LMBV Logo

Umfangreiche Sanierung am Kulturhaus Böhlen bis April 2025

Böhlen. Das unter Denkmalschutz stehende Kulturhaus Böhlen wird seit mehreren Jahren umfassend saniert. Im Zeitraum von Februar 2024 bis April 2025 werden die Außenanlagen und die Grundleitungen erneuert. Unter anderem werden die Entwässerungsleitungen (Schmutz- und Regenwasser) komplett ersetzt, zwei neue Parkplätze angelegt und der bestehende Parkplatz grundhaft saniert. Auch die Wege im Umfeld des Kulturhauses werden ertüchtigt, so die Feuerwehrumfahrt um das Gebäude und die Bühnenzufahrt befestigt. Darüber hinaus wird im Zuge der Arbeiten die Straßenbeleutung neu gebaut, am Haupteingang werden die Freitreppe erneuert, ein barrierfreier Zugang hergestellt und Fahrradbügel installiert. Die Wegeverbindung zur  und die Treppenanlage im Anschlussbereich der Leipziger Straße werden ebenfalls saniert. Die Gesamtkosten für diese Teilmaßnahme belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro. Im Anschluss an die Baumaßnahmen schließen sich Ausgleichs- und Ersatzpflanungen an, die für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2025 geplant und mit Kosten in Höhe von 80.000 Euro kalkuliert sind.

Einschränkungen in der Verkehrsführung

Aufgrund der räumlichen Lage und der im laufenden Betrieb des Kulturhaus Böhlen stattfindenden Baumaßnahme, kommt es zu Einschränkungen in der Verkehrsführung, den Parkmöglichkeiten sowie zu Einschränkungen von vorhandenen Geh-/Radwegen rund um das Kulturhaus. Die Zu- und Ausfahrt vom Kulturhaus ist bis auf Weiteres nur über die bisherige Ausfahrt vom Parkplatz möglich und vor Ort entsprechend ausgeschildert.

Die geänderte Verkehrsführung am Kulturhaus Böhlen (Grafik: Stadt Böhlen)

Bautechnische Sanierung Ende 2023 abgeschlossen

Die jüngsten Arbeiten am Gebäude des Kulturhauses Böhlen liefen von Mai 2022 bis Dezember 2023. In diesem Zeitraum wurde unter anderem der Bühneneingang komplett erneuert. Die Gesamtkoten für diese Teilmaßnahme beliefen sich auf 1,35 Millionen Euro.

Zudem erfolgten folgende Arbeiten:

  • Sanierung der Sockelbereiche durch
    • Horizontale und vertikale Bauwerkstrockenlegung
    • Sanierung / Erneuerung des Sockelputzes
    • Schadensbeseitigung / Überarbeitung von schadhaften Bereichen an den Innenwandflächen
  • Erneuerung der Schmutzwassergrundleitungen am Gebäudeaustritt und Anbindung an die Bestandsleitungen
  • Erneuerung Blitzschutz ab Sockelkante abwärts
  • Erneuerung der Bühneneingangskonstruktion
  • Sanierung von schadhaften Bereichen innerhalb des Gebäudes
  • Sockelsanierung nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben

Finanzierung

Die Kosten von voraussichtlich 3,3 Millionen Euro (brutto) werden überden  § 4 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung finanziert. Der Freistatt Sachsen übernimmt 85 Prozent der Kosten, die Stadt Böhlen kommt für 15 Prozent der Kosten auf. Bauherr ist die Stadt Böhlen. Die LMBV ist als Projektträger für die Umsetzung zuständig.


Geplantes Einleiten von Haldenwässern in Bischofferode

TLUBN informiert über öffentliche Auslegung der Antragspläne

Sondershausen/Bischofferode. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist in diesem von der LMBV angestrengten Betriebsplanverfahren nach dem Bundesberggesetz für die Zulassung zuständig. Nachdem die LMBV im November 2023 ihre Pläne zum Einleiten von aufbereiteten Haldenwässern in das ehemalige Bergwerk Bischofferode bereits öffentlich vorgestellt hatte, haben Anwohner und Interessierte nun die Möglichkeit, die entsprechenden Antragsunterlagen einzusehen. Auf seiner Webpage www.tlubn.de informiert das Landesamt genauer über die Auslegung. Geplant ist die Auslegung vom 23. April 2024 bis einschließlich 22. Mai 2024.


