Rechtliche Grundlagen
Landschaften wieder nutzbar machen
Die rechtlichen Grundlagen für die Sanierung ehemals vom Braunkohlenbergbau beeinflusster Flächen sind neben dem Bundesberggesetz und seinen zugehörigen Verordnungen, die jeweils durch die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen veranlassten Sanierungsplanungen. Diese, in Kabinettsbeschlüssen der jeweiligen Landtage für verbindlich erklärten Regionalplanung, wurden gemeinsam von Kommunen, Landkreisen, Behörden Verbänden und der LMBV als verantwortlicher Träger der Sanierung entwickelt. In diesen Sanierungsplänen werden die Ziele der jeweiligen Bergbaufolgelandschaften, die wesentlichen Arbeiten und die zukünftigen Nutzungen und ihre Anteile wie zum Beispiel an Landwirtschaftsflächen, Wald- und Wasserflächen, Flächen mit Naturschutzvorrang oder auch als Tourismusentwicklungsgebiete festgelegt.
Die LMBV beschreibt detailliert in ihren Abschlussbetriebsplänen nach dem Bundesberggesetz die notwendigen Arbeitsschritte, die einzusetzende Technik, den Zeitraum sowie notwendige Gutachten und rechtliche Voraussetzungen.
Diese wurden durch die Bergbehörden zugelassen. Es ist keine abschließende Beschreibung der notwendigen Arbeiten, sondern ein offener Prozess, in den neue Erkenntnisse oder auch Ereignisse einfließen und zu Änderungen und Anpassungen des eingereichten Abschlussbetriebsplans führen. Das europäische und bundesdeutsche Umweltrecht geben dabei den Handlungsspielraum für eine ordnungsgemäße und im öffentlichen Interesse erfolgende Wiedernutzbarmachung vor. Wichtig für die praktische Durchführung der Rekultivierung sind darüber hinaus landesspezifische Richtlinien, Regeln und Programme, in denen Bodenqualitäten, waldbauliche Ziele oder landwirtschaftliche Bewirtschaftungsgrundsätze definiert werden. Ziel der LMBV ist es, diese Standards in ihrer praktischen Arbeit umzusetzen.
„Mit der Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaften bereitet die LMBV den Boden für den Lebensraum künftiger Generationen.“
Jörg Schlenstedt
Fachreferent Rekultivierung LMBV
Ein Vierteljahrhundert Sanierung und Rekultivierung von Bergwerken und Tagebauen durch die LMBV
Die LMBV ist die Projektträgerin der ostdeutschen Bergbausanierung. Sie schafft langfristig die Voraussetzungen für eine umfassende Umstrukturierung und Gesundung der einstigen Braunkohlenregionen. Seit über 25 Jahren saniert die LMBV im Auftrag von Bund und Ländern die Hinterlassenschaften des DDR-Braunkohlenbergbaus in den Revieren der Lausitz und Mitteldeutschlands. Im Ergebnis dieser Tätigkeit entstehen sichere Landschaften, die neue Perspektiven bieten, nicht nur für die Menschen, die hier leben und arbeiten, sondern auch für die dafür in Anspruch genommene Landschaft. Die bisherige Braunkohlesanierung ist eine Erfolgsgeschichte. Nirgendwo sonst auf der Welt ist eine industrielle Landschaft in diesen Dimensionen von Menschenhand umgestaltet und für künftige Generationen nutzbar gemacht worden. Es ist aber auch eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der neue Wege zu beschreiten waren und auch künftig neue Herausforderungen stehen. Die Verwahrung stillgelegter Kali‑, Spat- und Erzbergwerke ist seit Mitte 2014 ebenfalls ein Sanierungsbereich der LMBV.