Ab 8.7.2020 mit Angelerlaubnis der Brandenburger und sächsischen Verbände als Pächter des Seeherstellers und Eigners LMBV ist der Geierswalder See für Angler nutzbar
Senftenberg/Geierswalde. Fünf Angel- und Fischereiverbände aus Sachsen und Brandenburg hatten am 8. Juli 2020 an den Geierswalder See, einem Bergbaufolgesee der LMBV, eingeladen. Anläßlich des kürzlich im Umlaufverfahren unterzeichneten Pachtvertrages zwischem dem Bergbausanierer und einer ARGE “Lausitzer Seenland“ konnte nun ein weiterer Bergbaufolgesee für Angelei und Fischerei verpachtet und geöffnet werden.
Der Geierswalder See, auch als Speicherbecken Koschen bekannt, ist ein sich noch in Herstellung befindliches, künstliches Gewässer, das zur sogenannten bergbaulichen Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen gehört, bei dem der Betrieb noch unter Bergaufsicht steht. Die Sanierung des ehemaligen Tagebaus Koschen ist nahezu abgeschlossen. Es wird ein Gewässer hergestellt, welches künftig überwiegend der Erholung, d.h. für Baden, Segeln, Angeln usw. dienen wird, aber auch in Teilbereichen wertvolle Naturschutzfunktionen erfüllt.
Der größte Teil des Gewässers befindet sich im Freistaat Sachsen – im Landkreis Bautzen liegen 532 ha. Etwa 15 Prozent der Gewässerfläche gehören zum Land Brandenburg und liegen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz; das sind rund 98 ha. Der See liegt im südlichen Kernbereich des „Lausitzer Seenlands“. Einige Uferbereiche im Norden und Westen liegen im Naturschutzgebiet „Sorno-Rosendorfer-Buchten“. Rund 509 ha der bereits vorzeitig vielfältig genutzten Wasserfläche des Sees — aufgrund des Gemeingebrauchs und der Schiffbarkeit — sollen nun ab Juli 2020 auch fischereilich genutzt werden können.
Auf Grundlage der Gewässerrahmenvereinbarungen zwischen der LMBV und dem Freistaat Sachsen bzw. zwischen der LMBV und dem Land Brandenburg werden die länderbezogenen Bereiche des Gewässers nach Beendigung der Sanierung an das jeweilige Bundesland übergeben. Vor diesem Hintergrund wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Fischereigesetze des Freistaates Sachsen (SächsFischG) sowie des Landes Brandenburg (BbgFischG) das Fischereiausübungsrecht ausgeschrieben.
Im Ergebnis einer Ausschreibung im Jahr 2019 wurde das Fischereiausübungsrecht von der LMBV an die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Förderung, Erhaltung und Pflege des Fischbestandes und der Gewässer im „Lausitzer Seenland“ vergeben. Dazu wurde ein Pachtvertrag mit dieser ARGE geschlossen, zu der der AVE, der LVSA, der SLFV; der LFVB sowie der LAVB gehören. Der Pachtvertrag läuft zunächst über 15 Jahre bis Ende 2035.
Als Vertreter dieser Arbeitsgemeinschaft “Lausitzer Seenland“ aus den fünf Verbänden, welche nun am Geierswalder See fischeiausübungsberechtigt ist, begrüßte stellvertretend der Präsident des AVE, BZ-Vize-Landrat Udo Witschas die zahlreich geladene Vertreter sächsischer und Brandenburger Ministerien, Verbände und Landkreise, um gemeinsam mit Vertretern der LMBV als Seeherstellerin, Eignerin und Verpächterin des Fischereirechtes die Freigabe offiziell zu besiegeln. Er sparte in seinem Begrüßungsworten nicht mit Lob für das Engagement der LMBV zum Herstellen solcher nachnutzbaren Gewässer.
Für die Brandenburger Verbände sprach MdL Günter Baaske, Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg und begrüßte das gemeinschaftliche Vorgehen. Er wurde u.a. begleitet vom Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg Andreas Koppetzki und MOL-Landrat Gernot Schmidt, Präsident des LFVB. Auch Bautzens Landrat Michael Harig war wie auch der Verbandvorsteher des ZV LSB Detlef Wurzler und der Geschäftsführer des ZV LSS Daniel Just der Einladung gefolgt.
Für die LMBV verwies der Abteilungsleiter Umweltschutz/Rekultivierung Michael Stärke auf die Wiedernutzbarmachungs-Verpflichtung der LMBV. Die Ergebnisse der langjährigen Arbeit der Bergbausanierer beim Herstellen von neutralen Bergbaufolgeseen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt auch der Hegeverpflichtung unterliegen, sind nicht nur am Geierswalder See auszumachen. Auch für den Dreiweibener See, den Bärwalder See, den Berzdorfer See sowie den Gräbendorfer See konnten Regelungen zwischen LMBV und Verbänden in der Lausitz erreicht werden. Die gute Zusammenarbeit mit den Verbänden ist u.a. auch am Zwenkauer See und am Störmthaler See bereits für die Nutzer spürbar.
Ab 15.00 Uhr des 08.07.20202 darf das frisch freigegebene Gewässer im Lausitzer Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt werden. Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des LVSA sowie des LAVB. Mitglieder des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch bzw. Erlaubnisschein des LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht ausgegeben werden. Dies ist jedoch für die Zukunft vorgesehen. Anläßlich der Veranstaltung erfolgt zudem noch ein gemeinsammer symbolischer weiterer Fischbesatz mit Schleien im See.
Fakten: Der Geierswalder See der LMBV wird in seiner Endkontur einmal folgende Ausmaße haben: max. Nord-Südausdehnung: ca. 3.400 m, max. Ost-Westausdehnung: ca. 3.300 m; Seefläche bei max. Wasserstand + 101,0 m NHN ca. 630,0 ha.
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WinWin-Situation für Bergbausanierer und Nachnutzer: Gemeinsam am Geierswalder See waren die Präsidenten aus Brandenburg wie MOL-Landrat G. Schmidt (Präsident LFVB) und MdL G. Baaske (Präsident LAVB) und die sächsischen AVE-Präsidenten Witschas und Friedrich Richter, Präsident SLFV, die zusammen einen symbolischen Schlei-Besatz des Bergbaufolgesees vornahmen (Foto oben).