Leipzig. Auf Anfrage von Medienvertretern informierte die LMBV kürzlich zum Stand des Projekts Harthkanal. Die LMBV ist bergrechtlich verpflichtet, südlich von Leipzig eine hydraulische Verbindung zwischen dem Zwenkauer See und dem Cospudener See zu errichten. Darüber hinaus soll die Verbindung — als Harthkanal — auch touristisch genutzt werden können. Die Mehrkosten für die Schiffbarkeit des Kanals und die Errichtung einer Schleuse sollen durch den Freistaat Sachsen getragen werden.
Mit dem Bekenntnis der Finanziers zum Harthkanal als §2/§4‑Schnittstellenprojekt im Rahmen der Braunkohlesanierung konnten die Planungen und zwei vorgezogene Maßnahmen bereits umgesetzt werden. Vorrangiges Leistungsziel ist die Erlangung der Plangenehmigung zum Vorhaben, für die sich neue Erkenntnisse aus dem Artenschutz, dem Hochwasserschutz und dem Klimawandel ergeben haben.
In die Planung ist auch die Landestalsperrenverwaltung als zukünftiger Betreiber des Hochwasserspeicherraumes Zwenkauer See eng eingebunden. Im Rahmen der Planung gilt es auch belastbare Gesamtkosten zu ermitteln. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Gesamtkosten gegenüber der ursprünglichen Planung auf über 150 Mio. Euro erhöhen werden. Zu Fragen der Finanzierung finden regelmäßige Abstimmungen zwischen Bund und Ländern in den Gremien der Braunkohlesanierung statt. Die bisherigen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 35 Mio. Euro.
Bislang wurden:
- die Kanaluntergrundverdichtung auf der Kippentrasse bis vor und nach der Autobahnbrücke umgesetzt sowie
- die Dichtwand für das Hochwasserschutztor hergestellt; Leistungszeitraum 28.09.2020 – 30.06.2021; Auftragnehmer war: Berger Grundbautechnik GmbH / Berlin | Grundlage: Zulassung vorzeitiger Baubeginn durch die Landesdirektion Sachsen vom 21.08.2018 und
- die Probebohrpfähle hergestellt – einschließlich von Pfahlprobebelastungen im Bereich des Schleusenbauwerks: Leistungszeitraum 21.10.2020 – 30.04.2021; Auftragnehmer war: Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH / Berlin | Grundlage: Zulassung vorzeitiger Baubeginn durch Landesdirektion Sachsen vom 21.08.2018.
Weitere Bauschritte werden erst nach Vorliegen einer bestandskräftigen Plangenehmigung begonnen werden können. Vorher werden auch keine weiteren Bauarbeiten beauftragt bzw. sichtbar werden.
Das Erreichen des planfestgestellten Endwasserstandes ist vom Fortschritt der noch durchzuführenden Sanierungsverpflichtungen der LMBV abhängig. Derzeit ist der Zwenkauer See für die vorgezogene touristische Folgenutzung vollumfänglich nutzbar.
Archivfotos von 2021: LMBV/Sylvia Große