Bisher wurde etwa die Hälfte der geplanten Ausbaustrecke bereits fertiggestellt
Senftenberg/Spreewitz. Durch den im Auftrag der LMBV derzeit laufenden Ausbau nimmt die Neuprofilierung der Kleinen Spree immer mehr Gestalt an. Der Ausbauabschnitt der Kleinen Spree von Burghammer bis Spreewitz in der Gemeinde Spreetal für eine maximale Abflusskapazität von 7 m³/s ist ein wichtiger Bestandteil des Wasserspeichersystems Lohsa II, das aus den drei Speicherbecken (SB) Dreiweibern, Lohsa II und Burghammer besteht.
Das Wasserspeichersystem Lohsa II dient der Niedrigwasseraufhöhung der Spree und damit dem Schutz des Biosphärenreservates Spreewald und der Stützung des Wasserhaushaltes von Berlin.
Grundlage für den derzeitigen Ausbau bildet das entsprechende Planfeststellungsverfahren zum „Wasserspeichersystem Lohsa II“ Teil 2 „Ausbau Kleine Spree von Burghammer bis Spreewitz“ vom 21. März 2018. Durch den Ausbau der Kleinen Spree auf einer Länge von 5,4 Kilometern soll das Wasserspeichersystem Lohsa II vollständig betriebsfähig werden.
Das Vorhaben schließt auch eine Entnahme vorhandener Eisenhydroxidschlamm-Ablagerungen im und am Gewässer ein. Dazu wurde mittels Saug-Spülverfahren der sedimentierte Eisenhydroxidschlamm über Landsammelleitungen zu geotextilen Entwässerungsschläuchen gepumpt und nach dortiger Entwässerung fachgerecht entsorgt.
Die vorbereitenden Arbeiten für den Gewässerausbau einschließlich der Kampfmittel-Suche und ‑Beräumung begannen schon im Herbst 2018. Seit Juli 2020 wird nach vollständiger Entschlammung der Ausbaustrecke innerhalb des ursprünglichen Gewässerverlaufes das neue Trapezprofil hergestellt. Die Arbeiten durch die auftragnehmende Firma HAGN Umwelttechnik GmbH aus Sulzemoos finden weitestgehend einseitig am Flusslauf statt. Die Ausbauabschnitte werden wechselnd an denjenigen Uferbereich gelegt, an dem mit geringeren ökologischen Auswirkungen zu rechnen ist.
Die Sohlbreite im Ausbaubereich wird im Mittel fünf bis sechs Meter betragen und eine mäandrierende Niedrigwasserrinne aufweisen. Das neue Gewässerbett wird insgesamt ca. zehn Meter breit sein. Der Gewässerausbau erfolgt in der „fließenden Welle“. Somit kann in weiten Teilen des Ausbaubereiches auf eine trockene Baugrube mit Wasserhaltung und Umflut verzichtet werden. Nur in Bereichen wo der Einbau von Wasserbaupflaster vorgesehen ist, wird eine Bauwasserhaltung erforderlich. Durch den Einbau eines hauptsächlich einlagigen ungebundenen Kornfilters werden Flusssohle sowie Böschungen gesichert. Zur Böschungssicherung erfolgt zudem der Auftrag von Oberboden und die Begrünung sukzessive zum Ausbaufortschritt, wobei die optische Integration des Gewässers in das vorhandene Landschaftsbild unterstützt werden soll.
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Fließgewässerfauna werden in ausgewählten Bereichen mit einer Gesamtlänge von ca. einem Kilometer Aufweitungen, kleine Inselflächen, Schilfflächen und unterschiedlich geneigte Böschungen angelegt, um gewässertypische Strukturen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Gewässerfauna und –flora zu schaffen. Die Naturschutzfachlichen Anforderungen werden durch eine ökologische Baubegleitung überwacht und beinhalten u.a. auch das Umsetzen von Ameisennestern, das Bergen von Höhlenbäumen sowie das Anbringen von Nistkästen.
Bis Ende Februar 2021 konnte die Hälfte der geplanten Ausbaustrecke bereits fertiggestellt werden. Der Abschluss der Maßnahme zum Flussausbau ist derzeit witterungsabhängig im Frühjahr 2022 geplant. Anschließend erfolgt noch der Neubau einer Fußgängerbrücke, einer Wirtschaftsbrücke sowie der Ersatzneubau des Pegels Burgneudorf in der Nähe der Straßenbrücke des Ortes Burgneudorf. Das Bauvorhaben wird abschließend durch die Bepflanzung der beanspruchten Flächen entlang des Gewässers komplettiert.
Die erforderlichen umfangreichen Umverlegungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen der querenden Rohrleitungen wurden und werden in enger Abstimmung mit den jeweiligen Medienträgern durchgeführt. Zudem wird die Gesamtmaßnahme, wie bereits schon im Planungsprozess, durch die Landestalsperrenverwaltung, welche die Unterhaltungslast der Kleinen Spree als Gewässer 1. Ordnung im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes ausübt, im Rahmen der Ausführung begleitet. (UST Stand: 15.03.2021)
Ausbau-Fotos aus 2020