Leipzig/Dresden/Freiberg. (PM des OBA v. 10.03.23) Am 23.01.2023 fand eine Abstimmung zwischen den hauptbeteiligten Behördenvertretern und der LMBV zum Sachstand und zu den Perspektiven eines Harthkanals zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See statt. Mit diesem Bauwerk wurde bislang die Absicht verfolgt, eine Bündelung von wasserwirtschaftlichen Zielen (Überschusswasserableitung und Hochwasserentlastung) und gewässertouristischen Funktionen (schiffbare Verbindung) vorzunehmen. Die bisherigen Arbeiten zur Planung und zur Realisierung erfolgten im Zuge eines Schnittstellenprojektes nach dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zwischen Bund und Ländern durch die LMBV.
Im Ergebnis der Abstimmung wurden die nachfolgenden Befunde und Positionen herausgearbeitet:
- Aufgrund der eingetretenen erheblichen Kostensteigerungen und des bestehenden Budgetrahmens sind keine Voraussetzungen für die Fortführung des wassertouristischen Teils mehr gegeben.
- Überschusswasserableitung und Hochwasserentlastung als berg- und wasserrechtliche Verpflichtungen der LMBV sind für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit prioritär.
- Die LMBV wird den Antrag stellen, das Schnittstellenprojekt zu beenden, und sich auf die Erfüllung ihrer Sanierungsverpflichtungen konzentrieren, wozu sie sich ausdrücklich bekennt.
- Damit wird eine Neuplanung für das Vorhaben erforderlich, in deren Zuge auch über die Genehmigungserfordernisse zu befinden ist.
Zwischen den beteiligten Institutionen erfolgte eine Verständigung dahingehend, dass bei einer Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Sanierungsziele für den Zwenkauer See die kommunalen Entwicklungsziele angemessen zu berücksichtigen sind. Dabei bildet die Offenhaltung einer wassertouristischen Option für eine Realisierung in späterer Zeit eine Mindestanforderung bei allen weiteren Planungen. Dazu erfolgen Abstimmungen zwischen den Hauptbeteiligten. Zugleich wird sichergestellt, dass das im Zuge des Doppelhaushalts 2023/2024 beschlossene Budget für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards über die berg-rechtlichen Verpflichtungen hinaus uneingeschränkt für weitere Projekte zur Verfügung steht.
Die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland hat sich in ihrer Sitzung am 10.03.2023 mit der Situation befasst.
- Landesdirektion Sachsen (LDS)
- Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV)
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
- Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen (RPV)
- Sächsisches Oberbergamt (OBA)hat sich