Gefahrenabwehr durch Haussicherung
In den ehemaligen Bergbauregionen wurden in der Zeit des Abbaus u.a. Wohngebäude errichtet, ohne den Sachverhalt des Grundwasserwiederanstiegs zu berücksichtigen. Dadurch sind Sicherungsmaßnahmen nötig.
Die Braunkohleförderung hat in der Vergangenheit in den Bergbaurevieren der Lausitz und Mitteldeutschlands zu einer großräumigen Absenkung des Grundwasserspiegels geführt. Mit der teilweisen Einstellung der bergbaulichen Wasserhaltung steigt in weiten Teilen der Lausitz und Mitteldeutschlands der Grundwasserspiegel in der Regel wieder auf vorbergbauliche Niveau an.
In den ehemaligen Bergbauregionen wurden inzwischen jedoch u.a. Wohngebäude errichtet, ohne den Sachverhalt des Grundwasserwiederanstieges gebührend zu berücksichtigen. Daher können beispielsweise Vernässungen und Schäden an Wohngebäuden entstehen. Um die erkannten Konfliktpotentiale zu bewältigen, führt die LMBV im Rahmen der Braunkohlesanierung Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Gebäude vor bergbaulich bedingt ansteigendem Grundwasser durch.
Mit Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen soll dem erwarteten prognostizierten Grundwasserstand durch bauliche und konstruktive Maßnahmen an Gebäuden entgegengewirkt werden.
Die Gebäude werden beispielsweise durch folgende Techniken gesichert:
- Entfernen des Gebäudes aus dem Grundwasser (Gebäudeanhebung),
- Bauwerksabdichtung (z.B. Einbau einer wasserdichten Wanne in den Keller, Außenhautabdichtung),
- Kellerverfüllung und
- Absenkung des Grundwassers durch ständige Wasserhaltung (z.B. Ringdrainagen um das Gebäude, Einzelbrunnen)
Die Maßnahmen zum Schutz der Bebauung erfordern einen erheblichen bautechnischen Aufwand. In Auswertung der detaillierten Prüfungen und unter Beachtung der bisher umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sind aus gegenwärtiger Sicht zukünftig noch für zahlreiche Objekte weiterführende präzisierte Schadensabwehrkonzepte und Sicherungsleistungen zur Gefahrenabwehr notwendig. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der Lausitz regional in den Bereichen Lübbenau und Lauchhammer/Schwarzheide, wo besonders sensible Flächen abgesiedelt werden müssen. Auch in Mitteldeutschland sind Regionen betroffen, so Delitzsch, Witznitz/Bockwitz, Golpa-Nord/Gröbern, Brehna und einzelne Flächen in Thüringen.