Verbesserung der Oberflächenentwässerung am Gremminer See

Gräfenhainichen/Leipzig. Am Gremminer See laufen derzeit Sanierungsmaßnahmen, um das Entwässerungssystem der Südböschung  wirksamer zu gestalten. Die Arbeiten konzentrieren sich darauf, die Oberflächenentwässerung zu verbessern, um so den ungehinderten Abfluss des Oberflächenwassers in den See zu gewährleisten.

Die Vernässung des Südufers ist an einigen Stellen bereits durch den Bewuchs mit Schilf erkennbar. Die hohen Niederschlagsmengen der vergangenen Monate führten erneut dazu, dass es zu größeren Vernässungen im Böschungsbereich kam und veranschaulichen den Grund für die Maßnahme. Um eine effizientere Ableitung des Wassers zu ermöglichen und potenzielle Überschwemmungen der Böschung zu verhindern, werden die vorhandenen Entwässerungsgräben vertieft. Diese benötigen dadurch etwas mehr Platz, so dass an einigen Stellen die Skulpturen entlang des Weges um wenige Meter versetzt werden. Zusätzlich werden Ableiter ausgebaut, die von den Entwässerungsgräben in den See führen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den natürlichen Wasserfluss zu verbessern und Standsicherheit der Südböschung zu erhalten.

Des Weiteren wird die Umgestaltung der Weggabelung unterhalb des Stadtbalkons (Zugangsbereich von der Stadt Gräfenhainichen) vorgenommen. In der dort bestehenden Senke sammelt sich das Wasser und überschwemmt teilweise die Wege, die dann nur noch schwer zu passieren sind. Um das Problem zu beheben werden der Hauptwirtschaftsweg angehoben und die wegebegleitende Entwässerung erneuert. Damit soll die Zugänglichkeit der Wege langfristig verbessert werden. Die Arbeiten haben 2023 begonnen und sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Die Baumaßnahmen am Südufer des Gremminer Sees sollen vorraussichtlich noch 2024 abgeschlossen werden.

Fotos: Christian Kortüm


Finanzierung der Sicherung des Helenesees bei Frankfurt/O. durch Bund und Land bestätigt

Berlin/Potsdam/Senftenberg. Die Finanzierung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr am Helenesee bei Frankfurt/Oder ist gesichert. Im Rahmen von § 3 des aktuellen Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit der Sanierung des derzeit gesperrten Tagebaufolgesees beauftragt. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und die LMBV haben sich verständigt, dass sich das LBGR am Helenesee weiterhin engagiert und die nächsten Planungsphasen leitet und vorantreibt. Nachfolgend wird die LMBV die Sicherungsmaßnahmen vollständig übernehmen und umsetzen.

Dies beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 20. März 2024 der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) in Berlin. „Bund und Land beteiligen sich jeweils zur Hälfte an den Kosten. Wir sind froh, dass sich alle Beteiligten für die Sicherung des Helenesees engangieren und auf unsere Erfahrungen in der Bergbausanierung bauen“, so Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung der LMBV.
Der Staatssekretär des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Uwe Schüler, betont: „Die gemeinsam mit dem Bund vereinbarte Sicherstellung der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen über das Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung ist ein gutes Signal für die Region und für ganz Brandenburg.“ Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat sich als für die Umsetzung des Verwaltungsabkommens zuständiges Ressort für die Aufnahme des Projektes in den Anwendungsbereich eingesetzt. Die Landesmittel werden in einem Haushaltstitel des MIL bereitgestellt. Staatssekretär Uwe Schüler: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit der Helenesee wieder für die Region als Bade- und
Veranstaltungsort nutzbar werden kann. Es ist allen Beteiligten klar, dass dabei noch ein weiter Weg vor uns liegt.“

Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer: „Ich freue mich sehr, dass die Finanzierung der Helenesee-Sanierung gesichert ist. Mit dieser Klarheit im Rücken kann es nun Schritt für Schritt losgehen. Die Sanierung nach den umfassenden Rutschungen ist sicherlich ein Kraftakt. Daher danke ich allen Beteiligten ausdrücklich für die gute, gemeinsame Vorarbeit und wünsche weiterhin gutes Gelingen. Die Stadt Frankfurt/Oder hat mit ihren Informationsveranstaltungen die Kommunikation vor Ort maßgeblich gestaltet. Die Sperrung des Helenesees und die Arbeiten vor Ort sind auch für die Betroffenen eine Herausforderung. Und es wird noch einige Zeit dauern – aber die Freude wird groß sein, wenn der See wieder genutzt werden kann. Er ist bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt und auch eine feste touristische Größe.“

Das LBGR hatte den See im Mai 2021 nach einer Rutschung am Oststrand vollständig gesperrt. „Wir sind froh, dass wir nun zügig mit den Planungen für die Sicherung des Helenesees beginnen können, denn wir wissen um die große Bedeutung des Gewässers in der Region. Wenn alles komplikationslos verläuft, könnten Ende des Jahres 2027 die ersten Sicherungsmaßnahmen am Nordufer beginnen“, so LBGR-Präsident Sebastian Fritze. Die Behörde hatte Anfang März ein Standsicherheitsgutachten für den Helenesee vorgestellt, das an den Uferbereichen eine sogenannte Verflüssigungsgefahr attestiert. Dort sind es vor allem locker gelagerte Sande, die mit technischen Mitteln, z.B. dem Abtrag der Massen beseitigt oder dem Rütteldruckverdichtungsverfahren stabilisiert werden sollen.

Art und Umfang der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie die genauen Kosten können jedoch erst nach Vorliegen der Vorplanung, bei welcher aus mehreren möglichen Sicherungstechnologien eine Vorzugsvariante mit fundierter Kostenschätzung erarbeitet wird, bewertet werden.

Hintergrund:
Im März 2021 kam es am Oststrand des Helenesees nahe Frankfurt/Oder zu einer Rutschung. Diese ist rund 30 Meter breit und reichte zwischen neun und zwölf Meter ins Hinterland. Rund 500 m3 Bodenmassen rutschten in den See, sodass der Badestrand komplett zerstört wurde. Mit der Allgemeinverfügung „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund früherer bergbaulicher Tätigkeit am Helenesee“ vom 21. Mai 2021 sperrte das LBGR den kompletten See und seine Uferbereiche. Bereits 2011 war es am Südufer des Helenesees zu Rutschungen gekommen.

Der ehemalige Tagebau Helene/Nord förderte von 1940 bis 1958 Braunkohle und war nach der Flutung bis vor wenigen Jahren ein beliebter Ort für Erholung und Events mit überregionaler Bedeutung bis zur Bundeshauptstadt Berlin.


Zur Pressemitteilung


Mögliche EHS-Monodeponie unterliegt strengen Regularien

Senftenberg. Von der Genehmigung über den Betrieb bis hin zu Nachsorge und Nachnutzung: Eine EHS-Monodeponie, wie die LMBV sie im ehemaligen Bergbaugebiet nahe der Ortschaft Kostebrau plant, würde strengen Regularien unterliegen. Daran ließ Dr. Bernd Dutschmann, der Verbandsvorsteher des Abfallentsorgungsverbands Schwarze Elster, bei der 3. von der LMBV initiierten Themenwerkstatt am 14. März auf dem BTU-Campus in Senftenberg keinen Zweifel. Die Veranstaltung trug den Titel: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK 1 deponiert werden darf“. An der Themenwerkstatt beteiligten sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch Vertreter der Bürgerinitiative Kostebrau, des Landesbergamtes Brandenburg, des Aktionsbündnisses Klare Spree sowie der Bürgermeister von Lauchhammer, Mirko Buhr, und die Landtagsabgeordnete Isabell Hiekel (Grüne).

Entscheidend sei eine stichhaltige Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme, betonte Dutschmann. Eine Deponie sei immer „das letzte Mittel“, sagte er. Zuvor müssten alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, auf welchen Wegen der Eisenhydroxidschlamm (EHS) wirtschaftlich zu verwerten sei. Nur die dann immer noch verbleibenden Mengen dürften einer Deponierung zugeführt werden. Sie müssten es allerdings auch, da sie als Abfall gelten.

