Wegebau
Die Bewirtschaftung, der Schutz und die Erholungsnutzung insbesondere der land- und forstlichen Rekultivierungsflächen erfordern eine Erschließung durch Wirtschaftswege.
Verbindungen schaffen
Wirtschaftswege haben die Aufgabe:
- die für eine Bewirtschaftung erforderlichen Verkehrs- und Transportvorgänge auf wirtschaftliche Weise zu ermöglichen
- Flächen zu gliedern
- Produkt- und Materiallagerplätze zu verbinden
- den nichtmotorisierten Erholungsverkehr zu lenken
- Forstschutz und insbesondere schnelle und wirksame Waldbrandbekämpfung
- Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen
Die Groberschließung erfolgt durch befestigte, LKW-befahrbare Hauptwirtschaftswege mit Anbindung an das vorhandene Straßennetz. Das bestehende Wegenetz wird im Zuge der fortschreitenden Rekultivierung weiter ergänzt. Dabei soll ein hoher Erschließungsgrad mit möglichst geringer Wegelänge erreicht werden. Als ausreichend erachtet wird für die meist ebenen bis schwach geneigten Kippenflächen eine Fahrwegedichte von 15 laufenden Metern je Hektar. Unter der Einbeziehung der jeweiligen Bewirtschaftungsformen und der landschaftlichen Gegebenheiten wird die Wegeführung möglichst parallel ausgeführt. Dies gewährleistet eine optimale Flächenerschließung.
Markante Geländepunkte oder vorbergbauliche Gegebenheiten, wie ehemalige Siedlungsbereiche können so beispielsweise in die Trassenführung eingebunden werden. Bei stark zur Vernässung neigenden Bodensubstraten muss eine Untergrundstabilisierung mit Folien, Fasermatten oder Bindematerial durchgeführt werden. Der Oberbau setzt sich aus Trag‑, Deck- und Verschleißschicht zusammen. Für Kippenflächen hat sich eine Standardbauweise als optimal erwiesen, deren Tragschicht aus Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch besteht. Die Entwässerung wird durch entsprechende Querneigung im Dach‑, beziehungsweise Gräderprofil mit fünf Prozent und beidseitigem Trapez‑, Mulden- oder Spitzgraben erreicht.
Die Gräben werden zur Versickerung des anfallenden Wassers etwa alle 50 Meter unterbrochen. Diese Bauweise ist für eine Bewirtschaftung mit geringer Verkehrsbelastung ausgelegt. Sie wird einer multifunktionellen Nutzung der Wege bei gleichzeitiger ökologischer Verträglichkeit am besten gerecht. Die Unterhaltung der Wege beschränkt sich, bei einer normalen Beanspruchung, auf das Abziehen der Fahrbahn in einem ein- bis zweijährigem Turnus.