Senftenberg | Großräschen. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die Stadt Großräschen, die Stadt Senftenberg und der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (ZV LSB) sowie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) haben sich gemeinsam im Ergebnis ihrer Bemühungen auf eine vorfristige Zwischennutzung des Großräschener Sees verständigt.
Dazu wurde eine Zwischennutzungsvereinbarung zwischen der LMBV, der Stadt Großräschen und dem Zweckverband LSB geschlossen, die der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bestätigt hat. Mit dieser Nutzungsvereinbarung soll ab Pfingsten 2024 der Großräschener See von genehmigten Wasserfahrzeugen für die Saison 2024 bereits zwischengenutzt werden können. Der für eine Zwischennutzung notwendige Mindestwasserstand im Bergbaufolgesee von +100,00 m NHN wurde zum Beginn der Saison stabil erreicht. „Damit kann nun eine Bootssaison 2024 auch an diesem Bergbaufolgesee starten“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur touristischen Nutzung der Restlochkette, die wir 2026 erreichen wollen.“
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnte bislang bereits für 12 Boote und Wasserfahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe oder Art zusätzlich eine Gestattung der unteren Wasserbehörde benötigen, die entsprechenden Zulassungen vorbereiten. OSL-Landrat Siegurd Heinze betonte: „Freizeitkapitäne können nun aktuell auf einem weiteren attraktiven Gewässer im Verbund des Lausitzer Seenlandes in See stechen und verweilen. Mit der geschlossenen Vereinbarung nehmen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer angestrebten vollumfänglichen Nutzungsfreigabe des Sees. Auf dieses Ziel arbeiten alle Beteiligten auch weiter engagiert und zügig hin. Bis es soweit ist, wünschen wir ‚Schiff Ahoi!‘“. (Stand. 17.05.2024 12.30 Uhr)
Fotos: Steffen Rasche für LMBV
Hintergrund:
Die Gestattung zum Befahren mit den Booten gemäß den Anträgen der Stadt Großräschen, der IBA-Terassen GmbH, des Ilsesee-Sportvereins Sedlitz-Großräschen e.V. und der BUG Lausitz GmbH & Co. KG setzte neben der Zwischennutzungsvereinbarung zwischen der LMBV, der Stadt Großräschen und dem Zweckverband LSB über die im Eigentum der LMBV befindliche Teilwasserfläche des noch in Herstellung befindlichen und unter Bergaufsicht stehenden Großräschener Sees die Unterzeichnung einer Haftungs- und Einverständniserklärung der Stadt Großräschen gegenüber der LMBV für die im Eigentum der Stadt Großräschen befindliche Teilwasserfläche sowie die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer — hier des Großräschener Sees – gem. § 43 Abs. 3 BbgWG für insgesamt 12 Boote und das Fahrgastschiff „Wilde Ilse“, voraus.
Zudem muss zwingend die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, Bedingungen sowie Verhaltensanforderungen einschließlich einer Haftungsfreistellung der LMBV und Haftungsübernahme durch die Stadt für die vorbenannten Nutzungen gesichert sein. Jeder Schiffs- und Bootsführer etc. muss zudem über die Pflicht zur Einhaltung der Betretungs- und Befahrverbote der gekennzeichneten und ausgewiesenen Wasser- und Uferbereiche sowie über die Besonderheiten, insbesondere Lage und Bedeutung der Austonnung und das Überfahrverbot informiert, Schiffs- und Bootsführer nachweislich belehrt werden.
Am wichtigsten ist zu beachten, dass das Befahren des Großräschener Sees mit genehmigten Wasserfahrzeugen nur bei dem Seewasserstand von +100,0 m NHN gestattet ist. Beim Unteschreiten dieses Wasserstandes gilt grundsätzlich das Befahrensverbot.
Das Einsetzen, das Befahren und Anlegen der Wasserfahrzeuge hat nur vom Stadthafen Großräschen aus zu erfolgen; Anlandungen mit den Wasserfahrzeugen von der Seeseite aus sind untersagt. Zu allen Uferböschungen des Großräschener Sees ist beim Befahren wasserseitig ein Mindestabstand von 100 Meter einzuhalten. Zur Uferböschung SPA-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (Vogelschutzgebiet) im südlichen Teil des Großräschener Sees ist ein größerer Abstand von 300 Meter einzuhalten.
Die Nutzungen erfolgen nur durch einen der LMBV und den Behörden namentlich bekannten, erfassten und zahlenmäßig begrenzten Personenkreis. Eine Nutzung durch namentlich nicht bekannte Personen — z. B. einem Bootsverleih — ist, mit Ausnahme der Beförderung von Personen mit dem Fahrgastschiff „Wilde Ilse“ im Rahmen der Ausnahmegenehmigung durch den LK OSL, ausgeschlossen. Veranstaltungen und Wettkämpfe sind nicht zulässig. Die freigegebene Teilwasserfläche im Rahmen der Sondernutzung darf nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht befahren werden.
Darüber hinaus wurde das kommunale Interesse an der Nutzung des im Norden befindlichen Stadtstrandes sowie der sich anschließenden Teilwasserfläche des Großräschener Sees zum Baden bereits für die touristische Saison 2024 signalisiert. Nach dem Abarbeiten von technischen Sanierungsvorgaben – in Abstimmung mit dem LBGR – könnte auch der bisherige geotechnische Sperrbereich am Großräschener See bis auf den Bereich des Stadtstrandes eingezogen werden. Künftig weisen daher noch Schilder auf jene Flächen hin, die noch nicht freigegeben werden.
Die nachgewiesene Standsicherheit und die hydromechanische Stabilität für das Tagebaurestgewässer Meuro/Großräschener See ist unter der Voraussetzung der Einhaltung des unteren Wasserstandes +100,00 m NHN gegeben. Bei Unterschreitung dieses Wasserstandes müssen die Flächen des Großräschener Sees wieder gesperrt werden. Ob auch im Jahr 2025 eine Zwischennutzung gelingt, orientiert sich an den Sanierungsbedürfnissen am benachbarten Sedlitzer See und wird sich am erreichten Wasserstand festmachen.