Dresden | Senftenberg | Boxberg. Die Landesdirektion Sachsen hat mit zwei Allgemeinverfügungen den rechtlichen Rahmen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Bärwalder Sees im Rahmen des Wasser- und Schifffahrtsrechts geschaffen. Damit kann der rund 13 Quadratkilometer große See, der aus einem Tagebaurestloch entstand und durch die LMBV als Bergbausanierer hergestellt wurde, pünktlich zum Start der Wassersportsaison am 1. April 2025 künftig von jedermann mit Fahrgastschiffen sowie nichtmotor- und motorangetriebenen Sportbooten befahren werden.
»Der größte Binnensee Sachsens, der Bärwalder See, ist ab der kommenden Saison für die Schifffahrt frei zugänglich. Das ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umwandlung des früheren Tagebaues Bärwalde zu einem überregionalen Zentrum der Erholung und des Wassersports. Zugleich lässt die Freigabe die Lausitz als aufstrebende Wassersport- und Wassertourismusregion noch stärker strahlen.« so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Mit den Allgemeinverfügungen wurde ein stabiler und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen. Mit diesem haben die Gemeinde Boxberg/Oberlausitz und die Investoren Planungssicherheit bei der Entwicklung weiterer touristischer Angebote. Die Nutzer des Sees, insbesondere die Hobby-Kapitäne, wissen jetzt genau, was wo und zu welcher Zeit auf dem See möglich ist. Zugleich ist für den Schutz der seltenen Vögel gesorgt, denen der Bärwalder See als Lebensraum dient.«
Mit der Feststellung der Fertigstellung des Sees für die Schifffahrt entfällt die bisherige Praxis der Erteilung von wasserrechtlichen Einzelzulassungen für die durch die Allgemeinverfügung zugelassenen Nutzungen, einschließlich des damit für Nutzer und Behörden verbundenen hohen Aufwandes. Dies begrüßte auch der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV, Bernd Sablotny nachdrücklich: »Dies ist auch ein wichtiger Schritt hin zur noch anstehenden Beendigung der Bergaufsicht für diesen großen Bergbaufolgesee in Sachsen. «
Drei Flächen werden aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen ständig von der Befahrung mit Wasserfahrzeugen freigehalten: Die auch bisher schon gesperrte trapezförmige Fläche in der Seemitte, die Westbucht nördlich von Uhyst sowie die Ostbucht südlich des Boxberger Strandes.
Ebenfalls aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wurde außerdem folgende zeitliche Begrenzung für das Befahren des Sees erforderlich: Von November bis März ist die Nutzung ganztägig sowie in den Monaten April, Mai und Oktober in den Nachtstunden untersagt. Darüber hinaus wird ein rund 1,2 Kilometer langer und 150 Meter breiter Uferstreifen nördlich der Westbucht für die Schifffahrt gesperrt sein.
Im Zusammenspiel der beiden Allgemeinverfügungen wird die Nutzung in den freigegebenen Bereichen zwischen dem 1. Juni und dem 30. September ohne Einschränkungen möglich sein. Zwischen dem 1. April und dem 31. Mai sowie dem 1. und dem 31. Oktober kann der See vom Sonnenauf- bis Sonnenuntergang mit den oben genannten Wasserfahrzeugen befahren werden.
Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Fertigstellung und jene zur temporären Begrenzung der Nutzung sind das Ergebnis eines umfangreichen Verwaltungsverfahrens. Dabei wurden zahlreiche Behörden und Institutionen, unter anderem der Landkreis Görlitz und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), beteiligt. Vorbehaltlich etwaiger Rechtsbehelfe gegen die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion sollte der unbefristeten Nutzung des Bärwalder Sees für die Schifffahrt nunmehr nichts mehr im Wege stehen.
Eine weitere Jedermanns-Nutzung am Bärwalder See soll zeitgleich durch das Landratsamt Görlitz ermöglicht werden. Mit einer eigenen Allgemeinverfügung regelt dieses den sogenannten Gemeingebrauch. Dazu gehören unter anderem das Baden und Schwimmen sowie das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb, wie z. B. Ruder‑, Paddel‑, Tret- und kleine Segelboote.
Interessierte können die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen ab dem 28. März 2025 online auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufen. Das Landratsamt Görlitz wird seine Allgemeinverfügung gesondert öffentlich bekannt geben. (Quelle: Medieninfo der LDS v. 21.03.25 | LMBV-Zitat ergänzt | UST)
