsgebiet der Spree gewonnen. Die Schwarze Elster trug rund 23 Mio. m³ bei, während aus dem Einzugsgebiet der Neiße etwa 1 Mio. m³ herangezogen wurden. Demgegenüber stehen Ausleitungen von 76 Mio m³ in die Flussgebiete, um etwa die Pegelstände bei Niedrigwasser zu stützen sowie den ökologischen Erhalt zu gewährleisten.

Mitte Dezember 2023 waren die genutzten Wassermengen mit rund 89 Mio. m³ mit der aktuellen Situation vergleichbar. Lediglich die Aufteilung zwischen den Flussgebieten variierte. So wurde 2023 mit 8 Millionen m³ deutlich mehr Wasser aus der Neiße in die Berbaufolgeseen geleitet. Die Schwarze Elster lieferte mit 17 Millionen m³ weniger Wasser als 2024.

Bezogen auf die Bergbaufolgeseen der LMBV im Lausitzer Revier profitierte 2024 besonders der als Wasserspeicher genutzte Bärwalder See von den Flutungen. Bis Mitte Dezember wurden hierfür bereits 20 Mio. m³ aus der Spree gewonnen. In Brandenburg erhielt der Sedlitzer See mit der Einleitung von 15 Mio. m³ die größte Wassermenge.

Die LMBV hat ihre bisherigen Darstellungen im Bereich des Wassermanagements einer Prüfung unterzogen. Die Flutung der Bergbaufolgeseen ist weitestgehend abgeschlossen. Lediglich der Klinger und der Altdöberner See in der Lausitz zeigen derzeit sanierungsbedingt noch größere Wasserdefizite auf. Gleiches gilt für den Concordia See und den Lappwaldsee im mitteldeutschen Raum.

„Im Vordergrund stehen heute bei der LMBV Fragen der Bewirtschaftung der Tagebaurestseen nach Menge und Güte in enger Abstimmung mit unseren staatlichen Partnern. Folgerichtig will die LMBV im nächsten Jahr die Flutungszentrale Lausitz umbenennen. Dazu sind erste Gespräche Anfang 2025 mit den Behörden und Ministerien geplant,“ so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, kürzlich in Radebeul.

Das Lausitzer Seenland mit dem Partwitzer See im Vordergrund rechts und dem Geierswalder See links daneben. Weiter hinten zeigen sich der Senftenberger, der Sedlitzer sowie der Großräschener See.

Fotos: LMBV

Bärwalder See
Altdöberner See
Klinger See
Lappwaldsee


Speicher Borna: Anbindung der Baustraße an die B93 weitestgehend abgeschlossen

Leipzig/Borna. Für die Gefahrenabwehrmaßnahme „Sanierung Speicherbecken Borna, Baufeld Ost“ baut die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) derzeit an der Erschließung des ostseitigen Sanierungsgebietes am Speicher Borna.

An der B 93 zwischen Blumroda und Borna wurde eine zusätzliche Linksabbiegerspur gebaut, die zur Anbindung an die Baustraße benötigt wird. Der Bau machte eine halbseitige Sperrung der B 93 notwendig. Diese Sperrung wurde am 16. Dezember 2024 rechtzeitig vor den Feiertagen aufgehoben, sodass der Verkehr wieder regulär fließen kann.

Der Parkplatz am Anbindepunkt diente als Baustelleneinrichtung und kann seit dem 18. Dezember wieder genutzt werden. Die Fertigstellung des Anbindepunktes für die Baustraße sowie der Bau der Entwässerungsgräben und der Parkplatzzufahrt erfolgen im kommenden Jahr. Nach Abschluss dieser Arbeiten folgt als nächster Schritt die Errichtung der Baustraße und des Montageplatzes im nebenliegenden Feldbereich.

Die Maßnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig. Der Auftrag für die Baumaßnahme wurde an die Rädlinger Straßen- und Tiefbau GmbH vergeben.

