Grundwasser-Soforthilfe
In den Grundwasserabsenkungsgebieten im Bereich der ostdeutschen Braunkohlegruben gewährt die LMBV den vom Grundwasserwiederanstieg Betroffenen eine unbürokratische finanzielle Unterstützung zur Gefahrenbeseitigung durch Realisierung von Sofortmaßnahmen, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Die finanzielle Unterstützung kann für ständig bewohnte Hauptwohnsitze beantragt werden und wird auf Nachweis für die Beschaffung von Pumpen und zugehörigen Ausrüstungen sowie für die anfallenden Energiekosten zum Betrieb bei einer Eigenbeteiligung von 20 bzw. 50 Prozent (Soforthilfe-Eigenanteil) gewährt. Die Anerkennung der Kosten kann frühestens ab dem Datum der Erstmeldung erfolgen.
Der Antrag auf Soforthilfe ist grundsätzlich schriftlich und formlos über die unten stehenden E‑Mailadressen einzureichen.
Hinweis:
Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, sollten folgende Daten unbedingt angegeben werden:
- Adresse des betroffenen Objektes, Flur-Nr., Flurstück-Nr., Gemarkung
- Name, Anschrift, Tel-Nr. des Eigentümers
- Name, Anschrift, Tel-Nr. des Antragstellers
- kurze Darstellung der Situation, evtl. Foto beifügen
Kontakt Mitteldeutschland
Walter-Köhn-Straße 2
Abteilung VS 13
04356 Leipzig
Fax: +49 341 2222–2300
Bürgerinformation: +49 341 2222–2006
Kontakt Lausitz
Knappenstraße 1
Abteilung VS 12
01968 Senftenberg
Fax: +49 3573 84–4630
Bürgerinformation: +49 3573 84–4511
E‑Mail: soforthilfe-lausitz@lmbv.de