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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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EHS-Monodeponie

Die LMBV plant auf ihrem eigenen Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). ,,EHS-Monodeponie'' bedeutet, dass ausschließlich eisenhaltige Ablagerungen deponiert werden. Es handelt sich um eine Deponie der Klasse DK 1 – also nicht gefährliche Abfälle.

Hintergrund

Die­se eisen­hal­ti­gen Abla­ge­run­gen wer­den aus Vor­flu­tern und Was­ser­be­hand­lungs­an­la­gen unse­rer Regi­on gebor­gen, weil sie unter ande­rem zu einer Ocker­fär­bung füh­ren. An ver­schie­de­nen Orten in der Lau­sitz gibt es zur­zeit Bemü­hun­gen und tech­ni­sche
Kon­zep­te, um unse­re Fließ­ge­wäs­ser sau­ber zu hal­ten. Die­ses Pro­jekt ist ein Teil der Lösung. Weil es EHS-Abla­ge­run­gen in gro­ßen Men­gen aus dem Was­ser­kreis­lauf ent­nimmt. Aber weil wir wis­sen, dass es um lnfra­struk­tur­vor­ha­ben immer auch Dis­kus­sio­nen gibt, infor­mie­ren wir an die­ser Stel­le über alles, was Sie inter­es­sie­ren könn­te.

Warum dieser Standort?

Die LMBV hat im ers­ten Schritt einen sehr gut geeig­ne­ten Ort aus­ge­wählt. Er befin­det sich zwi­schen Kos­te­brau und Schip­kau auf einem Gelän­de, das eini­gen von Ihnen noch als „Bag­ger­feld 116″ im frü­he­ren Tage­bau Klett­witz bekannt sein wird. Die nächs­te Wohn­be­bau­ung liegt in 900 Meter Ent­fer­nung, die meis­ten Sied­lun­gen noch deut­lich wei­ter ent­fernt. Die Ein­grif­fe in Natur und
Land­schaft sind gering. Der sicher abge­dich­te­te Depo­nie­bo­den wird sich meh­re­re Meter über dem Grund­was­ser­end­stand befin­den, es gibt also kei­nen Kon­takt zum Grund­was­ser. Auch das Land­schafts­bild wird nicht ver­än­dert, weil die Umge­bungs­hö­hen nicht über­schrit­ten wer­den. Die in Fra­ge ste­hen­de Flä­che umfasst ca. 330 x 390 Meter. Die Zufahrt soll über die L 60 erfol­gen. Es wird im Schnitt mit ca. 16 bis 20 Lkw pro Tag gerech­net.

Pro­jekt­ge­biet EHS-Depo­nie

Land­schaft bei Kos­te­brau

Abstand zur Wohn­be­bau­ung

Aktuelle News zum Thema EHS

Wie ist der aktuelle Stand?

In einer Auf­takt­ver­an­stal­tung hat­te die LMBV bereits im Okto­ber 2021 Gemein­de­ver­tre­ter infor­miert. Auch die Medi­en haben mehr­fach über das Vor­ha­ben berich­tet. Eine wei­te­re Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung fand im August 2023 in Kos­te­brau statt. Dabei wur­de Kri­tik an dem Vor­ha­ben aus dem unmit­tel­ba­ren Pro­jekt­um­feld deut­lich. Inzwi­schen wur­de ein Pro­jekt­bei­rat ins Leben geru­fen, es fin­den Bür­ger­sprech­stun­den in Kos­te­brau statt.

Was sind die nächsten Schritte?

Noch bevor das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren beginnt, wer­den wir regel­mä­ßig über die Pla­nungs­stän­de infor­mie­ren. Dabei kann es um Ver­kehrs­auf­kom­men, Lärm- und Staub­min­de­rung eben­so gehen wie um den Schutz des Grund­was­sers oder ein­zel­ne Pla­nungs­stän­de. Auch im Rah­men des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens sind wei­te­re Schrit­te zur öffent­li­chen Betei­li­gung vor­ge­se­hen. Pla­nung, Ge­nehmigung und Depo­nie­an­la­gen­bau wer­den vor­aus­sicht­lich meh­re­re Jah­re in Anspruch neh­men.

Wie und wo können Sie sich informieren?

Gern laden wir Sie zu Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen ein. Weil wir uns als LMBV als Teil die­ser Regi­on ver­ste­hen, hier dau­er­haft Ar­­beits- und Aus­bil­dungs­plät­ze schaf­fen und mit Ihnen gemein­sam nach guten Lösun­gen suchen wol­len. Hier fin­den Sie künf­tig aktu­elle Infor­ma­tio­nen und Ansprech­part­ner zum Pro­jekt.

