Cottbus. Am 31. März 2022 tagte der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg zum 98. Mal, auch diesmal unter Leitung der Vorsitzenden Kerstin Kircheis. In Cottbus wurde unter Tagesordnungspunkt 3 seitens des MIL zum Stand des geplanten Zielabweichungsverfahrens für den LE-B-Tagebau Jänschwalde informiert. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus zur nicht mehr gegebenen Vollziehbarkeit des Hauptbetriebsplans wird der Tagebau Jänschwalde zum 15. Mai 2022 stillgesetzt. Der LEAG-Vertreter im Ausschuss, Thomas Penk, informierte diesbezüglich über den nächsten juristischen Schritt einer Beschwerde beim OVG , die am 29. März eingelegt wurde. Das zuständige LBGR selbst wird keine Beschwerde einlegen und hat vom Bergbautreibenden zunächst bis zum 14.04.22 ein Konzept zur geotechnischen Sicherung abgefordert, da der weitere Vollzug des Hauptbetriebsplanes ab Mitte Mai gehemmt sei. Das LBGR kündigte eine Anordnung zur geotechnischen Sicherung des Tagebaubetriebs an. Das weitere Vorgehen der Gemeinsamen Landesplanung zum Zielabweichungsverfahren werde vor diesem Hintergrund zunächst ausgesetzt, so die GL-Referatsleiterin Gesa Dähnhardt.
Zum Tagesordnungspunkt 4 berichtete LBGR-Abteilungsleiter Uwe Sell über die Aktivitäten des Landesbergamtes nach dem geotechnischen Ereignis am 9. März 2021 am Helenesee. Das Bergbaufolgegewässer werde als „Altbergbau mit Rechtsnachfolger“ eingestuft, wobei diese Frage noch weiter juristisch geprüft werde. Eine künftige Zuordnung zur Braunkohlesanierung sei beabsichtigt bzw. seitens des Landes angestrebt. Nach dem Einrichten eines erweiterten Sperrbereiches wurden erste Untersuchungen am Restloch an die Firma BIUG beauftragt. In einer derzeit laufenden zweiten Etappe sei eine komplette geotechnische Untersuchung durch Sachverständige veranlasst worden. Dazu seien bis zu 30 Kernbohrungen sowie Drucksondierungen nötig, die weit über den ursprünglich angedachten Mai-Zeitraum bis nun Herbst 2022 umgesetzt werden. Ziel sei es, bis zum Jahresende 2022 einen geotechnischen Abschlussbericht der BIUG vorliegen zu haben, auf dem dann eine Sanierungsplanung aufsetzen könnte. Die dafür notwendige europaweite Ausschreibung wurde von Sell für den Zeitraum 2023/24 avisiert.
Das LBGR gehe dazu weitere Schritte, die weit über die eigentliche Gefahrenabwehr hinausgehe. Das Land Brandenburg gehe dafür auch in „finanzielle Vorleistung“ und werde über das LBGR einen Projektsteuerer beauftragen. Das Amt sei beim Altbergbau personell „schmalbrüstig aufgestellt“, so Uwe Seel, jedoch habe der LBGR-Präsident S. Fritze das weitere Vorangehen selbst zu seinem nachdrücklichen Anliegen gemacht. An die LMBV sei man diesbezüglich noch nicht offiziell herangetreten. Die GL4 macht zudem deutlich, dass die „zu erwartende lang andauernde Sanierung“ des Sees in einer dem für den Zeitraum ab 2023 erwarteten Folge-Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zugrundeliegenden Projektplanung der Bergbausanierer noch nicht inkludiert sein konnte. Hier seien zunächst weitere Gespräche des Landes mit dem Bund nötig.
Unter dem Tagesordnungspunkt 5 berichtete die LMBV zu geplanten Sanierungsleistungen im Raum Lauchhammer. Den Sachstandsbericht dazu gab Gerd Richter, Leiter des LMBV-Sanierungsbereiches Lausitz. Er erläuterte zunächst den Stand der Verhandlungen auf dem sogenannten Kippenareal Ki 5, wo aus Standsicherheitsgründen die Aufgabe von Wohnbebauungen und Gewerbestandorten laut LBGR bis zum Jahresende 2022 notwendig seien. An der Wilhelm-Külz-Straße seien private Eigentümer und gewerbliche Ansiedlungen, am Pappelweg Wohn- und Gartengrundstücke betroffen. Die Verhandlungen mit dem überwiegenden Teil der Betroffenen zur Absiedelung seien gut vorangekommen, im Einzelfall noch nicht abgeschlossen. Mit der nach dem Rückbau der Gebäude geplanten bergtechnischen Sicherung des Kippenareals soll eine Trittsicherheit und auf den Verkehrsflächen eine Befahrbarkeit für luftbereifte Fahrzeuge bis 25 Tonnen erzielt werden. Damit würde sich das mittels Verdichtung gesicherte Kippenareal dann wieder als städtischer Baugrund für leichte setzungsunempfindliche Bauwerke z.B. der Photovoltaik oder als Natur-Retentionsräume eignen.
Richter kündigte auch die Fortführung der Einzelhaus-Sicherungsplanungen für die Schloss-Siedung in Lauchhammer an, nachdem das Moratorium des MIL und der damit verbundene Planungsstopp im Februar 2022 aufgehoben worden seien. Im ersten Schritt seien das Einholen verbindlicher Interessensbekundungen der derzeit 54 Betroffenen und dann das Überarbeiten der bereits vorliegenden ersten 24 Planungen vorgesehen. Im nächsten Schritt ist eine Infoveranstaltung mit den Betroffenen geplant, um dann im Anschluss weitere Einzelhaus-Planungen neu ausschreiben zu können. Gerd Richter informierte zudem über weitere laufende und geplante Vorhaben der LMBV im Raum Lauchhammer.