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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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Bauvorbereitung für Probefeld West am Speicherbecken Borna läuft planmäßig

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Bereits Schäden durch Diebstahl und Vandalismus auf Baustelle

Leipzig/Borna. Der­zeit lau­fen die bau­vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men zur geo­tech­ni­schen Sanie­rung des Spei­chers Bor­na in Pro­jekt­trä­ger­schaft der LMBV. Zie­le des Vor­ha­bens sind die Besei­ti­gung der Gefah­ren für die öffent­li­che Sicher­heit, den Erhalt der Hoch­was­ser­schutz­funk­ti­on sowie die restrik­ti­ons­freie Spei­cher­nut­zung. Begon­nen wur­de mit den Bau­maß­nah­men im soge­nann­ten Pro­be­feld West süd­lich des Spei­cher­be­ckens. Fol­gen­de Arbei­ten lau­fen 2020 bis 2022 in die­sem Bereich:

  • tem­po­rä­re Erwei­te­rung Sperr­be­reich für Pro­be­feld West
  • Her­stel­lung der Zuwe­gung, Mon­ta­ge­platz und Bau­stel­len­ein­rich­tung
  • Auf­rüs­tung Trä­ger­ge­rät und Rüt­tel­tech­nik
  • Her­stel­lung der Zufahrts­ram­pe in den Innen­kip­pen­be­reich
  • Her­stel­lung der Test­be­rei­che stop­fen­de Rüt­tel­druck­ver­dich­tung unter Anwen­dung ver­schie­de­ner Stopf­ma­te­ria­li­en und Rüt­tel­tech­no­lo­gien
  • Her­stel­lung der Test­be­rei­che scho­nen­de Spreng­ver­dich­tung unter Anwen­dung ver­schie­de­ner Spreng­tech­no­lo­gien
  • Aus­wer­tung Ergeb­nis­se als Grund­la­ge für die Pla­nung Haupt­sa­nie­rung

Mit der Aus­füh­rung der Leis­tun­gen hat die LMBV ein regio­na­les Unter­neh­men des Sanie­rungs­berg­baus beauf­tragt. Die Arbei­ten wer­den durch ein Pro­jekt­team aus ver­schie­dens­ten Fach­ex­per­ten beglei­tet und über­wacht. Dazu gehö­ren der Sach­ver­stän­di­ge für Geo­tech­nik, die Bau­ober­lei­tung, die ört­li­che Bau­über­wa­chung, eine geo­tech­ni­sche Fach­be­glei­tung, eine öko­lo­gi­sche Bau­be­glei­tung und ein Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­ko­or­di­na­tor.

Aktu­ell wur­den die Zuwe­gun­gen geschaf­fen und aus­ge­baut. Es wur­de der Mon­ta­ge- und Lager­platz ange­legt. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung wur­de auf­ge­baut und es wur­den die Erkun­dungs­ar­bei­ten und bau­vor­be­rei­ten­de Arbei­ten im Bereich der Innen­kip­pe begon­nen.

Bereits zu die­sem Zeit­punkt sind drei­mal Dieb­stahl und Van­da­lis­mus in Ver­bin­dung mit unbe­fug­ten Zutritt zu Sperr- und Bau­stel­len­be­reich regis­triert wur­den. Aus Grün­den der Scha­dens­mi­ni­mie­rung hat sich der Auf­trag­neh­mer ent­schlos­sen eine zusätz­li­che Bau­stel­len­si­che­rung zu ver­an­las­sen. Seit die­ser Woche ist ein kom­ple­xes Sys­tem der Zutritts- und Video­über­wa­chung inner­halb des abge­sperr­ten Bau­be­rei­ches instal­liert. Im Fal­le eines unbe­fug­ten Ein­drin­gens in den gesi­cher­ten Bereich wird ein stil­ler Alarm aus­ge­löst und die Poli­zei infor­miert, wel­che dann vor Ort kommt.

Nach der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen geht die LMBV davon aus, dass bereits im Dezem­ber 2020 mit den ers­ten Rüt­tel­ar­bei­ten im Bereich der zukünf­ti­gen Zufahrts­ram­pe zum Pro­be­feld West begon­nen wer­den kann.

 

Hin­ter­grund

Zur Besei­ti­gung der Ver­flüs­si­gungs­ge­fahr ist eine Sta­bi­li­sie­rung der Kip­pen­bö­den mit­tels Ver­dich­tung not­wen­dig. Zum Ein­satz kom­men am Spei­cher­be­cken Bor­na die Stop­fen­de Rüt­tel­druck­ver­dich­tung (SRDV) sowie die Scho­nen­de Spreng­ver­dich­tung (SSPV). Im Bereich der Innen­kip­pe des Spei­chers wer­den der­zei­tig die gewähl­ten Sanie­rungs­tech­no­lo­gien für den west­li­chen Bereich im Rah­men eines Pro­be­fel­des zunächst getes­tet. Wäh­rend­des­sen kann es in den Arbeits­be­rei­chen zu unbe­ab­sich­tig­ten Ver­flüs­si­gun­gen und Set­zungs­flie­ßen kom­men. Infol­ge­des­sen kön­nen Mas­sen in das Spei­cher­be­cken flie­ßen und auf der Was­ser­flä­che Schwall­wel­len ent­ste­hen las­sen. Die­se gefähr­den Per­so­nen und Gegen­stän­de, die sich auf der Was­ser­flä­che sowie im Ufer­be­reich befin­den. Um die­se Gefähr­dung aus­zu­schlie­ßen, erfolg­te mit Beginn der Sanie­rungs­tä­tig­keit 2020 die Ein­rich­tung eines erwei­ter­ten Sperr­be­rei­ches für das soge­nann­te Pro­be­feld West. Für die­ses gilt ein abso­lu­tes Betre­tungs- und Befah­rungs­ver­bot. Das Baden und Angeln sowie das Befah­ren der Was­ser­flä­che ist seit Janu­ar 2020 unter­sagt. Die von der Kreis­stra­ße 7932 füh­ren­den Zufahrt auf dem Damm­fahr­weg zählt in die­sem Zeit­raum zum geo­tech­nisch gefähr­de­ten Bereich und kann von Unbe­fug­ten nicht genutzt wer­den.

Bau­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men seit August 2020