Experten zum EHS-Thema

Häufig gestellte Fragen zur geplanten EHS-Monodeponie

1. War­um braucht es eine Depo­nie für den Eisen­hy­dr­o­xid­schlamm?

Die LMBV arbei­tet seit 2013 in viel­fäl­ti­ger Wei­se ziel­ge­rich­tet dar­an, die Eisen­be­las­tung in den Fließ­ge­wäs­sern zu redu­zie­ren. In den Ein­zugs­ge­bie­ten der Lau­sit­zer Vor­flu­ter Spree und Schwar­ze Els­ter sind lang­fris­tig und dau­er­haft ca. 200 Kilo­me­ter Fließ­ge­wäs­ser­ab­schnit­te 1. und 2. Ord­nung betrof­fen. Im Zuge der Behand­lung und Beräu­mung die­ser Fließ­ge­wäs­ser fal­len gro­ße Men­gen an Eisen­hy­dr­o­xid­schläm­men (EHS) an. Mit den ste­tig stei­gen­den Men­gen stei­gen auch die Kos­ten. Zugleich ent­wi­ckeln sich die Annah­me­ka­pa­zi­tä­ten auf dem Ent­sor­gungs­markt rück­läu­fig. Allein im Sanie­rungs­be­reich Lau­sitz fie­len zwi­schen 2019 — 2022 durch­schnitt­lich rund 82.000 Ton­nen EHS pro Jahr an. In der Bewer­tung der EHS-Men­gen ist davon aus­zu­ge­hen, dass ab 2030ff. durch­schnitt­lich 50.000 Ton­nen jähr­lich nicht ver­meid­bar und auch nicht wirt­schaft­lich ver­wert­bar sind. Um die­sen Men­gen Herr zu wer­den, plant die LMBV die Errich­tung einer betriebs­ei­ge­nen EHS-Monode­po­nie im ehe­ma­li­gen Tage­bau Klett­witz („Bag­ger­feld 116“) am Stand­ort Rand­schlauch Kos­te­brau im Bun­des­land Bran­den­burg. Nur so ist es lang­fris­tig mög­lich, die Eisen­hy­dr­o­xid­schläm­me dau­er­haft aus den Lau­sit­zer Fließ­ge­wäs­sern fern­zu­hal­ten und gesi­chert zu ver­brin­gen.

2. War­um favo­ri­siert die LMBV den Stand­ort nahe Kos­te­brau?

Der Stand­ort „Bag­ger­feld 116“ bie­tet für die Errich­tung einer betriebs­ei­ge­nen, bis­her ein­ma­li­gen Monode­po­nie die­ser Art eine Viel­zahl an Vor­tei­len. Er gehört his­to­risch zum ehe­ma­li­gen Tage­bau Klett­witz und bil­det eine berg­bau­li­che Hohl­form (Rand­schlauch Kos­te­brau). Am Stand­ort wur­de bis Anfang der 1990er Jah­re ein Kies­de­pot mit einem Volu­men von 4,5 Mio. Kubik­me­ter für zukünf­ti­ge Berg­bau­sa­nie­rungs­vor­ha­ben ange­legt. Die Kies­ent­nah­me wird bis etwa 2030 abge­schlos­sen sein, sodass die abschlie­ßend ver­blei­ben­de Tief­la­ge berg­recht­lich sowie­so wie­der nutz­bar gestal­tet wer­den muss. Die zumin­dest teil­wei­se Ver­fül­lung die­ser Tief­la­ge mit­hil­fe der Depo­nie kann somit inte­gra­ler Bestand­teil der Sanie­rung des Are­als sein. Die inso­fern güns­ti­ge Tief­la­ge sorgt zudem dafür, dass die Umge­bungs­hö­hen nicht über­schrit­ten wer­den und sich das Land­schafts­bild nicht ver­än­dert. 

Dar­über hin­aus liegt die nächs­te Wohn­be­bau­ung 900 Meter ent­fernt, die meis­ten Sied­lun­gen noch deut­lich wei­ter. Die Ein­grif­fe in Natur und Land­schaft sind gering. Ein sicher abge­dich­te­ter Depo­nie­kör­per wird sich meh­re­re Meter über dem maxi­ma­len Grund­was­ser­spie­gel befin­den, es gibt also kei­nen Kon­takt zum Grund­was­ser.

Der Stand­ort erfüllt aus Sicht der LMBV alle Vor­aus­set­zun­gen für eine ord­nungs­ge­mä­ße, schad­lo­se Ver­wer­tung bzw. gemein­wohl­ver­träg­li­che Besei­ti­gung von EHS, gemäß dem „Gesetz zur För­de­rung der Kreis­lauf­wirt­schaft und Siche­rung der umwelt­ver­träg­li­chen Bewirt­schaf­tung von Abfäl­len“ (Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz — KrWG) sowie den Kri­te­ri­en zur Stand­ort­eig­nung nach der „Ver­ord­nung über Depo­nien und Lang­zeit­la­ger“ (Depo­nie­ver­ord­nung — DepV).

