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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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ehemalige Auflandebecken Gaulis

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Landwirtschaftliche Rekultivierung

Der Landwirtschaft wird mit der Flächeninanspruchnahme durch den Bergbau in beträchtlichem Maße die Produktionsgrundlage entzogen. Eine Wiederherstellung entsprechender Flächen ist daher Teil des Bergbauprozesses.

Fruchtbare Synergie von Mensch und Natur

Die Nut­zung als kon­kur­renz­fä­hi­ger, land­wirt­schaft­li­cher Pro­duk­ti­ons­stand­ort stellt beson­ders hohe Ansprüche an das Boden­sub­strat und den gesam­ten Rekul­ti­vie­rungs­pro­zess. Nur die wert­volls­ten Boden­sub­stra­te kön­nen ver­wen­det wer­den. Geschie­be­mer­gel, Kipp- und Lehm­san­de sowie Schluf­fe und Lehme als Abschluss­schich­ten eig­nen sich beson­ders. Um mit­tel­fris­tig eine tiefgründige Boden­frucht­bar­keit zu gewähr­leis­ten, beträgt die Über­de­ckung min­des­tens einen Meter. Da die Boden­sub­stra­te im Regel­fall gute pH-Wer­te auf­wei­sen, ist eine Boden­me­lio­ra­ti­on mit Kalk nur sel­ten erfor­der­lich. Dage­gen ist die Nei­gung zu schad­haf­ten Boden­ver­dich­tun­gen stark erhöht. Zum Erfolg der land­wirt­schaft­li­chen Rekul­ti­vie­rung tra­gen ent­schei­dend ein Boden­auf­trag durch das Tage­bau­groß­ge­rät (Absetzer) aus gerin­ger Fall­hö­he, mög­lichst wenig Über­fahr­ten zur Pla­nie­rung und Flä­chen­vor­be­rei­tung und eine mehr­jäh­ri­ge boden­scho­nen­de Bear­bei­tung in der Rekul­ti­vie­rungs­pha­se bei. Dabei wer­den eine Lage­rungs­dich­te zwi­schen 1,5 bis 1,6 Gramm je Kubik­zen­ti­me­ter und ein Grob­po­ren­vo­lu­men von min­des­tens 8 Pro­zent ange­strebt. Lage, Grö­ße, Flä­chen­form und Reli­ef sind wei­te­re maß­geb­li­che Aspek­te für die land­wirt­schaft­li­che Nut­zung der Kip­pen­stand­or­te. Eine leicht wel­li­ge Ober­flä­che mit einer Nei­gung von min­des­tens 0,5 bis maxi­mal 7 Pro­zent sichert den Abfluss von Ober­flä­chen­was­ser ohne die Gefahr von Ero­sio­nen in die Vor­flut und erfüllt die Anfor­de­run­gen an die maschi­nel­le Bear­bei­tung der Kip­pen­flä­chen. Zwi­schen den 20 bis 30 Hekt­ar gro­ßen Feld­flu­ren wer­den Gehölz­strei­fen zur Ver­rin­ge­rung von Wind­er­o­si­on, Ver­duns­tung sowie zur Ent­wick­lung der Ertrags­fä­hig­keit und einem Bio­top­ver­bund mit den umlie­gen­den Tage­bau­flä­chen inte­griert.

Die Anrei­che­rung von Humus, der Auf­bau von Struk­tur im Boden, das Ent­wi­ckeln von Boden­le­ben und der not­wen­di­gen Nähr­stoff­kreis­läu­fe ist ein vie­le Jah­re dau­ern­der Pro­zess. Der abwech­seln­de Anbau bestimm­ter Grä­ser (Wei­del­gras, Win­ter­ge­trei­de) und Legu­mi­no­sen wie der Luzer­ne und Lupi­ne haben sich auf den jun­gen Böden gut bewährt. Eine sol­che Rekul­ti­vie­rungs­frucht­fol­ge dau­ert je nach Stand­ort zwi­schen sie­ben bis fünfzehn Jah­ren. Der anschlie­ßen­de Anbau von Feldfrüchten, Ölfrüchten und Mais erlaubt Erträ­ge und ent­wi­ckelt die Böden wei­ter. Gut rekul­ti­vier­te Land­wirt­schafts­flä­chen sind denen der umge­be­nen Land­schaft min­des­tens gleich­wer­tig. Ihr vol­les Ertrags­po­ten­zi­al errei­chen sie aber erst nach zwei bis drei Jahr­zehn­ten. Da die Lau­sitz bereits von Natur aus die schlech­te­ren Böden gegenüber dem mit­tel­deut­schen Braun­koh­len­re­vier auf­weist, besteht ein Defi­zit von ca. 8.000 Hekt­ar zwi­schen der Wie­der­nutz­bar­ma­chung und der Lan­d­in­an­spruch­nah­me von Land­wirt­schafts­flä­chen.

Auerochsen auf einer rekultivierten Landwirtschaftsfläche bei Leipzig
Auer­och­sen auf einer rekul­ti­vier­ten Land­wirt­schafts­flä­che bei Leip­zig

In Mit­tel­deutsch­land ist das Ver­hält­nis in etwa aus­ge­gli­chen. Neue Ent­wick­lun­gen auf dem Gebiet der Pro­duk­ti­on von Roh­stof­fen zur ener­ge­ti­schen Ver­wer­tung, als Flä­chen für Wind­kraft­an­la­gen und Solar­mo­du­le, haben den Bedarf an wirt­schaft­lich nutz­ba­ren Offen­land­flä­chen wie­der anstei­gen las­sen. 

Wäh­rend für den Anbau von Roh­stof­fen prin­zi­pi­ell das oben Gesag­te gilt, wer­den in den ande­ren Fäl­len die Flä­chen ledig­lich als Auf­stands­flä­chen und nicht mit ihrem Pro­duk­ti­ons­po­ten­zi­al benö­tigt. Daher kön­nen auch ärme­re land­wirt­schaft­li­che Stand­or­te für die­se Nut­zun­gen ver­wen­det wer­den.