Hintergrund:

Für gekippte Teilbereiche des Speicherbecken Bornas ist eine Gefahr von Grundbruch und Setzungsfließen nicht auszuschließen. Deshalb sind seit Mai 2010 Teilbereiche vorsorglich gesperrt. Seit Januar 2020 wurde der Sperrbereich nochmals erweitert. Nach Arbeiten im Probefeld West und an der Hochkippe Borna folgen nun die Arbeiten zum Probefeld Ost. Der erste Schritt ist dessen verkehrstechnische Erschließung.

Die halbseitige Sperrung zwischen Blumroda und Borna ist seit dem 16.12.2024 wieder aufgehoben.

Ein Einblick in die Arbeiten kurz vor Freigabe der Straße. (Fotos: LMBV)


Bitte beachten Sie unsere Betriebsruhe ab dem 23. Dezember 2024

Senftenberg/Leipzig/Sondershausen. Bitte beachten Sie, dass entsprechend der tariflichen Regelungen Betriebsruhe ab dem 23. Dezember 2024 für die LMBV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart ist. Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.

In Havariefällen ist der Diensthabende der LMBV unter der bekannten Notfall-Nummer 01801 142 222 zu erreichen.

Die LMBV wünscht Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, ruhige, besinnliche Stunden
im Familien- und Freundeskreis sowie für das neue Jahr 2025 Gesundheit, Glück und Erfolg.


Sanierungsplanung der B 97/S 130 schreitet voran

Senftenberg. In Vorbereitung des erforderlichen Genehmigungsprozesses für die grundlegende Sanierung der B97/S130 in einem Teilstück zwischen Spremberg und Hoyerswerda informierte die LMBV Vertreter von Kommunen, Behörden und Medienträgern zum aktuellen Planungsstand in Senftenberg. Die Planungsunterlagen befinden sich derzeit mit der Genehmigungsbehörde, dem Sächsischen Oberbergamt, in Abstimmung.
Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene geotechnische und umweltfachliche Gutachten erstellt. Auch mit den Trägern von Versorgungsleitungen beispielsweise zur Übertragung von Strom oder Fernwärme wurden Vereinbarungen und Planungsabsprachen getroffen.
Die grundlegende Sanierung eines Teilstücks der B97/S130 zwischen Hoyerswerda und Spremberg ist unabdingbar. Der Straßenabschnitt verläuft über die aufgeschüttete Kippe des ehemaligen Tagebaus Brigitta und ist geotechnisch gefährdet. Um die Straße dennoch für ihre Nutzer offen zu halten, wurden Sicherungsmaßnahmen zur Verdichtung des Bodens bereits vor rund 20 Jahren (2003 bis 2007) vorgenommen. Wenige Jahre später begann ein umfangreiches Monitoring des Straßenzustands, das bis heute fortgeführt wird. Im Jahr 2020 führten Risse in der Straße bereits zu einer Sperrung eines Teilstücks.  Wenige Monate später konnte der Abschnitt mit der bereits vorher bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 wieder genutzt werden.
Damit die Sanierung so gründlich wie nötig und zugleich so schnell wie möglich erfolgt, wird die LMBV im nächsten wichtigen Schritt ein Testfeld in unmittelbarer Nähe der B97/S130 einrichten. Dieses Testfeld soll beispielsweise zeigen, in welchen Abständen bei der Rütteldruckverdichtung die Rüttellanze in den Boden getrieben werden muss. Mit der Errichtung des Testfeldes sind Holzungen verbunden. Zuvor ist auch für das Testfeld ein Genehmigungsverfahren beim Oberbergamt zu führen.
Die Erkenntnisse des Testfeldes fließen in die Planung der Gesamtmaßnahme ein. Dann erst lassen sich konkrete, belastbare Angaben zum Ablauf und zur zeitlichen Einordnung der notwendigen Arbeiten machen. Sicher ist, dass für die weiteren Planungsschritte, die Einarbeitung der Testfeldergebnisse und das Genehmigungsverfahren noch einige Jahre benötigt werden. Mit dem bisher gewonnenen Wissen ist mit einem Beginn der Maßnahme nicht vor 2030 zu rechnen. Zu den Verzögerungen kommt es unter anderem aufgrund von Liegenschaftsfragen, Genehmigungsaspekten sowie technischen Herausforderungen.
Zur Information über den Stand der Sanierungsmaßnahme hat die LMBV in diesem Jahr eine Internetseite eingerichtet. Zu erreichen ist diese unter www.b97-sanierung.de. Dort finden sich nicht nur jederzeit aktuelle Informationen über das Vorhaben. In einem Fragen-und-Antworten-Katalog sind auch allgemein interessierende und häufig gestellte Fragen beantwortet.