3. Wer wur­de in die Stand­ort­su­che mit ein­be­zo­gen?

Im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung wur­den die Geneh­mi­gungs­be­hör­den im Land Bran­den­burg, der Land­kreis Ober­spree­wald-Lau­sitz, die Anlie­ger­kom­mu­nen (Lauchhammer/Kostebrau, Schip­kau, Schwarz­hei­de) und nicht zuletzt die Medi­en früh­zei­tig infor­miert. In die Fach­ar­beit der LMBV wer­den gene­rell inter­ne und exter­ne Fach­leu­te (Objekt­pla­ner, Geo­lo­gen, Hydro­lo­gen, Abfall­be­auf­trag­te, Inge­nieu­re, Juris­ten, Sach­ver­stän­di­ge, Gut­ach­ter u. a.) ein­be­zo­gen. Die LMBV wird in den Gre­mi­en der Braun­koh­le­sa­nie­rung (Regio­na­le Sanie­rungs­bei­rä­te) sowie durch die Bund-Län­der-Geschäfts­stel­le des Steue­rungs- und Bud­get­aus­schus­ses für die Braun­koh­le­sa­nie­rung als exter­ne Prüf­stel­le über­wacht, kon­trol­liert und geprüft.

4. Wie ist der zu depo­nie­ren­de EHS zusam­men­ge­setzt? Gehö­ren Arsen, Cad­mi­um und ande­re Schwer­me­tal­le zu den Bestand­tei­len und wie gefähr­lich ist das für die Men­schen im Umfeld?

Der Eisen­hy­dr­o­xid­schlamm ist ein hete­ro­ge­nes Stoff­ge­misch. Er beinhal­tet Eisen­ver­bin­dun­gen (Eisen­hy­dr­o­xi­de), orga­ni­sche Bestand­tei­le, klas­ti­sche Sedi­men­te wie Sand und mine­ra­li­sche Fein­stof­fe, u. a. Metal­le und Sal­ze. Der Eisen­hy­dr­o­xid-Anteil liegt durch­schnitt­lich bei etwa einem Drit­tel der Gesamt­men­ge (ca. 34%).

Einen mar­gi­na­len Men­gen­an­teil im EHS neh­men die Grup­pe der in der Natur vor­kom­men­den Metal­le ein. Das mine­ra­li­sche Eisen hat stark bin­den­de Eigen­schaf­ten, d. h. es geht auf­grund phy­si­ka­lisch-che­mi­scher Pro­zes­se, Bin­dun­gen mit ande­ren Schwer­me­tal­len (wie Cad­mi­um, Nickel, Kup­fer, Blei, Zink u. a.) oder Halb­me­tal­len (z. B. Arsen oder Selen) ein.

Bei der Ent­sor­gung gemäß Abfall­recht gel­ten stren­ge Regeln. Über­prüft wird die Zusam­men­set­zung von einem unab­hän­gi­gen akkre­di­tier­ten Labor. Seit 2013 wur­den aus den ange­fal­le­nen ca. 500.000 Ton­nen EHS rund 500 Pro­ben ana­ly­siert. Im Ergeb­nis wur­den sie als nicht gefähr­li­che Abfäl­le dekla­riert, die unein­ge­schränkt auf einer Depo­nie der Klas­se I ein­ge­baut wer­den dür­fen. Genau die­se stren­gen Stan­dards wer­den auch für die geplan­te EHS-Monode­po­nie gel­ten. Gefah­ren für Leib und Leben kön­nen des­halb aus­ge­schlos­sen wer­den.

5. Woher wird der Eisen­hy­dr­o­xid­schlamm kom­men?

Die Schläm­me fal­len im Umkreis von bis zu 70 Kilo­me­tern im LMBV-Sanie­rungs­be­reich Lau­sitz im Zuge der EHS-Fließ­ge­wäs­ser­be­räu­mung als Bag­ger­gut sowie als Schläm­me aus der Was­ser­klä­rung in Was­ser­be­hand­lungs­an­la­gen (WBA) der LMBV an. Die loka­li­sier­ten Orte, an denen der EHS anfällt, befin­den sich aus­schließ­lich im Bun­des­land Bran­den­burg. Eine Haupt­an­fall­stel­le wird ab dem Jahr 2024 die WBA in Ples­sa sein.

6. Wie wird der Eisen­hy­dr­o­xid­schlamm trans­por­tiert? Wie hoch ist das zusätz­li­che Schwer­last­auf­kom­men?

Der EHS wird aus wirt­schaft­li­chen Grün­den vor­zugs­wei­se mit 40-Ton­ner Lkw-Sat­tel­zü­gen antrans­por­tiert. Pro Tag ist mit 10 Voll­fahr­ten und ent­spre­chend 10 Leer­fahr­ten zu rech­nen. Gefah­ren wird grund­sätz­lich von Mon­tag bis Frei­tag. Ein vol­ler Lkw wird 20 Ton­nen EHS gela­den haben. Bei 10 Fahr­ten am Tag wer­den täg­lich 200 Ton­nen trans­por­tiert. Das sind 1.000 Ton­nen pro Woche bzw. bei 50 Kalen­der­wo­chen 50.000 Ton­nen EHS pro Jahr.

