Fischerei in Tagebauseen
Die LMBV als Eigentümerin neu entstehender Wasserflächen in der Bergbaufolgelandschaft ist Inhaberin des Fischereirechtes. Sie ist somit verantwortlich für die fischereiliche Hegepflicht entsprechend der Fischereigesetze der Länder.
Maränenbrut vor dem Einsetzen in Tagebaufolgesee Gräbendorf
Neuer Lebensraum auch unter Wasser
Voraussetzung zur Wahrnehmung der Hegeverpflichtung ist ein annähernd erreichter Endwasserstand des jeweiligen Gewässers, ein Mindest-pH-Wert des Wassers von 5,5 sowie gesicherte, gefahrlos betretbare Uferbereiche. Durch Flutungswasser aus den umliegenden Flüssen und durch Wasservögel gelangen Fische in die Gewässer. Die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung von Fischartengemeinschaften, die natürlichen Verhältnissen angenähert sind und eine fischereiliche Nutzung der Braunkohletagebauseen gestatten, sind pH-Werte über 5,5. Niedrigere pH-Werte führen bei den meisten Fischarten zu Einschränkungen der Reproduktion, zu verschlechterten Wachstumsbedingungen und schließlich zum Tod. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Fischarten und Altersstufen hinsichtlich ihrer Säuretoleranz voneinander. Für die neu entstehenden Gewässer gibt die LMBV fischereiliche Gutachten bei Fachinstitutionen in Auftrag. Es wird ein fischfaunistisches und fischereiliches Leitbild für das jeweilige Gewässer erstellt sowie die daraus abgeleitete Hegeverpflichtung der LMBV bzw. deren Nachnutzer festgestellt. Die Ermittlung dieser Leitbilder bildet eine wichtige Grundlage für alle weiteren Maßnahmen zur Entwicklung der Fischbestände und für die zukünftige fischereiliche Nutzung.
Leitfischarten, die nicht von selbst in das Gewässer gelangen können, werden durch die LMBV als Erstbesatz eingebracht, um so die Gewässer für eine fischereiliche Bewirtschaftung vorzubereiten. Die zur Flutung der Bergbaurestseen gebauten Überleiter (Ein- und Ausleiter) verbinden zwei unterschiedliche Gewässertypen: das Fließgewässersystem Fluss mit dem Stillgewässersystem See. In ihnen leben unterschiedliche Fischarten und Fischnährtiere. Um wandernden Fischarten, wie dem Aal oder Forellen, die in beiden Gewässertypen vorkommen, die Durchgängigkeit auch durch die künstlich angelegten Überleiter zu ermöglichen, werden an bestimmten Stellen Fischaufstiegshilfen gebaut.