Görlitz/Senftenberg. Am 15. Januar 2025 wurden die überarbeiteten Verträge über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees zwischen der LMBV und der Stadt Görlitz sowie der Gemeinde Schönau-Berzdorf unterzeichnet.
Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, betonte, dass „mit den nun gesetzten Unterschriften ein weiteres positives Kapitel des südlichsten Bergbaufolgesees der LMBV in der Lausitz aufgeschlagen wird. Das Sanieren des Sees geht in die Schlussphase. Dieser Dreiklang von Sanieren, Nutzen und Erreichen des Endes der Bergaufsicht ist uns wichtig. Der See wird mit dieser Entwicklung ein erfolgreiches Pilotvorhaben zur Übertragung an den Freistaat Sachsen.“
Der Kaufmännische Geschäftsführer der LMBV, Torsten Safarik, freute sich als gebürtiger Görlitzer, „dass die vereinbarte vorzeitige Folgenutzung am Haussee der Stadt nahtlos möglich gemacht wurde und damit vor allem Klarheit über den Umgang mit den Stränden besteht.“
Oberbürgermeister Octavian Ursu dankte den Beteiligten: „Es war ein langer, und nicht immer einfacher, Weg, den wir gemeinsam mit LMBV, Landesdirektion und Landkreis als Anliegergemeinden bis zur Schiffbarkeit im Jahr 2022 gegangen sind. Vielen Dank dafür, dass wir nun mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages einen weiteren wichtigen Schritt zum Ausbau der touristischen Infrastruktur am See machen.“
„Die Regelungen des Nutzungsvertrages geben uns nicht nur Sicherheit bei der Organisation und Nutzung von Flächen und Wegen, sondern ermöglichen uns auch, die weitere Entwicklung am Berzdorfer See aktiv voranzutreiben“, ergänzt Bürgermeister Benedikt M. Hummel.
Bereits 2022 wurde die Schiffbarkeit durch die Landesdirektion Sachsen und der Gemeingebrauch durch den Landkreis Görlitz erklärt. Die Nutzung der Seefläche ist damit für jedermann gestattet. Die bestehenden Nutzungsverträge konnten in der Folge so angepasst werden, dass nur noch die kommunal genutzten Uferflächen vertraglich zu regeln waren. Derzeit werden von der LMBV noch Restleistungen in der Sanierung erbracht. Ziel ist es, 2026 die Abschlussdokumentation für die Sanierung beim sächsischen Oberbergamt einzureichen und das Ende der Bergaufsicht für den Berzdorfer See bis zum umgebenden Wirtschaftsweg zu beantragen.
Der Berzdorfer See ist Bestandteil der Gewässerrahmenvereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen. Der Übertragungsprozess soll 2028 mit dem Berzdorfer See erstmalig angegangen werden. Die jetzt unterzeichneten Nutzungsverträge sind mit dem Freistaat abgestimmt und können unverändert übernommen werden.
Für die Stadt wurde der „Vertrag über die vorzeitige Folgenutzung des Berzdorfer Sees“ von den Vertretern der Stadt Görlitz durch Oberbürgermeister Octavian Ursu und Bürgermeister Benedikt M. Hummel sowie für die LMBV von den Geschäftsführern Bernd Sablotny und Torsten Safarik unterzeichnet. Für die Gemeinde Schönau-Berzdorf unterschrieb Bürgermeisterin Luisa Rönisch den entsprechenden Vertrag. Als Vertreter der weiteren Anliegergemeinde am See war Bürgermeister Silvio Renger für Markersdorf ebenfalls anwesend.
Hintergrund:
Im Rahmen der Braunkohlesanierung entstehen im Freistaat Sachsen zahlreiche Bergbaufolgeseen in den Hohlformen ehemaliger Tagebaue. Die LMBV stellt diese Bergbaufolgeseen auf der Grundlage ihrer bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungs-Pflicht gemäß den ihr erteilten wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen her.
Der Berzdorfer See ist Bestandteil der zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen vom 15. Januar 2008 und soll nach Erfüllen aller Voraussetzungen an den Freistaat Sachsen übertragen werden. Das rund 969 Hektar große Gewässer ist in der verbliebenen Hohlform des vormaligen Tagebaus Berzdorf von 2002 bis 2013 vorallem mit Neißewasser geflutet worden. Der See hat ein Volumen von etwa 333 Mio. Kubikmeter und eine sehr gute Wasserqualität.
Die Anrainerkommunen haben ein besonderes Interesse an der Nutzung des Berzdorfer Sees, insbesondere an der Förderung der regionalen touristischen Entwicklung. Für den Berzdorfer See wurden bereits seitens der zuständigen Landesdirektion entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, so zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees v. 9. August 2022, zur temporären Begrenzung der Nutzung für die Schifffahrt v. 9. August 2022 sowie zur Zulassung des Gemeingebrauchs am Berzdorfer See v. 17. August 2022. Die Allgemeinverfügung Gemeingebrauch gilt derzeit in der geänderten Fassung v. 31. Mai 2023.
Der vorliegende Vertrag mit Görlitz dient der aktuellen Regelung der Nutzung der vertragsgegenständlichen Flächen bis hin zur Wasserfläche des Berzdorfer Sees. Dabei geht es um Ufer- und Landflächen, insbesondere der vor Ort als Strandbereiche ausgewiesenen, gekennzeichneten Flächen — u. a. der Strandbereich Nordstrand und der Nordoststrand, der Strandbereich mit Erweiterung im Bereich der Halbinsel Tauchritz — sowie der vor Ort als Hundestrand ausgewiesenen Fläche bei Deutsch-Ossig, in einem Umfang von insgesamt 43.730 m².
Die LMBV gestattet der Stadt Görlitz als Nutzerin die vorzeitige Folgenutzung der vertragsgegenständlichen Flächen für touristische Zwecke mit dem Ziel, nach der Eröffnung der Schiffbarkeit am Berzdorfer See sowie der Zulassung des Gemeingebrauchs durch die Regelung der Nutzung die Entwicklung des regionalen Tourismus und der kommunalen Wirtschaft zu unterstützen.
Die LMBV ist weiter für die Ufer- und Landflächen des Vertragsgegenstandes bergrechtlich verantwortlich. Die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen der LMBV aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen — vorallem oberhalb des Wirtschaftsweges — haben Vorrang vor den vorzeitigen Folgenutzungen des Berzdorfer Sees. Im Bereich des Nordoststrandes erfolgen noch Sanierungsmaßnahmen zum Beseitigen von Kliffen, die zu zeitlichen Einschränkungen der Nutzungen des Badens und Erholens führen können.
Die Kommune ist verantwortlich und trägt die Kosten für die landseitigen Unterhaltungsmaßnahmen, die auf dem Vertragsgegenstand durch die Nutzungen entstehen, u. a. für Strandreinigung, Rasenmahd, Papierkorbleerung, Müllbeseitigung. Darüber hinaus trägt sie alle anfallenden laufenden öffentlichen Lasten, Abgaben und Grundsteuern für den Vertragsgegenstand. (UST)