7. Wie feucht wird die EHS-Fracht beim Trans­port sein? Ist mit Stra­ßen­ver­un­rei­ni­gun­gen (trop­fen­de Las­ter) oder auch Staub­ver­we­hun­gen aus der Ladung zu rech­nen?

EHS wird mit einem min­des­tens 25-pro­zen­ti­gen Fest­stoff­ge­halt trans­por­tiert. D. h. eine Ton­ne EHS besteht aus 250 kg Tro­cken­mas­se und 750 Litern Was­ser. Auf­grund des hohen Was­ser­ge­hal­tes ist weder beim Trans­port noch beim Ein­bau in die Depo­nie mit Staub­be­las­tun­gen zu rech­nen. Stra­ßen­ver­un­rei­ni­gun­gen durch flüs­si­ge EHS-Ladungs­ver­lus­te oder auch sons­ti­ge Fahr­bahn­ver­schmut­zun­gen sind bereits heu­te unzu­läs­sig. Sie sind durch tech­ni­sche Maß­nah­men sicher ver­meid­bar.

8. Wer­den dem Schwer­last­ver­kehr fes­te Rou­ten vor­ge­schrie­ben? Ist es mög­lich, dass der Ver­kehr durch ein­zel­ne Wohn­ge­bie­te bspw. von Lauch­ham­mer, Schwarz­hei­de, Schip­kau oder Klett­witz führt?

Die LKW wer­den auf­grund unter­schied­li­cher EHS-Anfall­stel­len über ver­schie­de­ne Rou­ten zum Depo­nie­stand­ort gelan­gen. Nach jet­zi­gem Pla­nungs­stand kom­men sie aus den Rich­tun­gen Plessa/Lauchhammer über die B 169, aus Fins­ter­wal­de und Schip­kau über die Lan­des­stra­ße 60. Für Klett­witz ist ledig­lich der Ver­kehr über die BAB-Anschluss­stel­le A 13 nen­nens­wert. Bei täg­lich 10 Hin- und Rück­fahr­ten fah­ren 3 LKW von/nach Ples­sa über Lauch­ham­mer, 1 LKW von/nach Fins­ter­wal­de und 6 LKW über die A 13 (Anschluss­stel­le Klett­witz) und tan­gie­ren Schip­kau über die L60. Ver­ein­zelt wer­den bei den Rou­ten unver­meid­bar auch Wohn­häu­ser pas­siert.

9. Wel­che Grö­ße wird die Depo­nie haben?

Geplant ist der Depo­nie­kör­per auf einer Flä­che von 330  x 390 Meter. Dies sind 128.700 m² bzw. rund 13 Hekt­ar. Dazu kom­men rund 7 Hekt­ar an Betriebs­flä­chen für Gebäu­de und Infra­struk­tur. Die Flä­che der Kies­ent­nah­me im „Bag­ger­feld 116“ umfasst ins­ge­samt 60 Hekt­ar. Das Volu­men des Depo­nie­kör­pers beträgt etwa 1,7 Mio. m³.

10. Ist bei ent­spre­chen­der Wind­last mit Staub­ver­we­hun­gen von der Depo­nie in die umlie­gen­den Ort­schaf­ten zu rech­nen?

Wie in der Ant­wort zu Fra­ge 6 (The­ma: Trans­port- oder Ein­bau­ver­lus­te) erwähnt sind Staub­ver­we­hun­gen beim Trans­port oder Ein­bau des EHS in die Depo­nie aus­ge­schlos­sen. Auch von der Depo­nie kön­nen kei­ne rele­van­ten Staub­emis­sio­nen in Rich­tung umlie­gen­der Ort­schaf­ten aus­ge­hen. Sie wer­den im Betriebs­re­gime der Depo­nie durch tech­ni­sche Maß­nah­men sicher ver­hin­dert.

11. Kann der EHS auf der Depo­nie vom auf­stei­gen­den Grund­was­ser auf­ge­schwemmt wer­den? Kön­nen ähn­lich frü­he­rer Teer­seen rote EHS-Seen ent­ste­hen?

Die geplan­te Depo­nie der Klas­se I ist ein ober­ir­disch, grund­was­ser­fern ange­leg­ter Kör­per für schad­stoff­ar­me und wei­test­ge­hend mine­ra­li­sier­te, nicht gefähr­li­che Abfäl­le. Der nach­berg­bau­li­che Grund­was­ser­wie­der­an­stieg ist dort wei­test­ge­hend abge­schlos­sen. Die Was­ser­hal­tung ist außer Betrieb.