Fotos: LMBV


LMBV und Gäste blickten zur Barbarafeier auf das Jahr 2024 zurück

Radebeul. Am 4. Dezember 2024 hatte die LMBV zu ihrer diesjährigen Festveranstaltung zu Ehren der Heiligen Barbara nach Radebeul eingeladen. Erstmals begrüßte Torsten Safarik, kaufmännischer Geschäftsführer, die rund 400 geladenen Gäste. Als Grußwortrednerin ging anschließend die Präsidentin der Landesdirektion (LDS), Regina Kraushaar, in ihrem Statement, ausgehend von der historischen Figur der Schutzpatronin, auf aktuelle Herausforderungen im Zusammenwirken der Akteure der Bergbausanierung ein.

Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung, dankte der Präsidentin - stellvertretend für ihre gesamte Behörde - für die zielführende Zusammenarbeit mit der LDS und hob das gemeinsame Engagement zur Abgrenzung von Berg- und Wasserrechtsfragen hervor. Damit werden eine arbeitsteilige Bearbeitung von wasserrechtlichen Genehmigungen und bergrechtlichen Zulassungen durch die LDS und das Oberbergamt möglich und Doppelgenehmigungen auf das nötigste beschränkt.

Regina Kraushaar wurde als Ehrenbergfrau der LMBV geehrt.

In seinem Bericht aus den Revieren der LMBV blickte Bernd Sablotny auf ausgewählte Projekte des Jahres zurück und zeigte anhand ausgesuchter Sanierungs- und Verwahrungsmaßnahmen die Ergebnisse der LMBV beispielhaft auf und gab teilweise auch einen Ausblick auf die noch anstehenden Aufgaben in der Braunkohlesanierung und in der Verwahrung im Bereich Kali-Spat-Erz.

Der LMBV-Chef resümierte u.a., dass im Jahr 2024 die LMBV voraussichtlich Leistungen in einem Finanzierungsumfang von circa 281 Millionen Euro in der Braunkohlesanierung erbracht haben wird. In den Maßnahmen nach rechtlicher Verpflichtung nach § 2 werden das circa 187 Millionen Euro, für die Maßnahmen nach § 3 des Verwaltungsabkommens, circa 53 Millionen Euro und für die Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards in Brandenburg und Sachsen nach § 4 circa 13 Millionen Euro sein. Im Bereich Kali-Spat-Erz werden bis zum Jahresende Verwahrungsleistungen in Höhe von 28 Millionen Euro umgesetzt sein.

Sablotny dankte sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LMBV als auch dem Gesellschafter, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Aufsichtsrat, den Finanziers der Bergbausanierung, den Sanierungsgesellschaften und Ingenieurbüros, den Sachverständigen, den Behörden und allen weiteren Beteiligten ganz herzlich für die aktive Begleitung der LMBV-Geschäftstätigkeit im Jahr 2024.

Der Film über das Sanierungsgeschen 2024 ist in der LMBV-Mediathek abrufbar.

Fotos: LMBV/Gernot Menzel


Bodenaufwertung mit EHS: Experten sehen Chancen für Kippenböden in begrenztem Umfang

Senftenberg. Vom Bergbau in Anspruch genommene Böden können durch Eisenhydroxidschlamm (EHS), bei entsprechender Aufbereitung, nicht nur gefahrlos verwendet, sondern auch aufgewertet werden. Das war eine zentrale Aussage der 4. EHS-Themenwerkstatt am 28. November in Senftenberg, die durch die LMBV initiiert wurde. Die Veranstaltung trug den Titel „Nutzungsmöglichkeiten und -grenzen für EHS bei der Bodenaufwertung“. An der Themenwerkstatt beteiligten sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch Vertreter des Landesamtes für Umwelt Brandenburg, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, des Forschungsinstituts für Bergbaufolgelandschaften (FIB) und der LEAG. Es kam zu einer sehr sachlich geprägten und fachlich fundierten Diskussion.

