Dresden/Görlitz. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat am 16. März 2023 ihre Widersprüche zurückgenommen, die gegen die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen (LDS) eingelegt wurden.
Diese waren bereits im letzten Jahr zur Nutzung des Berzdorfer Sees von der LDS erlassen worden. Damit ist der Berzdorfer See ab sofort in weiten Teilen zum Befahren mit Wasserfahrzeugen für jedermann nutzbar.
Lediglich einige Beschränkungen, die aus Naturschutzgründen erforderlich sind, bleiben erhalten. Das Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung des Sees für die Schifffahrt ist damit abgeschlossen.
»Ich freue mich, dass die Anlieger und Nutzer des Berzdorfer Sees – ganz besonders die Freizeitkapitäne – nun Rechtssicherheit haben und sich entspannt auf die Sommersaison auf dem See vorbereiten können.« äußert sich Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. »Die Attraktivität der Region gewinnt noch einmal ganz erheblich, denn von dieser Allgemeinverfügung wird auch der Tourismus nochmals kräftig profitieren können.«
Die Rücknahmen der Widersprüche sind das Ergebnis zahlreicher Gespräche zwischen der LMBV und der Landesdirektion Sachsen. Hierbei wurde u. a. vereinbart, dass der Allgemeinverfügung vom 9. August 2022 zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees eine Präambel vorangestellt wird.
Diese Präambel betont nochmals den sich aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen ergebenden Vorrang der Sanierung durch die LMBV.
Die Allgemeinverfügung kann im Internetportal der Landesdirektion Sachsen (http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung) in der Rubrik Umweltschutz/Wasserwirtschaft eingesehen werden.
Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über Aushänge in den Seeanliegerkommunen Görlitz und Markersdorf sowie im Amtsblatt der Gemeinde Schönau-Berzdorf unterrichtet. Herausgeber: Landesdirektion Sachsen v. 17.03.2023