Der Grund­was­ser­spie­gel wird min­des­tens 10 Meter unter Gelän­de­ober­kan­te bei ca. +115 m NHN lie­gen. Die vor­ge­se­he­ne Höhe der Depo­nie­ba­sis bei +126 m NHN gewähr­leis­tet einen Flur­ab­stand von min­des­tens 10 Metern. Laut Depo­nie­ver­ord­nung wird ein Min­dest­ab­stand von einem Meter von der Depo­nie­ba­sis­ab­dich­tung zum frei­en Grund­was­ser­spie­gel gefor­dert. Auf­grund der Ent­fer­nung zum Grund­was­ser kann trotz der Tief­la­ge auch hydro­geo­lo­gisch kein Berg­bau­fol­ge­see ent­ste­hen. Nie­der­schlä­ge tra­gen ledig­lich auf den Betriebs­flä­chen zur Bin­dung von Staub bei.

12. Stellt die Depo­nie eine Gefahr für Flo­ra und Fau­na in der unmit­tel­ba­ren Umge­bung dar?

Die Berg­bau­fol­ge­land­schaft im Rand­schlauch Kos­te­brau hat sich trotz der nähr­stoff­ar­men, ter­tiä­ren Kip­pen­bö­den durch Initi­al­re­na­tu­rie­rung und auf­grund natür­li­cher Suk­zes­si­on gut ent­wi­ckelt. Eine Schutz­ge­biets­ku­lis­se (z. B. Fau­na-Flo­ra-Habi­tat — FFH-Gebiet, Land­schafts­schutz­ge­biet — LSG, Natur­schutz­ge­biet — NSG, Vogel­schutz­ge­biet — SPA u. a.) ist nicht vor­han­den.

13. Wie lässt sich eine EHS-Depo­nie ver­ant­wor­ten, in deren Stoff­ge­misch Arsen ent­hal­ten ist?

Arsen ist ein natür­li­ches che­mi­sches Ele­ment, das in gerin­gen Kon­zen­tra­tio­nen prak­tisch über­all im Lau­sit­zer Boden vor­kommt. Die geo­ge­ne Hin­ter­grund­be­las­tung beträgt 5–10 mg/kg in der Lau­sitz. Es ist gering­fü­gig in vie­len Nah­rungs­mit­teln ent­hal­ten, vor­wie­gend in Getrei­de, Brot, pflanz­li­cher Stär­ke, Fisch und Fleisch. Selbst im streng kon­trol­lier­ten Trink­was­ser in Deutsch­land fin­det sich Arsen.
Gera­de weil Arsen in bestimm­ten Ver­bin­dun­gen und in höhe­ren Dosen gif­tig  und töd­lich sein kann, hat der Gesetz­ge­ber stren­ge Grenz­wer­te defi­niert — auch für den Arsen­ge­halt in Fest­stof­fen mine­ra­li­scher Abfäl­le. Eine kon­se­quen­te Bepro­bung des EHS in den ver­gan­ge­nen Jah­ren belegt ein­deu­tig, dass die vor­ge­schrie­be­nen Grenz­wer­te deut­lich unter­schrit­ten wer­den. Ohne die­sen per­ma­nen­ten Nach­weis wäre eine wie von der LMBV geplan­ten EHS-Monode­po­nie nicht geneh­mi­gungs­fä­hig.

14. Was bedeu­tet es, dass die EHS-Monode­po­nie eine Depo­nie der Klas­se I (DK I) sein wird?

Je nach Schad­stoff­ge­halt wer­den abzu­la­gern­de Abfäl­le über soge­nann­te Zuord­nungs­wer­te und Kri­te­ri­en der Depo­nie­ver­ord­nung (DepV) in die Depo­nie­klas­sen (DK) 0 bis IV zuge­ord­net. Die­se Klas­sen legen fest, wel­che Para­me­ter in wel­chen Kon­zen­tra­tio­nen (sie­he DepV_Anhang 3) in den Abfäl­len ent­hal­ten sein dür­fen, um auf Depo­nien der jewei­li­gen Depo­nie­klas­se abge­la­gert zu wer­den. Die von Sei­ten der LMBV geplan­te Depo­nie der Klas­se I (DK I) ist ein End­la­ger für mäßig belas­te­te Abfäl­le. Dies könn­ten bei­spiels­wei­se Böden, Bau­schutt oder Schla­cken sein. Auf der betriebs­ei­ge­nen LMBV-Monode­po­nie sol­len aus­schließ­lich EHS als nicht gefähr­li­che Abfäl­le, d.h. Bag­ger­gut aus Fließ­ge­wäs­ser­be­räu­mun­gen sowie Schläm­me aus der Was­ser­klä­rung in Was­ser­be­hand­lungs­an­la­gen (WBA), depo­niert wer­den.

15. Wird zuguns­ten der Depo­nie intak­te Berg­bau­fol­ge­land­schaft wie­der zer­stört?

Der Stand­ort „Bag­ger­feld 116“ steht unter Berg­auf­sicht. Gemäß „Abschluss­be­triebs­plan (ABP) Tage­bau Klett­witz“ hat die LMBV die Auf­ga­be, die Flä­che in ört­li­cher Nähe zum Wind­park Klett­witz für eine Nach­nut­zung zu gestal­ten. Der Depo­nie­kör­per soll sich idea­ler­wei­se als Land­schafts­bau­werk in das Land­schafts­bild der Berg­bau­fol­ge­land­schaft ein­pas­sen. Somit ent­stün­de durch das Depo­nie­vor­ha­ben ein Syn­er­gie­ef­fekt für die Gestal­tung der Flä­che in Vor­be­rei­tung ihrer lang­fris­tig ange­leg­ten Ent­las­sung aus der Berg­auf­sicht.