„Unser Pilotprojekt auf der Innenkippe Spreetal hat nach vier Jahren gezeigt, dass durch den gezielten Einsatz von Eisenhydroxidschlämmen der Boden von Renaturierungsflächen nachhaltig aufgewertet werden kann“, erläuterte Dr. Oswald Blumenstein, der zu dem Thema an der Uni Potsdam geforscht hat und inzwischen die InterEnviroCon GmbH leitet. Nicht nur Eisen sei ein natürlicher Bestandteil des Bodens und werde zum Leben gebraucht. Auch mit Blick auf den immer wieder ins Spiel gebrachten Arsengehalt des EHS bat der Experte um Sachlichkeit: „Auf der Projektfläche wurden nicht nur alle Werte laut Bodenschutzverordnung eingehalten. Der Arsengehalt im EHS war hier sogar niedriger als das, was man üblicherweise in der Lausitz im Boden findet“. Das heißt die geogen bedingte (natürliche) Hintergrundbelastung mit Arsen auf dieser Kippenfläche war höher, als die Vorbelastung aus den Voruntersuchungen als sogenanntes Nullmonitoring.

Dr. Blumenstein hatte gemeinsam mit Frank Pustlauck zum Thema EHS-Nutzung ein sogenanntes Pilot- und Demonstrationsvorhaben (PuD) im Auftrag der LMBV durchgeführt. Im Rückblick auf dieses Pilotprojekt kamen die Referenten bei der Themenwerkstatt zu interessanten Schlussfolgerungen (Auszug):

  • Mit Eisenhydroxidschlamm aus Grabenaushub können viele wichtige, fruchtbarkeitsbestimmende Eigenschaften des Bodens auf Renaturierungsflächen des Bergbaus verbessert werden.
  • Eine deutliche Steigerung der positiven Wirkung wird durch eine Zumischung von organischen Komponenten erzielt.
  • Es ist eine Verbesserung der Wuchseigenschaften von Gehölzen und Gras-Kräuter-Kulturen möglich.
  • Die positive Wirkung ist artenspezifisch und kann noch optimiert werden.
  • Zu hohe Gaben an EHS führen zur Verschlechterung der Wuchseigenschaften, es tritt eine starke Verunkrautung als Überdüngungseffekt auf.

Bei der im Pilotprojekt verwendeten Einbaumenge (hier: 1.100 Kubikmeter EHS-Substrat) handelt es sich freilich um einen winzigen Bruchteil dessen, was jährlich an EHS im Lausitzer Gebiet anfällt. In der an den Vortrag anschließenden Diskussion ging es unter anderem um den Kalkgehalt der Schlämme, ebenso um pH-Werte und die Herausforderungen bei der Genehmigung bzw. Schaffung der Durchführungsvoraussetzungen eines solchen Projektes.

Sven Radigk, Leiter der Projektgruppe „Gewässergüte Fließgewässer Lausitz“ bei der LMBV, betonte die Komplexität der Aufgabe: „Bergbausanierung heißt für uns oftmals, Dinge anzugehen, die vorher noch niemand umgesetzt hat. Wir stehen bei EHS vor einer großen Aufgabe, die weite Teile der Lausitz betrifft. Trotz aller Bemühungen um Vermeidung, Verwertung und Verspülung werden noch für viele Jahrzehnte erhebliche Mengen EHS anfallen, sodass es auch entsprechende Kapazitäten für die Beseitigung als Deponierung braucht.“ Die geplante Deponie in Kostebrau sei nur eines von vielen Projekten zum Thema EHS, jedoch am Ende jedweder Maßnahmeumsetzungen zur Reduzierung der Eisenbelastung in den betroffenen Lausitzer Gewässern essenziell.

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise sicher, schadlos und gemeinwohlverträglich zu beseitigen, wie dies gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich ist.

Die Themenwerkstatt-Reihe zur EHS-Thematik wird mit weiteren Veranstaltungen im kommenden Jahr fortgesetzt. 

Fotos: LMBV