Bergschäden in Verantwortung der LMBV werden entsprechend den Regelungen des Bundesberggesetzes über die LMBV-Abteilung "Bergschäden / Entschädigungen" untersucht und geregelt.
Regulierung von Schadensansprüchen aus Bergschäden
Die Abteilung "Bergschäden / Entschädigungen" bearbeitet unter anderem mögliche Schadensansprüche in Folge von zeitweiligen Innenkippensperrungen. Nach dem Grundbruch im Bereich der Innenkippe des ehemaligen Tagebaus Spreetal im September 2010 wurden durch die LMBV in Abstimmung mit den Bergbehörden des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg Kippenflächen vorsorglich temporär gesperrt, die bereits für eine Nutzung freigegeben waren.
In diesem Bereich finden Sie unter anderem die in Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) aktuell ausgewiesenen temporären Sperrbereiche der LMBV bzw. die per Allgemeinverfügung des Sächsischen Oberbergamtes (SächsOBA) in der Lausitz und in Mitteldeutschland gesperrten Flächen.
Zum Dashboard „Sperrbereiche LMBV“
Im Dashboard "Sperrbereiche LMBV" finden Sie tagesaktuelle Daten zu den gesperrten Kippenflächen der LMBV.
Kontakt zur Abteilung "Bergschäden / Entschädigungen"
Bitte nutzen Sie die folgenden Kontaktdaten, wenn Sie einen Bergschaden melden wollen.
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Abteilung Bergschäden / Entschädigungen
Knappenstraße 1
01968 Senftenberg
Tel.: +49 3573 84 4454
Fax: +49 3573 84 4628
E-Mail: bergschaden@lmbv.de