16. Steht der Bau der EHS-Depo­nie nicht der tou­ris­ti­schen Ent­wick­lung der Regi­on um Lauch­ham­mer, Kos­te­brau und Schip­kau ent­ge­gen?

Das Gegen­teil ist der Fall. Das gilt sowohl für den Stand­ort als auch für die Lau­sitz ins­ge­samt: durch die abschlie­ßen­de Gestal­tung der Berg­bau­fol­ge­land­schaft im ehe­ma­li­gen Tage­bau Klett­witz kann das Depo­nie­vor­ha­ben sogar tou­ris­ti­sche Ziel­stel­lun­gen för­dern. Als Bau­stein der Gesamt­lö­sung zur Redu­zie­rung der Eisen­be­las­tung in den Lau­sit­zer Fließ­ge­wäs­sern und als Bei­trag zum loka­len Gewäs­ser­schutz (u. a. im Ein­zugs­ge­biet der Schwar­zen Els­ter) schafft das Depo­nie­vor­ha­ben wesent­li­che Vor­aus­set­zun­gen für eine posi­ti­ve tou­ris­ti­sche Ent­wick­lung in der Regi­on.

17. Sind die Aus­ga­ben für eine eige­ne Depo­nie nicht unver­hält­nis­mä­ßig teu­er? (Stich­wort: sorg­lo­ser Umgang mit Steu­er­geld)

Die LMBV ist als Unter­neh­men des Bun­des zum spar­sa­men und effi­zi­en­ten Umgang mit öffent­li­chen Finanz­mit­teln ver­pflich­tet. Jedes ihrer ins­be­son­de­re lang­fris­tig ange­leg­ten Vor­ha­ben wird im Hin­blick auf sei­ne Wirt­schaft­lich­keit kri­tisch geprüft. Die­se Über­prü­fun­gen wer­den durch die exter­nen Orga­ne im Antrags­ver­fah­ren Braun­koh­le­sa­nie­rung fort­lau­fend eva­lu­iert.
 
Das Haupt­mo­tiv für die unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung, die Pla­nung einer betriebs­ei­ge­nen EHS-Monode­po­nie vor­an­zu­trei­ben, war, dem Trend ste­tig anstei­gen­der Ent­sor­gungs­kos­ten bei einem über vie­le Jahr­zehn­te andau­ern­den Pro­blem sub­stan­zi­ell ent­ge­gen zu wir­ken. Die Bau- und Inves­ti­ti­ons­kos­ten amor­ti­sie­ren sich nach heu­ti­gem Kennt­nis­stand inner­halb weni­ger Jah­re des Betriebs der Depo­nie.

18. Kann der EHS in noch unsa­nier­te Kip­pen­flä­chen des akti­ven Berg­baus ein­ge­bracht wer­den, anstatt ihn eigens zu depo­nie­ren?

Das „Bag­ger­feld 116“ im Rand­schlauch Kos­te­brau ist eine unsa­nier­te Kip­pen­flä­che des vor­ma­li­gen Berg­baus im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der LMBV. Der akti­ve Berg­bau der LEAG endet mit dem Koh­le­aus­stiegs­ge­setz spä­tes­tens 2038 und ist somit schon zeit­lich kei­ne Alter­na­ti­ve. Eine ver­meint­li­che (Mit-)Verkippung von EHS aus dem Sanie­rungs­berg­bau der LMBV im akti­ven Berg­bau ist durch Restrik­tio­nen im Umwelt- und Abfall­recht aus­ge­schlos­sen.

19. Wie ist der Zeit­plan für das Vor­ha­ben? Wann ist mit der Inbe­trieb­nah­me zu rech­nen?

Der Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­pro­zess ein­schließ­lich öffent­li­cher Aus­schrei­bung, Ver­ga­be und Bau­zeit für das Depo­nie­vor­ha­ben wird aus heu­ti­ger Sicht etwa ein Jahr­zehnt in Anspruch neh­men. Damit ist eine Inbe­trieb­nah­me der Depo­nie Mit­te der ers­ten Hälf­te der 2030er Jah­re denk­bar.
 
