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Baubeginn zur Verdichtung an der Hochkippe Borna-West steht an

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20190103 Hochkippe 6 1
Die Arbei­ten auf dem Pro­be­feld im Janu­ar 2019, Archiv­bild: LMBV

Auf einem Probefeld wurde zuerst die geeingete Technologie ermittelt. Jetzt beginnt die Hauptsanierung

Leipzig/Borna. Es geht los, an der Hoch­kip­pe Bor­na-West. Nach der Bau­stel­le­ner­öff­nung am 8. April 2021 kön­nen in die­ser Woche offi­zi­ell die Bau­ar­bei­ten zur Ver­dich­tung des Bodens begin­nen. Vor­erst ste­hen noch die Absper­rung und Ein­rich­tung der Bau­stel­le an sowie wei­te­re vor­be­rei­ten­de Arbei­ten an, damit in weni­gen Wochen die Groß­ge­rä­te zum Ein­satz kom­men kön­nen. Für die Bau­feld­frei­ma­chung auf dem Pla­teau wur­den bereits Bäu­me geholzt und der Auf­wuchs mit einer Forst­frä­se gemulcht, sodass die not­wen­di­gen Trä­ger­groß­ge­rä­te für die Rüt­tel­stopf­ver­dich­tung (RSV) in den Bereich ein­fah­ren kön­nen. Die­se vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men für die geo­tech­ni­sche Böschungs­si­che­rung der Hoch­kip­pe Bor­na-West fan­den aus arten­schutz­recht­li­chen Grün­den im Febru­ar 2021 statt.

Die fol­gen­den RSV-Arbei­ten als Haupt­bau­maß­nah­me wur­den an eine Arbeits­ge­mein­schaft (ARGE) aus den Fir­men Bick­hardt & Metz­ner ver­ge­ben. Ins­ge­samt sol­len fast 2.000 RSV-Säu­len auf dem obe­ren und dem unte­ren Stütz­kör­per (Pla­teau und Böschung) im Rah­men der Haupt­sa­nie­rung her­ge­stellt wer­den. Die RSV-Arbei­ten an dem ers­ten Ver­dich­tungs­ab­schnitt, dem Pla­teau der Hoch­kip­pe Bor­na-West wer­den vor­aus­sicht­lich bis Mai 2022 lau­fen. Finan­ziert wird die Maß­nah­me über den § 3 des Ver­wal­tungs­ab­kom­mens zur Braun­koh­le­sa­nie­rung.

Wäh­rend der ers­ten, vor­ge­zo­ge­nen Bau­pha­se von August 2018 bis zum I. Quar­tal 2019 wur­de die RSV zunächst auf einem Pro­be­feld im mitt­le­ren Böschungs­be­reich getes­tet, um eine geeig­ne­te Tech­no­lo­gie zur Unter­grund­ver­bes­se­rung des ehe­ma­li­gen Tage­bau­are­als zu fin­den. Hier­zu wur­den Säu­len aus grob­kör­ni­gen Böden per Rohr gleich­mä­ßig in die Kip­pen­bö­schung ein­ge­bracht. Beglei­tet wur­den die Maß­nah­men durch ein umfang­rei­ches Moni­to­ring­pro­gramm, wel­ches Schwingungs‑, Verformungs‑, Setzungs‑, Lärm- und Grund­was­ser­mes­sun­gen sowie Beweis­si­che­run­gen an Gebäu­den umfass­te.

Mit den nun anste­hen­den Siche­rungs­maß­nah­men sol­len poten­zi­el­le geo­tech­ni­sche Gefähr­dun­gen wie Ver­flüs­si­gungs­er­schei­nun­gen des Bodens oder ein Böschungs­bruch ver­hin­dert wer­den. Wäh­rend der gesam­ten Bau­maß­nah­men ist ein erwei­ter­ter Sperr­be­reich an der Hoch­kip­pen­bö­schung ein­ge­rich­tet, in dem ein Betre­ten und Befah­ren aus Sicher­heits­grün­den aus­ge­schlos­sen ist. Nach Abschluss der Sanie­rungs­maß­nah­men soll der seit Okto­ber 2011 bestehen­de Sperr­be­reich wie­der auf­ge­ho­ben wer­den.

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