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Wasserzuleiter zum Klinger See wird vorerst zurückgestellt

Senftenberg/Klinge. Um die Flu­tung des Klin­ger Sees ging es in einem Gespräch zwi­schen LMBV-Geschäfts­füh­rung, dem Orts­vor­ste­her des Orts­tei­les Gos­da der Gemein­de Wie­sen­grund, Ver­tre­tern des Hei­mat­ver­eins Klin­ge e.V. sowie der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Klin­ger See e.V. in der ver­gan­ge­nen Woche.

Anlass dafür gab das über­ar­bei­te­te hydro­geo­lo­gi­sche Groß­raum­mo­dell (HGM), nach dem im Klin­ger See der bis­her geplan­te End­was­ser­stand von 71,5 m NHN nicht erreicht wird. Die aktu­ell ermit­tel­ten Grund­was­ser­ver­hält­nis­se füh­ren zu weit­rei­chen­den Fra­ge­stel­lun­gen, die auch den Klin­ger See betref­fen. Des­sen plan­fest­ge­stell­ter End­was­ser­stand lie­ße sich nur über eine dau­er­haf­te Was­ser­zu­lei­tung aus der Tra­nitz gewähr­leis­ten. Nach jet­zi­gem Stand wird der mitt­le­re End­was­ser­stand im Bereich des Klin­ger Sees dem­nach bei cir­ca 68,6 Metern NHN lie­gen, der­zeit liegt er bei 53,3 m NHN.

Die hydro­geo­lo­gi­schen Model­le bil­den die Grund­la­ge für alle wei­te­ren Pla­nun­gen zur Berg­bau­sa­nie­rung. „Wir sind an geneh­mi­gungs­recht­li­che Fra­gen gebun­den, die erst geklärt wer­den müs­sen. Auch wenn es jetzt Dif­fe­ren­zen gibt, die LMBV muss hier­bei genau prü­fen“, erklär­te Bernd Sab­lot­ny, Spre­cher der LMBV-Geschäfts­füh­rung. Der Bau des Zulei­ters wird vor­erst zurück­ge­stellt.

Dage­gen erklär­ten die Ver­tre­ter des Ortes Klin­ge: „Es soll jeder­zeit die Mög­lich­keit geben, das Was­ser nicht aus der Regi­on abflie­ßen zu las­sen, was wir in den letz­ten Jah­ren immer wie­der erle­ben muss­ten. Was­ser­ab­schlä­ge aus z.B. einem Früh­jahrs­hoch­was­ser müs­sen mög­lich sein. Des­halb for­dern wir nach 20 Jah­ren Plan­vor­be­rei­tung die funk­ti­ons­fä­hi­ge Her­stel­lung des Zulei­ters auf der Grund­la­ge der Geneh­mi­gung des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses.“

Die LMBV wird als nächs­tes die Rand­be­din­gun­gen für die wei­te­re Flu­tung des Klin­ger Sees klä­ren und die geneh­mi­gungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen. Erst dann kön­nen wei­te­re Fest­le­gun­gen für die Sanie­rungs­ar­bei­ten getrof­fen wer­den.

Klinger See LMBV Radke

Wasserzuleiter zum Klinger See wird vorerst zurückgestellt

Senftenberg/Klinge. Um die Flu­tung des Klin­ger Sees
ging es in einem Gespräch zwi­schen LMBV-Geschäfts­füh­rung, dem
Orts­vor­ste­her des Orts­tei­les Gos­da der Gemein­de Wie­sen­grund, Ver­tre­tern
des Hei­mat­ver­eins Klin­ge e.V. sowie der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Klin­ger
See e.V. in der ver­gan­ge­nen Woche.

Anlass dafür gab das über­ar­bei­te­te hydro­geo­lo­gi­sche Groß­raum­mo­dell
(HGM), nach dem im Klin­ger See der bis­her geplan­te End­was­ser­stand von
71,5 m NHN nicht erreicht wird. Die aktu­ell ermit­tel­ten
Grund­was­ser­ver­hält­nis­se füh­ren zu weit­rei­chen­den Fra­ge­stel­lun­gen, die
auch den Klin­ger See betref­fen. Des­sen plan­fest­ge­stell­ter End­was­ser­stand
lie­ße sich nur über eine dau­er­haf­te Was­ser­zu­lei­tung aus der Tra­nitz
gewähr­leis­ten. Nach jet­zi­gem Stand wird der mitt­le­re End­was­ser­stand im
Bereich des Klin­ger Sees dem­nach bei cir­ca 68,6 Metern NHN lie­gen,
der­zeit liegt er bei 53,3 m NHN.

Die hydro­geo­lo­gi­schen Model­le bil­den die Grund­la­ge für alle wei­te­ren
Pla­nun­gen zur Berg­bau­sa­nie­rung. „Wir sind an geneh­mi­gungs­recht­li­che
Fra­gen gebun­den, die erst geklärt wer­den müs­sen. Auch wenn es jetzt
Dif­fe­ren­zen gibt, die LMBV muss hier­bei genau prü­fen“, erklär­te Bernd
Sab­lot­ny, Spre­cher der LMBV-Geschäfts­füh­rung. Der Bau des Zulei­ters wird
vor­erst zurück­ge­stellt.

Dage­gen erklär­ten die Ver­tre­ter des Ortes Klin­ge: „Es soll jeder­zeit
die Mög­lich­keit geben, das Was­ser nicht aus der Regi­on abflie­ßen zu
las­sen, was wir in den letz­ten Jah­ren immer wie­der erle­ben muss­ten.
Was­ser­ab­schlä­ge aus z.B. einem Früh­jahrs­hoch­was­ser müs­sen mög­lich sein.
Des­halb for­dern wir nach 20 Jah­ren Plan­vor­be­rei­tung die funk­ti­ons­fä­hi­ge
Her­stel­lung des Zulei­ters auf der Grund­la­ge der Geneh­mi­gung des
Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses.“

Die LMBV wird als nächs­tes die Rand­be­din­gun­gen für die wei­te­re
Flu­tung des Klin­ger Sees klä­ren und die geneh­mi­gungs­recht­li­chen
Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen. Erst dann kön­nen wei­te­re Fest­le­gun­gen für die
Sanie­rungs­ar­bei­ten getrof­fen wer­den.

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