Tourismus / § 4-Maßnahmen
Regionen mit Zukunft – Chancen und Perspektiven
Rund um die neu entstehenden Seen in den vormaligen Bergbaulandschaften zeigen sich die vielfältigen Ergebnisse der langfristigen Sanierung und Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften. Die Fortschritte werden auch für die Menschen in den einstigen Bergbaurevieren immer greifbarer. Mit der Sanierung werden die Rahmenbedingungen für neue Nutzungsmöglichkeiten geschaffen. Der Himmel über den Revieren ist längst wieder blau, die Flüsse sind wieder sauber. Die Lebensbedingungen für die Bewohner dieser Regionen haben sich deutlich verbessert und die neu gestalteten Landschaften sind als Naherholungs- und Tourismusgebiete vielerorts längst etabliert. Die Dimensionen dieses Landschaftswandels haben den Begriff von der „größten Landschaftsbaustelle Europas“ geprägt. Das entstehende Lausitzer Seenland, Europas größter künstlicher Gewässerverbund, gehört dabei mit einer Gesamtwasserfläche von rund 70 Quadratkilometern zu den spektakulärsten Projekten. Auch im Süden von Leipzig entsteht mit der mitteldeutschen Seenlandschaft ein Wassersportgebiet im Großformat. Hier werden die Seen nicht nur untereinander sondern auch mit vorhandenen Flüssen, wie der Pleiße oder der Weißen Elster, zu einem Gewässernetz verbunden.
Die LMBV unterstützt den Strukturwandel in beiden Revieren. Sie fördert die touristische Entwicklung, indem sie die ehemaligen Tagebauareale funktionsgerecht, ökologisch nachhaltig und sozial verträglich saniert und gestaltet. Sie bereitet den Weg für ein harmonisches Miteinander von Naturschutz und Tourismus.
Unser Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine umfassende Umstrukturierung und Gesundung der ehemaligen Braunkohlenregionen zu schaffen.
Bernd Sablotny
Sprecher der Geschäftsführung der LMBV
Impressionen aus den Revieren
Weiterführende Links
Das Lausitzer Seenland wird als Destination vom Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg und vom Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen weiterentwickelt.
§ 4‑Maßnahmen – Impulse für die regionale Entwicklung
Einen besonderen Stellenwert im Bereich Nachnutzung besitzen die Projekte zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards, die als “§4‑Maßnahmen” bezeichnet und ausschließlich aus Landesmitteln — hier insbesondere von Brandenburg und Sachsen — finanziert werden.
Der Begriff “§4‑Maßnahmen” hat seinen Ursprung im vierten Paragrafen der ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten und wurde nach 1997 eingeführt. Mit einem am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Folgeabkommen (VA II) nahmen die verantwortlichen Financiers wesentliche Erkenntnisse aus dem bisherigen Verlauf der Braunkohlesanierung auf und setzten diese mit einer Reihe von neuen Regelungen für die künftige Praxis um. In dem als § 4 neu eingefügten Passus wurde der Einsatz finanzieller Mittel der Länder zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Altbergbaus, zur Erreichung eines Folgenutzungsstandards sowie anfänglich auch zur Abwehr von Gefährdungen beim Grundwasserwiederanstieg ermöglicht.
Erhöhung des Folgennutzungsstandards – die § 4‑Maßnahmen
2002 modifizierten die Vertragspartner mit dem VA III den § 4, der nunmehr ausschließlich Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards der Bergbaufolgelandschaften diente, die allein von den beteiligten Ländern zwischen 2003 bis 2007 in einem Umfang von 175 Millionen Euro unter Anrechnung von Lohnkostenzuschüssen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu finanzieren waren. Die Vergabe der Projektträgerschaft blieb ab diesem Zeitpunkt aber den finanzierenden Ländern selbst überlassen. Vom Start 1998 bis Ende 2017 wurden insgesamt bereits mehr als 590 Millionen Euro für § 4‑Maßnahmen aufgewendet. Von diesen Sanierungsmaßnahmen nach § 4 der Verwaltungsabkommen BKS gingen vielfältige Wirkungen in Richtung neuer wirtschaftlicher Impulse aus, die auf eine Erhöhung des Folgenutzungsstandards und touristischen Nachnutzung in den Bergbaufolgeregionen gerichtet waren. Von 2018 bis 2022 wurden weitere Mittel vom Land Brandenburg und vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.
„Im Freistaat Sachsen flankieren die § 4‑Maßnahmen seit vielen Jahren erfolgreich die Verpflichtungen der LMBV zur Grundsanierung.“
Detlef Rohland
Koordinator für § 4‑Maßnahmen
bei der LMBV
Gezielte Finanzierungs- und Realisierungsprojekte dienten dem Erhalt von einzigartigen Denkmalen der reichlich vorhandenen Industrie- und Bergbaugeschichte im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier. Mit den vor allem über § 4 ‑finanzierten Vorhaben wurde den Hoffnungen und Erwartungen der Kommunen und öffentlich-rechtlichen Institutionen Rechnung getragen, ausgewählte Zeitzeugen der wechselvollen Historie von Braunkohlenabbau und ‑veredlung für die Nachwelt zu erhalten.
Bekannte Beispiele dieses Engagements der Akteure der Braunkohlesanierung sind in Mitteldeutschland Ferropolis, die Stadt aus Eisen, auf der bei Gräfenhainichen gelegenen Halbinsel am Gremminer See, die Maschinenhalle Braunsbedra im Geiseltal und der Bergbau-Technik-Park am Störmthaler See südlich von Leipzig. In der Lausitz haben diesen Status Orte wie die Brikettfabrik Louise bei Domsdorf, die Biotürme der früheren Kokerei Lauchhammer, das Besucherbergwerk Abraumförderbrücke F60 am Bergheider See und die heute als Industriemuseum fungierende Energiefabrik Knappenrode.
Die LMBV als gesetzlich Sanierungsverpflichteter ist auch im Zeitraum des VA VII (2023–2027) vom Freistaat Sachsen für bestimmte Vorhaben mit der Projektträgerschaft für §4‑Maßnahmen, d. h. mit der Verantwortung für deren Planung und Durchführung, beauftragt worden (Stand: 02/2023). Die Finanzierung erfolgt dabei durch das beauftragende Bundesland, wobei Antragsteller Eigenanteile mitfinanzieren müssen.
Berichterstattung zu den § 4‑Maßnahmen in Sachsen
Der jährlich publizierte Tätigkeitsbericht “Impulse für die Regionalentwicklung in Sachsen” fasst die wichtigsten Entwicklungen zu den §4‑Maßnahmen im Freistaat zusammen.
Kennzahlen zu § 4‑Maßnahmen in Sachsen 2020–2021
Koordinator § 4‑Maßnahmen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Detlef Rohland (VS1)
Leipzig
Tel.: +49 341 2222 2005
E‑Mail: Detlef Rohland