Senftenberg | Dresden | Geierswalde. Am Mittwoch, den 08.07.2020 um
15.00 Uhr wird der Geierswalder See (D07-170) für das Angeln
freigegeben. Am Vormittag treffen sich Vertreter der Arbeitsgemeinschaft
“Lausitzer Seenland“ (ARGE), welche am Geierswalder See
fischeiausübungsberechtigt ist, sowie geladene Vertreter sächsischer und
Brandenburger Ministerien, um gemeinsam mit Vertretern der LMBV (als
Seeherstellerin, Eignerin und Verpächterin des Fischereirechtes) die
Freigabe offiziell zu besiegeln. Aufgrund der aktuellen Situation,
bedingt durch das Coronavirus, bitten die Verbände und die LMBV um
Verständnis, dass dieser Teil nicht öffentlich durchgeführt werden kann.
Ab 15.00 Uhr darf das frisch freigegebene Gewässer im Lausitzer
Seenland unter Beachtung der geltenden Regelungen beangelt werden.
Angeln dürfen vorerst nur Mitglieder des LVSA sowie des LAVB. Mitglieder
des LAVB benötigen zudem ein gültiges Fangbuch / Erlaubnisschein des
LVSA. Gastangelkarten können vorerst nicht ausgegeben werden. Dies ist
jedoch für die Zukunft vorgesehen.
Die Verbände und die LMBV freuen sich, dass die gemeinsame Arbeit der
ARGE nun Früchte trägt und die Freigabe des Geierswalder See
bekanntgegeben werden kann. Sie wünschen hiermit allen Anglern viel
Freude und Petri Heil am Gewässer. Weitere Informationen rund um die ARGE können hier abgerufen werden: Informationen zur ARGE Quelle: https://www.anglerverband-sachsen.de/2020/07/
Sonderregelungen am Geierswalder See — D07-170
- Grundlage für das Angeln ist die angezeigte Karte zur Beangelung des Geierswalder See (D07-170)
- Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
- Die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch sind zu verwerten.
- Für die Beangelung ist ein Fangbuch/Erlaubnisschein des
Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. notwendig. (Bezug über die
Regionalverbände AVE, AVL und AVS ‑grünes Buch- oder den Vereinen des
Landesanglerverband Brandenburg e.V. als Austauschkarte ‑blaues Buch-) - Das Angeln von Steganlagen ist verboten.
- Gesperrte Bereiche lt. Hinweisschilder, dürfen nicht betreten werden.
- In der Zeit vom 01.04. – 31.10. eines Jahres ist das Angeln an den Badestellen sowie den Wasserskiflächen verboten.
Weiterführende Links:
Für die Befahrung des Geierswalder See mit dem Boot gilt die derzeit
gültige Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen mit Stand vom 24.
April 2018: Allgemeinverfügung
Über mögliche Bootseinlassstellen am Geierswalder See bzw. am
Senftenberger See kann man sich auf der Seite des Lausitzer
Tourismusverband informieren www.lausitzerseenland.de/
Alle Regelungen zum Angeln am Geierswalder See sind im Angelatlas-Sachsen (App bzw. Webseite) zu finden: Angelatlas