Sven Radigk, Projektleiter EHS-Monodeponie der LMBV, erinnerte daran, dass trotz verschiedener Verwertungsoptionen noch für viele Jahrzehnte erhebliche Mengen EHS anfielen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die vorherige Themenwerkstatt im Februar, in der mit dem Geschäftsführer der Produktions- und Umweltservice (P.U.S.) GmbH Lauta. Dr. Matthias Leiker, eigens diese Frage vertiefend erörtert worden war.

Verbandsvorsteher Dutschmann erläuterte den erforderlichen Aufbau der Schichten für eine genehmigungsfähige Deponie. Dieser würde sich abhängig von der Gefährlichkeit des abzulagernden Materials unterscheiden. So gelten für nicht gefährliche Abfälle und eine Deponie der Deponieklasse (DK) 1 beispielsweise geringere Auflagen bei der Basisabdichtung als bei einer Deponie der Klasse DK 2. Gleiches gelte für die Oberflächenabdichtung, wenn die Deponie ihren genehmigten Füllstand erreicht hat und eine neue Oberfläche für die Nachnutzung hergestellt wird.

In der nachfolgenden, thematisch vielseitigen Diskussion ging es unter anderem um Kriterien für die Anlieferung des EHS, die Prüfung alternativer Standorte sowie den Umgang mit potenziellen Insolvenzrisiken eines Deponiebetreibers. Immerhin handele es sich um ein über viele Jahrzehnte dauerndes Projekt. Eigens für diesen Fall werde mit der Genehmigung festgelegt, welche finanziellen Sicherheitsleistungen der Betreiber hinterlegen muss, erklärte Dutschmann. Radigk ergänzte, dass es sich bei der LMBV um ein bundeseigenes Unternehmen handele, das durch den Staat abgesichert sei.

Hintergrund: Die LMBV plant bei Kostebrau eine EHS-Monodeponie auf eigenem Betriebsgelände. Im unmittelbaren Umfeld gibt es dagegen Widerstände. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit einer Deponie, um einen Großteil der anfallenden EHS-Massen auf diese Weise schadlos zu beseitigen und dabei sicher zu verwahren.

Die Themenwerkstatt-Reihe zur EHS-Thematik wird mit weiteren Veranstaltungen nach der Sommerpause fortgesetzt. Die Planungen dafür laufen in Kürze an. Über die Themen und die genauen Termine wird die LMBV rechtzeitig informieren.

Lauchhammers Bürgermeister Mirko Buhr und LMBV-Projektverantwortlicher Sven Radigk im Gespräch mit der Bürgerinitiative Kostebrau.


Verwahrung von Filterbrunnen am Geiseltalsee

Leipzig. Am Geiseltalsee lässt die LMBV derzeit 29 Filterbrunnenstandorte und bis zu sechs Pegelstandorte fachgerecht sichern. Diese befinden sich im Ufer- bzw. Flachwasserbereich des Geiseltalsees. Auf Grund der Lage im Wasser bzw. im unmittelbaren Uferbereich werden die Filterbrunnenstandorte mit einem Geogitter gesichert werden. Dazu wird die Öffnung des nicht mehr genutzten Filterbrunnens mit einem sechs mal sechs Meter großem Gitter bedeckt und anschließend mit einer 50 Zentimeter dicken Schicht aus Wasserbausteinen bedeckt (ausgeführt als Pyramidenstumpf). Die Sicherung der Filterbrunnenstandorte erfolgt in einer Tiefe von mindestens 80 Zentimetern unter der Gewässersohle bzw. Geländeoberkante. Für 24 der 29 Filterbrunnen und für alle Pegelstandorte erfolgt die Sicherung mit schwimmbarer Gerätetechnik vom Wasser aus. Die restlichen fünf Filterbrunnenstandorte werden von Land aus gesichert. Die Arbeiten werden von der Firma ABG Dresden ausgeführt und sollen bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.

Die Filterbrunnen liegen mindestens 80 cm im Wasser, deshalb muss auch die Technik vom Wasser aus arbeiten.

Diese Arbeiten sind notwendig, um die Sicherheit der ehemaligen Braunkohlenflächen zu gewährleisten. Die Filterbrunnen dienten während der Kohleförderung dazu, den Tagebau trocken zu legen. Mit Einstellung der Wasserhaltung und Flutung des Geiseltalsees haben sie ihre Funktion verloren. Da die Filterbrunnen einen Durchmesser von etwa 35 Zentimetern haben und zwischen acht und 130 Metern tief sind, geht von ihnen eine potentielle Gefahr für Badende aus, weshalb die LMBV alle Brunnen verfüllen lässt. Dies ist zudem eine Bedingung, um die Flächen aus der Bergaufsicht entlassen zu können.

