Sperrbereiche Mitteldeutschland
Die temporären Sperrungen von Kippenflächen dienen dem Schutz der Öffentlichkeit vor möglichen schädlichen Auswirkungen der Sanierung sowie möglicher geotechnischen Gefährdungen.
Temporäre Sperrbereiche auf Innenkippen in Mitteldeutschland
In der Folge des tragischen Böschungsabbruchs im Tagebau Nachterstedt am 18. Juli 2009 wurde um den gesamten Tagebaubereich einschließlich des Concordiasees ein erweiterter Sperrbereich eingerichtet, dessen Betreten für Unbefugte wegen möglicher Gefährdungen strengstens untersagt ist.
Für den Bereich des Speicherbeckens Borna hat das Sächsische Oberbergamt Freiberg am 11. Mai 2010 folgende Allgemeinverfügung erlassen (Auszug):
“Innerhalb des dargestellten Gesamtgefahrenbereichs sind folgende Handlungen zu unterlassen:
- Es besteht ein generelles Fahr- und Arbeitsverbot für Kettenfahrzeuge.
- Es besteht in der als Anlage I beigefügten Karte und dort farbig differenziert in rot (Bereich 1), gelb (Bereich 2) und grün (Bereich 3) ausgewiesenen jeweiligen Bereichen ein Betretungs- sowie Fahrverbot. Die vor Ort ausgewiesenen Beschilderungen und Absperrungen sind zu beachten.
- Es besteht für den in der Anlage I kartenmäßig dargestellten Gesamtgefahrenbereich ein generelles Verbot von Großveranstaltungen; Ausnahmen hiervon können auf Antrag mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Oberbergamt zugelassen werden.
- Es besteht ein generelles Verbot von Baumaßnahmen und Massenbewegungen. Ausnahmen hiervon können auf Antrag mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Oberbergamt zugelassen werden.”