Die Fer­tig­stel­lung der Grund­la­gen­er­mitt­lung für die geplan­te Depo­nie ist bis zum 30. Juni 2024 vor­ge­se­hen. Danach fol­gen als Mei­len­stei­ne die Vor­pla­nung, das Sco­ping-Ver­fah­ren mit Betei­li­gung der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge, die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung und die Ent­wurfs­pla­nung. Die­se bil­det dann die Grund­la­ge, bei der ver­fah­rens­füh­ren­den Geneh­mi­gungs­be­hör­de, dem Lan­des­amt für Berg­bau, Geo­lo­gie und Roh­stof­fe Bran­den­burg (LBGR), den Antrag auf Plan­fest­stel­lung ein­zu­rei­chen. Das wird frü­hes­tens Ende 2026 der Fall sein. Zur zeit­li­chen Dau­er des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens selbst wird sich zu gege­be­ner Zeit das LBGR als anzu­neh­men­der zustän­di­ger Ver­fah­rens­füh­rer äußern.

20. Wer wird der Bau­herr des Vor­ha­bens EHS-Monode­po­nie bei Kos­te­brau sein, wer trägt die Inves­ti­ti­ons­kos­ten und wer wird die Anla­ge betrei­ben?

Die LMBV wird sowohl Bau­her­rin als auch Betrei­be­rin der EHS-Monode­po­nie sein. Die Finan­zie­rung erfolgt im Rah­men der Gemein­schafts­auf­ga­be vom Bund und den betrof­fe­nen Braun­koh­le­län­dern über das Ver­wal­tungs­ab­kom­men Braun­koh­le­sa­nie­rung. Die dazu benö­tig­ten Finanz­mit­tel sind Zuwen­dun­gen aus den Haus­hal­ten von Bund und Län­dern, die nach­weis­lich und zweck­ge­bun­den zu ver­wen­den sind.

21. Wer haf­tet für even­tu­el­le Schä­den, die im Zusam­men­hang mit der Depo­nie ent­ste­hen könn­ten? Und wer kon­trol­liert den ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb?

Die Ent­nah­me, Ent­wäs­se­rung und fach­ge­rech­te Ent­sor­gung des EHS im Sanie­rungs­be­reich Lau­sitz ist Bestand­teil der wahr­zu­neh­men­den, berg­recht­li­chen Ver­ant­wor­tung durch die LMBV nach dem umwelt­recht­li­chen Ver­ur­sa­cher­prin­zip. Nach § 3 Nr. 8 und 9 Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz (KrWG) ist die LMBV als Erzeu­ger und Besit­zer die­ser Abfäl­le auch in der soge­nann­ten Ewig­keits­haf­tung. Die Depo­nie­rung der aus dem Was­ser­kreis­lauf ent­nom­me­nen Eisen­hy­dr­o­xid­schläm­me ist daher zunächst eine wich­ti­ge Maß­nah­me zur Ver­hin­de­rung bzw. Ver­min­de­rung eines regio­na­len Umwelt­scha­dens — und zwar der weit­räu­mi­gen Ver­o­cke­rung der Fließ­ge­wäs­ser, d.h. der Schwar­zen Els­ter sowie der Spree bis hin zum UNESCO-Bio­s­hä­ren­re­ser­vat Spree­wald.
Auch für den ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb der EHS-Monode­po­nie haf­tet die LMBV. Als Eigen­tü­me­rin und zukünf­ti­ge Betrei­be­rin der Depo­nie wird sie ver­pflich­tet sein, gemäß § 18 Depo­nie­ver­ord­nung (DepV) eine von der zustän­di­gen Geneh­mi­gungs­be­hör­de fest­zu­set­zen­de, finan­zi­el­le Sicher­heits­leis­tung (z.B. eine Bank­bürg­schaft) bei­spiels­wei­se für die Erfül­lung von Auf­la­gen und Bedin­gun­gen zu hin­ter­le­gen. Die­se Sicher­heits­leis­tun­gen wer­den mit dem Plan­fest­stel­lungs­be­schluss früh­zei­tig behörd­lich ange­ord­net. Der ent­spre­chend der Geneh­mi­gung ord­nungs­ge­mä­ße Depo­nie­be­trieb ist der zustän­di­gen Behör­de regel­mä­ßig nach­zu­wei­sen.

22. Wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es für Betrof­fe­ne im Umfeld, sich zu infor­mie­ren bzw. Ein­fluss zu neh­men?

Die LMBV bie­tet eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten, sich über das geplan­te Depo­nie­vor­ha­ben zu infor­mie­ren. Zusam­men mit den betrof­fe­nen Kom­mu­nen im Umfeld wer­den Ver­an­stal­tun­gen durch­ge­führt, in denen die LMBV über den Sach­stand berich­tet und Fra­gen beant­wor­tet. Zur engen Beglei­tung des Pro­jekts rich­tet die LMBV einen Pro­jekt­bei­rat ein. In die­sem kom­men die Ver­ant­wort­li­chen der Kom­mu­nen regel­mä­ßig mit den Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen der LMBV zusam­men, betrach­ten den Pro­jekt­fort­schritt und bespre­chen Maß­nah­men für eine trans­pa­ren­te, bür­ger­na­he Kom­mu­ni­ka­ti­on.
 