Die Verwahrung der Filterbrunnen am Geiseltalsee soll bis Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.

Impressionen der Arbeiten.
Fotos: Christian Kortüm


Röhrigschacht Wettelrode: Instandsetzungsarbeiten der Schachtröhre beendet

Sondershausen/Wettelrode. Nach den gut ein Jahr andauernden Instandsetzungsarbeiten der Schachtröhre erfolgte am 6. März 2024 die bauliche Endabnahme mit Sachverständigen des Nordhäuser Bauprüfinstitutes im Beisein des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt. Bereits Anfang Februar wurde eine Vorabnahme durchgeführt, sodass anstehende Restarbeiten auf der Rasenhängebank und die Reinigung des Schachtsumpfes zwischenzeitlich realisiert werden konnten. Die Auftragung der Oberflächenabdichtung auf den Mörteltaschen kann allerdings erst bei trockenerer Situation in der Schachtröhre realisiert werden und wird im Frühsommer umgesetzt.

Zur Maßnahme
Nachdem im Jahr 2012 gut die Hälfte der vorhandenen Einstriche im Röhrigschacht erneuert wurden, waren nun die circa 160 noch verbliebenen Einstriche zu wechseln – einschließlich der Umstiegsbühne auf dem Niveau des Segen-Gottes-Stollen sowie der Schachtzugänge auf der Rasenhängebank. An den sogenannten Einstrichen sind die Spurlatten montiert, welche den Förderkorb führen.

Ursprünglich auf 8 Monate terminiert, führten bereits zu Beginn der Maßnahme Liefer-probleme zu Zeitverzögerungen. Des Weiteren wurde im Bereich der Rasenhängebank eine veränderte Situation angetroffen, welche einen erheblichen Mehraufwand nach sich zog. Dabei zeigte sich nach der Aufnahme der Abdeckbleche ein anderes Bild, als in der Erkundung ermittelt. Das Demontieren der alten Einstriche aus dem Schacht-mauerwerk erforderte ebenfalls einen erhöhten Aufwand. Insbesondre der gute Mauer-werkszustand führte zu einem Mehraufwand beim Ausspitzen der Auflagertaschen.
Bauausführendes Unternehmen war die Schachtbau Nordhausen GmbH.

Fotos Sanierungsarbeit (Christian Horn)

Areal des Schaubergwerkes bzw. ehemaligen Kupferschiefer-Bergwerkes Röhrigschacht in Wettelrode (Bild: Christian Horn)


LMBV-Themenwerkstatt zu harten Regularien für Deponien

Senftenberg. Die Veranstaltungsreihe der LMBV am BTU-Campus in Senftenberg wird am 14. März 2024 fortgesetzt.

Welche Regelungen gelten für den Bau einer Deponie der Klasse DK1? Was darf dort verwahrt werden? Welche Grenzwerte müssen dabei eingehalten werden?

Diesen und anderen Fragen will eine weitere Themenwerkstatt der LMBV nachgehen, die sich mit dem Thema Eisenhydroxidschlamm beschäftigt. Referent ist Dr. Bernd Dutschmann, der den Abfallversorgungsverband Schwarze Elster leitet.

Hintergrund: Die LMBV plant auf ihrem Betriebsgelände eine Deponie für Eisenhydroxidschlamm (EHS). Während es im unmittelbaren Projektumfeld Kritik an dem Vorhaben gibt, sehen Experten und das Aktionsbündnis Klare Spree darin eine Lösung für das EHS-Problem, das zur Verockerung der Spree und anderer Fließgewässer führt. Die Monodeponie könnte demnach – neben der Vermeidung und Wiederverwertung von EHS – eine von vielen Lösungen sein, um der Sache Herr zu werden.

Um das Thema etwas weiter zu öffnen, den Austausch zu ermöglichen und zugleich Missverständnisse auszuräumen, wird die Veranstaltungsreihe im März fortgesetzt.

