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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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Bergbausanierer informierten in Regis-Breitingen über geplante Maßnahmen an Adria

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Zahlreiche Anwohner folgten der Einladung zum Informationsgespräch

Leip­zi­g/­Re­gis-Breit­in­gen. Am Mon­tag, den 24. Febru­ar, fand in Regis-Breit­in­gen ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch zur geplan­ten Sanie­rung und den damit ver­bun­de­nen Sper­run­gen am Spei­cher­be­cken Bor­na statt. Rund 70 Inter­es­sier­te nutz­ten die Mög­lich­keit, sich die geplan­ten Maß­nah­men erläu­tern zu las­sen.

Nach einer Begrü­ßung durch Wolf­ram Lenk, Bür­ger­meis­ter von Regis-Breit­in­gen, infor­mier­ten Mit­ar­bei­ter der LMBV und der betei­lig­ten Arbeits­ge­mein­schaft (CDM Smith und BIUG) über die geplan­ten Sanie­rungs­schrit­te und die damit ver­bun­de­ne Erwei­te­rung des Sperr­be­rei­ches. Im Anschluss gab es die Mög­lich­keit, Fra­gen zu stel­len und Hin­wei­se zu geben.

His­to­rie Spei­cher­be­cken Bor­na
Das Spei­cher­be­cken Bor­na befin­det sich auf einem berg­bau­lich gepräg­ten, unsa­nier­ten Gebiet. Eine geo­tech­ni­sche Sanie­rung der Kip­pen­bö­den ist not­wen­dig. Bis zum Abschluss der Sanie­rung besteht in ein­zel­nen Berei­chen die Gefahr von Grund­brü­chen und Set­zungs­flie­ßen. Daher wur­de rund um das Spei­cher­be­cken ein geo­tech­ni­scher Sperr- und Gefah­ren­be­reich aus­ge­wie­sen. Hin­weis­schil­der kenn­zeich­nen die gefähr­de­ten Gebie­te bezie­hungs­wei­se jene Area­le, die nicht betre­ten wer­den dür­fen.

Geplan­te Sanie­rungs­maß­nah­men
Zur Besei­ti­gung der Ver­flüs­si­gungs­ge­fahr ist eine Sta­bi­li­sie­rung der Kip­pen­bö­den mit­tels Ver­dich­tung not­wen­dig. Zum Ein­satz kom­men am Spei­cher­be­cken Bor­na die Stop­fen­de Rüt­tel­druck­ver­dich­tung (SRDV) sowie die Scho­nen­de Spreng­ver­dich­tung (SSPV). Im Bereich der Innen­kip­pe und der Ost­bö­schung des Spei­chers wer­den die gewähl­ten Sanie­rungs­tech­no­lo­gien im Rah­men von Pro­be­fel­dern zunächst getes­tet. Wäh­rend­des­sen kann es in den Böschungs­be­rei­chen zu unbe­ab­sich­tig­ten Ver­flüs­si­gun­gen und Set­zungs­flie­ßen kom­men. Infol­ge des­sen kön­nen Mas­sen in das Spei­cher­be­cken flie­ßen und auf der Was­ser­flä­che Schwall­wel­len ent­ste­hen las­sen. Die­se gefähr­den Per­so­nen und Gegen­stän­de, die sich auf der Was­ser­flä­che sowie im Ufer­be­reich befin­den. Um die­se Gefähr­dung aus­zu­schlie­ßen, erfolgt mit Beginn der Sanie­rungs­tä­tig­keit in 2020 die Ein­rich­tung erwei­ter­ter Sperr­be­rei­che für die Pro­be­fel­der. Für die­se gilt ein abso­lu­tes Betre­tungs- und Befah­rungs­ver­bot. Das Baden und Angeln sowie das Befah­ren der Was­ser­flä­che ist ab 2020 unter­sagt. Die bei­den von der Kreis­stra­ße 7932 nach Nor­den füh­ren­den Zufahr­ten (Damm­fahr­weg / Beton­plat­ten­weg) zäh­len in die­sem Zeit­raum zum Bau­be­reich und kön­nen nicht genutzt wer­den.

Vor­aus­sicht­li­cher Sanie­rungs­zeit­raum Arbei­ten:

  • 2020 – 2022: Betrieb Pro­be­fel­der, tem­po­rä­re Erwei­te­rung Sperr­be­reich
  • 2022 – 2023: Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se, Pla­nung Aus­schrei­bung, Sanie­rungs­leis­tung des Sperr­be­rei­ches
  • 2023 – 2029: Haupt­sa­nie­rung, Erwei­te­rung des Sperr­be­rei­ches auf gesam­ten Spei­cher Bor­na
  • Vor­aus­sicht­lich ab 2029 erfolgt die Auf­he­bung der Sperr­be­rei­che.

Sperr­be­reichs­er­wei­te­rung am Spei­cher­be­cken Bor­na
Mit der All­ge­mein­ver­fü­gung über Maß­nah­men zur Gefah­ren­ab­wehr am Spei­cher Bor­na des Säch­si­schen Ober­berg­am­tes vom 11. Mai 2010 erfolg­te – auf­grund der vor Ort fest­ge­stell­ten Gefah­ren­la­ge – die Aus­wei­sung eines Gesamt­ge­fah­ren­be­rei­ches um den Spei­cher Bor­na mit einer voll­stän­di­gen Sper­rung von Teil­be­rei­chen.

Die LMBV wur­de durch das Säch­si­sche Ober­berg­amt mit der Poli­zei­ver­ein­ba­rung vom 28. März 2018 auf­ge­for­dert, als Pro­jekt­trä­ger Gefah­ren­ab­wehr­maß­nah­men durch­zu­füh­ren. Auf Grund­la­ge der dar­auf­hin durch­ge­führ­ten Unter­su­chun­gen und Pla­nun­gen erfolg­te eine Neu­be­wer­tung der Gefah­ren­la­ge, die zur Aus­wei­sung eines erwei­ter­ten Sperr­be­rei­ches ab dem 1. Janu­ar 2020 führ­te.

Durch die in 2020 begin­nen­den Bau­maß­nah­men und die dabei ein­ge­tra­ge­nen Initia­le wird die Gefähr­dungs­la­ge noch ein­mal ver­schärft, wes­halb ab dem 1. August 2020 eine zusätz­li­che Erwei­te­rung der Sperr­be­reichs­gren­zen durch das Sächs­OBA erfolgt. Ziel der Sanie­rungs­maß­nah­men am Spei­cher Bor­na ist die gefahr­lo­se Nut­zung der Flä­chen und damit die Auf­he­bung des Sperr­be­rei­ches. Die Maß­nah­me wird, unter­teilt in ver­schie­de­ne Bau­pha­sen, vor­aus­sicht­lich bis 2029 andau­ern. Dabei kom­men in den jewei­li­gen Teil­be­rei­chen ent­spre­chend ange­pass­te Sanie­rungs­tech­no­lo­gien zum Ein­satz.

Impressionen vom Informationsabend (Fotos: Anika Dollmeyer für LMBV)