Eigens für das Depo­nie­vor­ha­ben wur­de die­se Pro­jekt-Web­sei­te erar­bei­tet, die stets aktu­el­le Infor­ma­tio­nen anbie­tet und häu­fig gestell­te Fra­gen beant­wor­tet. Zudem ist hier eine infor­ma­ti­ve Bro­schü­re ver­öf­fent­licht, wel­che die Monode­po­nie in das viel­fäl­ti­ge Maß­nah­men­pa­ket zum Umgang mit EHS ein­ord­net. Die Bro­schü­re kann auch gedruckt bei der LMBV-Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on bestellt wer­den.

23. Kann der abseh­ba­re Grund­was­ser­wie­der­an­stieg und die per­spek­ti­vi­sche Abschal­tung von Absen­kungs­ein­rich­tun­gen im Stadt­ge­biet Lauch­ham­mer zur Flu­tung der geplan­ten Depo­nie mit nega­ti­ven Fol­gen für die Umwelt füh­ren?

Der Abschluss des Grund­was­ser­wie­der­an­stiegs im Stadt­ge­biet von Lauch­ham­mer hat defi­ni­tiv kei­nen Ein­fluss auf den geplan­ten Depo­nie­stand­ort. Auch Grund­was­ser fließt berg­ab zum tiefs­ten Punkt (hier: zur Vor­flut Schwar­ze Elster/ Pegel Lauch­ham­mer = Mit­tel­was­ser­ab­fluss bei +92,5 m NHN) und nicht berg­auf ins Berg­dorf Kos­te­brau (höchs­ter Wohn­ort im Land Bran­den­burg mit +160 m NHN) oder in den RS Kos­te­brau (Grund­was­ser­spie­gel nach Abschluss des GWWA: ca. +115 m NHN) im ehe­ma­li­gen Tage­bau Klett­witz.

24. Steht die „Ver­ord­nung über die Ver­bind­lich­keit des Sanie­rungs­pla­nes Lauch­ham­mer, Teil I“ von 1994 den Depo­nie­plä­nen der LMBV nicht grund­sätz­lich bzw. rechts­ver­bind­lich ent­ge­gen?

Die recht­li­chen Grund­la­gen und Ziel­stel­lun­gen für die Raum­ord­nung der Braun­koh­le­sa­nie­rung durch die LMBV und ihre Rechts­vor­gän­ger wur­den in Bran­den­burg in Form ter­ri­to­ri­al abge­grenz­ter Sanie­rungs­plä­ne geschaf­fen. Inso­fern gilt die zitier­te „Ver­ord­nung über die Ver­bind­lich­keit des Sanie­rungs­pla­nes Lauch­ham­mer, Teil I“ aus dem Jahr 1994 auch für das für die Monode­po­nie in Betracht gezo­ge­ne Gebiet.

In die­ser Ver­ord­nung ist gemäß deren „Anla­ge 2 — Zie­le der Raum­ord­nung und Lan­des­pla­nung“ unter dem Pkt. „7. Deponien/Altlastverdachtsflächen/Altbergbau“ fol­gen­des ver­bind­lich fest­ge­legt:

Ziel 1: „… Die Ver­brin­gung von berg­bau­ei­ge­nen Abfäl­len, Erd­aus­hub etc. hat ent­spre­chend den gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu erfol­gen.“

Ziel 2: „Die Neu­an­la­ge von Depo­nien und Abfall­ent­sor­gungs­an­la­gen auf Kip­pen­flä­chen ist unter Berück­sich­ti­gung des Gesamt­sa­nie­rungs­kon­zep­tes und im Ein­ver­neh­men mit den zustän­di­gen Behör­den gene­rell mög­lich. Vor­aus­set­zung für die Stand­ort­ent­schei­dung sind detail­lier­te geo­tech­ni­sche Unter­su­chun­gen. Bezo­gen auf die Grund­was­ser­ver­hält­nis­se ist der sta­tio­nä­re End­zu­stand nach Abschluß des Grund­was­ser­wie­der­an­stiegs zu beach­ten.“

Mit genau die­sen Grund­la­gen­er­mitt­lun­gen hat die LMBV bezüg­lich der Stand­ort­un­ter­su­chung für eine betriebs­ei­ge­ne EHS-Monode­po­nie auf dem „Bag­ger­feld 116“ grund­sätz­lich und ergeb­nis­of­fen Ende 2022 begon­nen. Vor die­sem Hin­ter­grund besteht kein Wider­spruch zum Sanie­rungs­plan Lauch­ham­mer (Teil I).

Übri­gens: Soll­te die­se Dar­stel­lung ledig­lich die Auf­fas­sung der LMBV wider­spie­geln und nicht der Über­zeu­gung der zustän­di­gen Genehmigungsbehörde(n) im zu füh­ren­den, geord­ne­ten Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ent­spre­chen, wird das EHS-Depo­nie­vor­ha­ben am Stand­ort „Bag­ger­feld 116“ nicht geneh­mi­gungs­fä­hig sein.

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