Dr. Bernd Dutschmann wird die Themenwerkstatt mit einem Vortrag über „Harte Bandagen für Deponien. Was bei einer DK 1 deponiert werden darf“ einleiten. Anschließend sollen die Teilnehmer in einen möglichst regen Austausch zum Thema kommen.

Was?

LMBV-Themenwerkstatt zu EHS: „Harte Bandagen für Deponien. Was auf einer DK1 deponiert werden darf.“

Wer?

Dr. Bernd Dutschmann, Verbandsvorsteher Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster

Wann?

14. März 2024, 17:00 Uhr – 18.30 Uhr

Wo?

BTU-Campus Senftenberg, Universitätsplatz 1, Gebäude 2, Senatssaal (1. Etage)

Weitere Veranstaltungen in dieser Themenreihe sind in Vorbereitung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung bedarf keiner Anmeldung.


Konditionierungsanlage reduzierte auch 2023 die Eisenfracht in der Spree — Jahresbericht erschienen

Senftenberg/Spremberg. Der Jahresbericht 2023 zum "Monitoring der Eisenbelastung der Spree und in der Talsperre Spremberg" durch den Fachgutachter „Klare Spree“ der LMBV Dr. Uhlmann vom Institut für Wasser und Boden (IWB Dresden) liegt vor. Die Wasserbehandlung durch den bedarfsgerechten Betrieb der Konditionierungsanlage im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg zeigte auch im Jahr 2023 ihre positive Wirkung. Die Konditionierungsanlage, bestehend aus der ertüchtigten Bekalkungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal sowie nach ca. 1,5 km Fließweg der Flockungshilfsmittelzugabe am Einlaufbauwerk der Vorsperre Bühlow, erzielte eine deutliche Erhöhung des Eisenrückhaltes.

Circa 43 Prozent der Eisenfracht der Spree wurde in der Vorsperre zurückgehalten und somit die Hauptsperre der Talsperre, d. h. der Spremberger Stausee, entlastet. Gleichzeitig wird somit die Einhaltung der Ablaufwerte aus der Talsperre am Pegel Bräsinchen gesichert. Die Eisen-gesamt-Konzentration lag hier 2023 jahresdurchschnittlich bei 0,5 mg/I sowie ganzjährig < 2 mg/I und somit stabil unterhalb der Sichtbarkeitsschwelle für partikuläres Eisen in der Spree.

Bei Einhaltung einer jahresdurchschnittlichen Eisen-gesamt-Konzentration von ≤ 1,8 mg/I gilt gemäß der „Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer“ (OGewV) in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der gute ökologische Zustand bzw. bei stark anthropogen (hier: bergbaulich) beeinflussten Fließgewässern, das gute ökologische Potential bezogen auf den allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) „Eisen“, als erfüllt. Die Talsperre Spremberg (Vor- und Hauptsperre) erzielte dabei insgesamt einen Eisenrückhalt von ca. 88 Prozent bezogen auf die Immission, d. h. die im Spreewasser transportierte Eisenfracht.

Die Entwicklung der Eisen-gesamt-Konzentrationen im EZG Spree verlief in 2023 moderat bzw. sogar rückläufig. Dies war zum einen witterungsbedingt, auf die langanhaltenden Dürreperioden, mit großräumig und flächenhaft abgesenkten Grundwasserständen zurückzuführen, wodurch die Exfiltration aus den Grundwasserleitern in die Fließgewässer reduziert wurde. Zum anderen waren im Zulauf der Spree zur Talsperre Spremberg, aufgrund des Eisenrückhaltes an den Mitte 2021 komplett fertiggestellten GW-Abfangmaßnahmen der LMBV in Ostsachsen (hier: Barrierekonzept Spreegebiet Südraum), deutlich reduzierte Eisenfrachten (Pegel Wilhelmsthal: i. M. von ca. 5.500 kg/d auf ca. 3.800 kg/d) aus dem Oberlauf der Spree zu verzeichnen.

Aufgrund dessen ist auch die jährliche Mengenzuwachsrate an Eisenhydroxidschlamm (EHS) im Vorstaubecken der Vorsperre Bühlow rückläufig und quasi halbiert worden (d. h. von ca. 40.000 m³ auf ≤ 20.000 m³ pro Jahr). Insofern war die zyklische Beräumung der Vorsperre mittels Saug-/Spülbaggerung in 2023 bedarfsgerecht nicht erforderlich.

