Forstliche Rekultivierung
In den ostdeutschen Braunkohlenrevieren kommt der forstlichen Rekultivierung eine Schlüsselstellung für die nachbergbauliche Landschaftsentwicklung zu.
Ein Plus für Waldwirtschaft und Artenvielfalt
Vor allem durch ihre ökologische Ausgleichsfunktion und Einfluss auf die Grundwasserqualität leisten die sich im Aufbau befindlichen Kippenwälder einen wesentlichen Beitrag zur Revitalisierung des durch den Rohstoffabbau stark gestörten Natur- und Kulturraums. Dabei nimmt der Waldanteil im landwirtschaftlich geprägten mitteldeutschen Revier etwa 40 Prozent der Rekultivierungsfläche ein. In der dünner besiedelten und weniger industrialisierten Lausitz erreicht die forstliche Wiedernutzbarmachung rund 30.000 Hektar. Dies sind 60 Prozent der Rückgabefläche.
AUFFORSTUNG HEUTE
Auf Kippen des Braunkohletagebaus, insbesondere in den bis 1999 stillgelegten Tagebauen bzw. Tagebaubereichen gelten Erstaufforstungen aufgrund der sehr geringen Nährstoffverfügbarkeit (Stickstoff, Phosphor, Kalium), weitgehender biologischen Inaktivität sowie durch das Fehlen verfügbarer organischer Substanz der Rohböden als schwierig. Die ökosystemaren Prozesse, beispielsweise der Nährstoffumsatz, können sich nur sehr langsam einstellen. Die Entwicklung der jungen Kulturpflanzen wird zunächst gehemmt. Wegen der starken Versauerung bzw. intensiven Silikatverwitterung sind die schwefelhaltigen Tertiärsubstrate, wie sie im Lausitzer Revier vorherrschen, ausgesprochen vegetationsfeindlich und erosionsgefährdet. Die Durchmischung von quartären und tertiären Schichten unterschiedlicher Textur bzw. Chemie führt häufig zu einer kleinräumigen Substratheterogenität, welche die Aufforstung zusätzlich erschwert.
AUFFORSTUNGSPLANUNG
Die entsprechend Sanierungsplanung festgelegten Nutzungsarten bilden die Grundlage für die künftige Oberflächengestaltung und Landschaftsentwicklung, d. h. Verteilung der Hauptfolgenutzungen Landwirtschaft, Wald, Renaturierungsflächen, Gewässer, Straßen und Wege sowie Bereiche für Gewerbe und sonstige Bebauung. Damit verbunden sind nutzungsbezogene Zielvorgaben, beispielsweise zur Qualität des Bodens landwirtschaftlicher Flächen oder des durchwurzelbaren Substrathorizontes von künftigen Forstflächen. Durch die forstwirtschaftliche Rekultivierung wird gewährleistet, dass die zukünftigen Waldgebiete eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit möglich machen, ihrer Schutzund Erholungsfunktion gerecht werden und wirtschaftlich genutzt werden können. Die Baumartenwahl erfolgt dementsprechend standortgerecht, mit hohem Laubholzanteil und großer ökologischer Vielfalt. Einheimische Gehölzarten sollen dabei bevorzugt und Reinbestände, nach Maßgabe der standörtlichen Verhältnisse, vermieden werden. Gegebenenfalls werden vorhandene monostrukturierte Waldkomplexe durch geeignete Umbaumaßnahmen aufgelockert. Darüber hinaus sollen Waldränder gezielt gestaltet und in ihrem Aufbau den Erfordernissen des Brandschutzes und des Biotopverbundes entsprechen.
Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die wesentlichen standörtlichen, betrieblichen und gesetzlichen Faktoren, welche die waldbauliche Entscheidungsfindung beeinflussen. Für die zu beplanenden Flächen werden Pflanzpläne ausgearbeitet und mit den zuständigen Forstbehörden abgestimmt. Die LMBV vergibt Rekultivierungsleistungen grundsätzlich durch öffentliche Ausschreibung an Fachfirmen. In den Rekultivierungs-Leistungsverträgen sind alle in Zusammenhang mit der Aufforstung stehenden Tätigkeiten (Beschaffung, Anlieferung des Pflanzmaterials, Einschlag) Arbeitstechniken (Pflanzverfahren) sowie die zu verwendenden Arbeitsmittel maßnahmenbezogen und terminlich festgelegt.
Es erfolgen Vorgaben zur Qualität des Pflanz- bzw. Saatgutes (Sortimente, Pflanzenalter, Herkunft) und Sicherung der Kulturen. Zentraler Bestandteil der Rekultivierungsverträge bilden die erstellten Pflanzpläne. Nach mittlerweile über 100 vorhandenen Weiserflächen im mitteldeutschen und Lausitzer Revier leitet sich für die standortangepasste Baumartenwahl ein praktikables Schema ab, welches die Kippbodeneinstufung ökologisch untersetzt. Aus ökologischer Sicht und zur Minimierung des Betriebsrisikos werden grundsätzlich Mischbestände angestrebt, wobei der waldbauliche Gestaltungsspielraum mit zunehmender Trophie und Wasserspeicherkapazität wächst.