Die Überleiter in der Lausitz erfüllen sowohl wasserwirtschaftliche als auch touristische Funktionen. Zehn der künstlichen Seen im Kerngebiet des Lausitzer Seenlandes werden durch bis zu 13 schiffbare Kanäle miteinander verbunden. Zwölf davon sind bereits geplant, zehn gebaut.
Überleiter 12 - verbindet den Geierswalder mit dem Senftenberger See
Überleiter 1 zum Spreetaler See
Überleiter 6 vom Neuwieser zum Partwitzer See
Überleiter 9 - Barbarakanal (2016)
Überleiter 10 - verbindet den Geierswalder mirt dem Sedlitzer See
Entstehungsgeschichte der Überleiter
Die entstehenden und jungen Bergbaufolgeseen in der Lausitz gehören zur langfristig Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft. Um die künftigen touristischen Potentiale ausschöpfen zu können, waren durch die Länder, Kreise und die kommunalen Träger Konzepte zur Nachnutzung zu erarbeiten. Die LMBV konnte in Hinblick auf diese konzeptionellen Nutzungsziele im Rahmen der Sanierung die ersten Voraussetzungen für Kanäle schaffen. Das Flutungskonzept der LMBV sieht Überleiter und Bauwerke zur wasserwirtschaftlichen Mengen- und Qualitätssteuerung vor, welche jedoch nicht schiffbar sind. Abgeleitet aus den für die Schiffbarkeit erkannten Erfordernissen ergeben sich gegenüber der sanierungsbedingten Notwendigkeit technische Veränderungen, wie Querschnittserweiterungen von Gräben/Kanälen, Einbau von Schleusen, Bau von Bootsschleppen und das Schaffen von Verbindungen zwischen den Seen.
In einem Gebiet beiderseits der sächsisch-brandenburgischen Grenze liegen die zu flutenden Tagebaurestseen sehr dicht beieinander. Mit den entstehenden Seen und den herzustellenden Verbindungen entstehen im Lausitzer Seenland neun neue Seen mit einer Wasserfläche von ca. 55 km² (ohne den Senftenberger See). Zusammen werden zehn Seen mit 7.000 Hektar schiffbar gemacht. Die damit künstlich geschaffene und touristisch reizvolle Seenlandschaft mit vielfältigen attraktiven Nutzungsmöglichkeiten des Wassersportes als Voraussetzung für Initiativen von Privatinvestoren und anderen Bewirtschaftungen hat gegenüber nicht verbundenen Einzelseen einen höheren Synergieeffekt und eine echte Entwicklungs- und Vermarktungschance.
Als Koordinierungsplattform aller Interessenvertreter der Länder Sachsen und Brandenburg hatte sich eine „Lausitz Initiative“ unter Mitwirkung der LMBV etabliert. Durch sie wurde eine länderübergreifende interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema „sächsisch-brandenburgisches Seenland“ unter Beteiligung der Anliegergemeinden und der regionalen Tourismusverbände ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe erhielt Unterstützung von den obersten Landesplanungs-Behörden. Das Erarbeiten eines länderübergreifenden touristischen Nutzungskonzeptes auf der Basis technischer und finanzieller Machbarkeitsuntersuchungen sowie die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes unter Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten war eine erste große Herausforderung. Es sind weiterhin geeignete Organisationsstrukturen mit den Zweckverbänden im Lausitzer Seenland zu schaffen, welche die Bewirtschaftung, Entwicklung und Vermarktung dieser Flächen künftig obliegen soll.
Wasserwirtschaftliche und touristische Funktionen der Überleiter
Die Überleiter in der Lausitz erfüllen sowohl wasserwirtschaftliche als auch touristische Funktionen. Im Einzelnen sind dies:
- Überleiten von Wasser aus den Restseen
- Steuerungs- und Bewirtschaftungsaufgaben zwischen den Seen im Rahmen einer Langzeitbewirtschaftung
- Verbindungselement in der Gesamtkonzeption zum Lausitzer Seenland für eine künftige touristische Nutzung (schiffbar)
- Wiederherstellung einer landschaftsgerechten und langfristigen Wassermengenbilanz
Ausgehend von den realisierten vorhandenen Bauwerken (Brücken, Schleusen und Tunneln) der Überleiter in der Erweiterten Restlochkette (ERLK) ergeben sich für Schiffe folgende maximale Abmessungen. Die notwendigen Sicherheitsabstände zur Passage der Bauwerke wurden bei den Angaben bereits berücksichtigt:
Max. Dimensionierung der Schiffe (Dimension/Maß/Einheit/Anmerkung):
- Maximale Breite: 5,20 m - Es werden bei allen Bauwerken folgende Abmessungen eingehalten - Breite der Durchlässe: 6,0 m und Länge der Schleusenkammer: 29,0 m
- nutzbare Kammer-Länge: 28,50 m
- Lichte Höhe Brückendurchfahrt: 3,15 m - Brückenunterkante min. 3,26 m über Wasserspiegel von 101, 25 mNHN
- max. Tiefgang: 1,80 m - die Sohle der derzeit fertiggestellten Überleiter liegt bei 97,5 mNHN, d. h. die Wassertiefe beträgt bei Minimalwasserstand von 100,00 mNHN ca. 2,5 m - bzw. 3,5 m bei vorgesehen Maximalwasserstand von 101,00 mNHN