Gleichzeitig wurden die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bekalkungsstation im Spremberger OT Cantdorf in 2023 abgeschlossen. Dazu zählten die lokale Beräumung und Entwässerung von EHS mittels Saug-/Spülbaggerung in Geotubes sowie die Errichtung einer Sohlschwelle am Altarm Wilhelmsthal. Neugebaut wurde ein Bediensteg (inklusive Slipanlage für das Arbeitsboot) zur wasserseitigen Unterhaltung der Plattform für den Eintrag der Kalksuspension in der Hauptspree.

Der durch die Konditionierung (hier: Kalkung und Flockung) geförderte Eisenrückhalt in der Vorsperre Bühlow hat bei vergleichsweise moderaten Durchflussmengen der Spree von jahresdurchschnittlich 10,4 m³/s (Pegel Spremberg) in 2023 wiederum gut funktioniert. Der Einsatz von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln (hier: Weißfeinkalk und Koaret PA 3230 T) wird im Hinblick auf die aquatischen Lebewesen durch ein fischereibiologisches Monitoring in der Talsperre überwacht, um eventuelle Auswirkungen der Wasserbehandlung auf Fische und Großmuscheln sowie auf das Makrozoobenthos festzustellen bzw. auszuschließen.

Mit dem Einsatz der Flockungs- und Flockungshilfsmittel (d. h. Kalkprodukte und FHM) wurden die Umweltbedingungen für die aquatische Fauna (Wasserorganismen) durch die erfolgreiche Erhöhung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre Bühlow verbessert, wodurch auch in 2023 die Stabilität des Fischbestandes und der Benthosdichte zu erklären ist. Im Einklang mit den Vorjahresergebnissen kann das Fazit gezogen werden, dass die Vorteile einer verbesserten Eisenrückhaltung, die mit den Wasserkonditionierungsmaßnahmen mittels Kalkprodukten und FHM eventuell noch vorhandene Restrisiken für Fische und andere aquatische Organismen (z. B. Mollusken und Wasserinsekten) bei weitem aufwiegen (Quelle: Monitoringbericht 2023 zum „Jungfisch-, Benthos- und Großmuschelmonitoring im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Ausbringung von Flockungsmitteln in der Talsperre Spremberg“ vom Institut für Binnenfischerei e.V. [IfB] Potsdam-Sacrow).

Fotos: LMBV/Steffen Rasche (2023)

Neue Publikationen


Vorfristige Außerbetriebnahme der Deubener Grundwasserreinigungsanlage dank Leitwand

Teuchern/Deuben. Nach 24 Jahren konnte zum 1. Januar 2024 die aktive Reinigung von kontaminiertem Grundwasser am Standort der ehemaligen Schwelerei in Deuben vorfristig beendet werden. Grund dafür ist der Bau der Leitwand für den Schadensbereich West: Die 160 Meter lange und bis 18,5 Meter tiefe Stahlspundwand wurde bereits Mitte 2023 fertig gestellt. Sie hält seither den westlichen Grundwasseranstrom ab, wie Untersuchungen nachgewiesen haben.

Es folgte ein behördlich vorgeschriebener halbjähriger Probebetrieb bis Ende Dezember 2023. Da sowohl die Dichtheitsuntersuchung als auch der Probebetrieb erfolgreich waren, konnte die kostenintensive Pump-and-Treat-Wasserbehandlungsanlage außer Betrieb genommen werden.

Zurzeit laufen die Planungen für den Rückbau der Anlage. Am gleichen Standort soll in ca. einem Jahr eine deutlich kleinere Grundwasserreinigungsanlage für den Schadensbereich Ost errichtet werden, welche bei Überschreiten von Grenzwerten aktiv wird und dann durch mit Sauerstoff angereichertem Wasser die Grundwasserreinigung übernimmt.

Das ehemalige Deubener Schwelereigelände: Links hinter dem weißen Gebäude der Grundwasserreinigungsanlage im Vordergrund wurde die Leitwand in die Erde gepresst (Foto: LMBV/Christian Kortüm).

Eindrücke von Baustelle und Grundwasserreinigungsanlage (Fotos: LMBV/Mario Markowski)